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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Tropez
Typ                             Tropez 6516
Radgröße                        6,5Jx16EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
36196        TROPEZ 6516 / ohne Ring             5/112/66,6          50         790    2150
36197

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49159
Herstellerzeichen               DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung           TROPEZ 6516
Radgröße                        6,5Jx16EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28                 49421
S02     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   160                      30                 49329
S03     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   180                      30                 49329

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                60-142         195/55R16    A13                            A14 A18 S01
169                     60-142         205/50R16    A12
e1*2001/116*0288*..     60-142         205/55R16    A01 A12 G01
A-Klasse                66,80,90       195/55R16    A33 R37 T87 T91                A14 A18 A57
176, 245G               66,80,90       195/60R16    A33 R37                        Flh Pe2 V00
e1*2007/46*0928*..;     66,80,90       205/50R16    A33 R37 T87 T91                V16 X78 S01
e1*2001/116*            66-125         205/55R16    A33
0470*04-..              66-125         215/55R16    A12
                        66-125         225/50R16    A12
B-Klasse                70,85          195/55R16    A11 R37                        A14 A18 S01
245                     70,85          195/60R16    A11 R37
e1*2001/116*0314*..     70,85          205/50R16    A11 R37
                        70-142         195/55R16    A11 M+S
                        70-142         205/50R16    A11 M+S
                        70-142         205/55R16    A11
                        70-142         215/50R16    A12
B-Klasse                66,80,90       195/55R16    A33 R37 T87 T91                A14 A18 A58
246, 245G               66,80,90       195/60R16    A33 R37                        Pe2 V16 X78
e1*2007/46*0751*..;     66,80,90       205/50R16    A91 R37 T87 T91                S01
e1*2001/116*            66-135         205/55R16    A91
0470*04-..              66-135         215/55R16    A12
                        66-135         225/50R16    A12
CLA-Klasse              80-125         205/55R16    A33                            A14 A18 A58
117, 245G               80-125         215/55R16    A12                            Lim Pe2 V16
e1*2007/46*1007*..;     80-125         225/50R16    A12                            X78 S01
e1*2001/116*            90             195/55R16    A33 R37 T87 T91
0470*04-..              90             195/60R16    A33 R37
                        90             205/50R16    A33 R37 T87 T91
V-Klasse                72-128         215/60R16    K42 R35 T94 T95 T99            A01 A12 A14
638/2                   72-128         225/55R16    K2c K42 K56 T94 T95 T99        A18 B03 S02
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
V-Klasse/Vito           100-140        195/65R16C   A10 R09 R35 158                A14 A18 A58
639/2, 639/4            100-140        205/65R16    A10 T99 158                    AHa B29 S03
e1*2007/46*0457*09-..   100-140        205/65R16C   A10 158
e1*2007/46*0458*08-..   100-140        215/60R16    A10 T99 158
(FIN: WDF447...)        100-140        215/60R16C   A10 158
nur Heckantrieb         100-140        215/65R16    A12 T02 T98 158
                        100-140        215/65R16C   A12 158
                        100-140        225/60R16    A10 T02 T98 158
                        100-140        225/60R16C   A10 158
Vito                    58-105         215/60R16    K42 R35 T95 T99                A01 A12 A14
638                     58-105         225/55R16    K2c K42 K56 T95 T99            A18 B03 S02
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
Vito                    60-105         215/60R16    K42 R35 T99                    A01 A12 A14
638/1                   60-105         225/55R16    K2c K42 K56 T99                A18 B03 S02
K 393




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Vito                    65, 84        195/65R16C   A13 R09 R35 158                       A14 A18 A58
639/2, 639/4            65, 84        205/65R16    A13 T99 158                           AFa B29 S03
e1*2007/46*0457*09-..   65, 84        205/65R16C   A13 158
e1*2007/46*0458*08-..   65, 84        215/60R16    A91 T99 158
(FIN: WDF447...)        65, 84        215/60R16C   A91 158
nur Frontantrieb        65, 84        215/65R16    A12 T02 T98 158
                        65, 84        215/65R16C   A12 158
                        65, 84        225/60R16    A12 T02 T98 158
                        65, 84        225/60R16C   A12 158
Vito/Viano              65-165        205/65R16C   A11 158                               A14 A18 A57
639, -/2, -/4, -/5      65-165        215/60R16    A11 T99 158                           B03 S03
e9*2001/116*0048*..,    65-165        215/65R16    A11 T02 T98 158
e1*2007/46*             65-165        215/65R16C   A11 158
0457*00-08,             65-165        225/60R16    A12 T02 T98 158
0458*00-07,             65-165        225/60R16C   A12 158
0459*00-05,             65-190        205/65R16C   A11 M+S 158
L275, L720              65-190        215/60R16    A11 M+S T99 158
- incl. MJ 2011         65-190        215/65R16    A11 M+S T02 T98 158
                        65-190        215/65R16C   A11 M+S 158
                        65-190        225/60R16    A12 M+S T02 T98 158
                        65-190        225/60R16C   A12 M+S 158

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55028613 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. März 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. März 2015




Schmidt                                                                      00224730.DOC




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