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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    1 / 22                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8519
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
117, 172, 172 AMG, 176, 245,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
245G , 245G AMG, 204, 204K,      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
204X, 207, 212, 212G, 246
216, 215, 221, 216 AMG, 220,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     150 Nm
221 AMG                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639/2, 639/4                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     175 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01) K01)K04) N225) T85)                  E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01) K01)K04) K13) K25) K28)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        235/30R19
                                        A01) K01)K04) K13) K25) K28) T86)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)N225) T85)       K02)K103) K28)     E100)E93) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes A-Klasse          235/30R19                              A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  A01) K01)K04) K13) K28) T86)           E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                245/30R19
                Fahrzeugausführungen ab A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) A93)K01) K04) K81)                  E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) K04)N225) T85)                     E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) K04)K13) K22) K25)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         235/30R19
                                         A01) K01)K04) K103) K13) K20) K22) K28)
                                         T86)

                                         245/30R19
                                         A01) K01)K02) K103) K13) K20) K22) K25)
                                         K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19           A01) bis A10)
                                         N225)T85)            K02)K103) K20) K28) E100)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19                                  A02) bis A10)
                (Coupe)                 A01) G9R)K01) K04) K13) N235)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            255/30R19            A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K04)K106) K21)       V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/35R19                                 A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        A01) G9R)K01) K04) K13) N235) T88)        E104)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            255/30R19            A01) bis A10)
                                         K01)K13) T88)        K02)K85) K86)        E104)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       225/35R19            255/30R19            A01) bis A10)
                (Kombi, S204)           K01)K13) T88)        K02)K85) K86)        E104)V00)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse        225/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A01) K01)K04) N235) T88)                 E103)

                                          225/35R19 M+S
                                          A01) K01)K04) T88)

                                          225/40R19
                                          A01) GAZ)K01) K04) N235)

                                          225/40R19 M+S
                                          A01) GAZ)K01) K04)

                                          235/35R19
                                          A01) K01)K04) N245)

                                          235/35R19 M+S
                                          A01) K01)K04)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04)

                                          255/35R19
                                          A01) K01)K04) K122)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)N245)          E103)V00)

                                          225/35R19 M+S         235/35R19 M+S     A01) bis A10)
                                          K01)                  K04)              E103)V00)

                                          225/40R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                          K01)                  K04)K122)         E103)V00)

                                          245/35R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                          K01)                  K04)K122)         E103)V00)




RA-000726-D0-015-19~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    5 / 22                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse       225/40R19                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A01) K01)K04) N235)                      E103)

                                         225/40R19 M+S
                                         A01) K01)K04)

                                         235/35R19
                                         A01) K01)K04) N245) T91)

                                         235/35R19 M+S
                                         A01) K01)K04) T91)

                                         245/35R19
                                         A01) K01)K04)

                                         255/35R19
                                         A01) K01)K04) K122)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            235/35R19          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)N245) T91)     E103)V00)

                                         225/35R19 M+S         235/35R19 M+S     A01) bis A10)
                                         K01)                  K04)T91)          E103)V00)

                                         225/35R19             255/30R19         A01) bis A10)
                                         K01)                  K04)T91)          E103)V00)

                                         225/40R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                         K01)                  K04)K122)         E103)V00)

                                         245/35R19             255/35R19         A01) bis A10)
                                         K01)                  K04)K122)         E103)V00)



Typ:                          215
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   Mercedes CL-Klasse;      245/35R19                                A02) bis A10)
               Mercedes CL 63 AMG;
               Mercedes CL 55 AMG       245/40R19

368             Mercedes CL 600          245/40R19

368             Mercedes CL 55 AMG       245/40R19 M+S

                                                                                 5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6 / 22                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)B52)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und
                Heckantrieb)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10) B52)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und
                4-MATIC)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                Heckantrieb)                255/40R19 M+S




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18-Zoll und
                4-MATIC)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                         A02) bis A10)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7 / 22                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01) K03)K04) N225) T85)                 E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01) K01)K04) K13) K25)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        235/30R19

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         K03)N225) T85)       K02)K103) K28)     E100)V00)

                                         215/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K03)N225) T85)       K02)K103) K28)     E100)V00)

                                         225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)K13) K25)        K02)K103) K28)     E100)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
245G AMG                       e1*2007/46*1207*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265             Mercedes CLA- Klasse CLA 245/30R19                               A02) bis A10)
                45 AMG                   A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28)
                (Beim Typ 245G nur
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8 / 22                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19                               A02) bis A10) B87)
                (Coupe, Cabrio;             G5C)N235) T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 245/30R19
                17Zoll)                     A01) K01)N255) T89)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            245/30R19          A02) bis A10) B87)
                                            N235)T88)            N255)T89)          V00)

                                            225/35R19              255/30R19        A01) bis A10) B87)
                                            N235)T88)              K04)             V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
300             Mercedes E-Klasse          245/30R19                                A02) bis A10) B87)
                (Coupe, Cabrio;            A01) K01)N255) T89)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             235/35R19                             A02) bis A10) B87)
                (Limousine, Ausführungen A01) K03)T91)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       245/35R19
                                              A01) K01)

                                            255/30R19
                                            A01) K01)K04) T91)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/35R19            255/30R19          A01) bis A10) B87)
                                            T88)                 K04)T91)           V00)

                                            235/35R19              255/30R19        A01) bis A10) B87)
                                            K03)                   K04)T91)         V00)




RA-000726-D0-015-19~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9 / 22                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300     Mercedes E-Klasse             245/35R19                         A02) bis A10)B87)
                (Limousine, Ausführungen A01) K01)T93)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)           255/30R19
                                              A01) K01)K04) T91)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            225/45R19                               A02) bis A10)

                                            235/40R19
                                            A01) K118)

                                            235/45R19
                                            A01) K118)K120)

                                            245/40R19
                                            A01) K118)

                                            255/40R19
                                            A01) K01)K118) K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265             Mercedes GLA45 AMG      225/45R19 M+S                           A02) bis A10)

                                            235/45R19
                                            A01) K118)K120)

                                            245/40R19
                                            A01) K118)

                                            255/40R19
                                            A01) K01)K118) K120)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    10 / 22                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                               e1*2001/116*0480*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225         Mercedes GLK            235/45R19                                A02) bis A10)

                                             235/50R19
                                             A01) ER5)K01)K04)

                                             245/45R19
                                             A01) K01)K04)

                                             255/45R19
                                             A01) K01)K04)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                             K01)                 K04)               V00)



Typ:                          220
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326   Mercedes S-Klasse        245/40R19                                    A02) bis A10)E51)ER1)

 368                 Mercedes S 55 AMG,      245/40R19
                     Mercedes S 600

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                                  5/112/66,5




RA-000726-D0-015-19~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    11 / 22                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/40R19                                A02) bis A10) B52)
                (Heckantrieb)           A94)N245) T95)                           E97a)ER2)

                                         235/40R19 M+S
                                         A94)T95) W245)

                                         235/45R19
                                         A94)N245)

                                         235/45R19 M+S
                                         A94)W245)

                                         245/40R19
                                         A94)N255)

                                         245/40R19 M+S
                                         A94)W255)

                                         255/40R19
                                         N265)

                                         255/40R19 M+S

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/40R19            255/40R19          A02) bis A10) B52)
                                         N245)T95)            N265)              E97a)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse       235/40R19                                A02) bis A10) B52)
                (4-MATIC)               A94)N245) T95)                           E97a) ER2)

                                         235/45R19
                                         A94)G5N) N245)

                                         245/40R19
                                         A94)N255)

                                         255/40R19




RA-000726-D0-015-19~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    12 / 22                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                (S63 AMG, S65 AMG)                                         E97a)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/45R19                         A02) bis A10) B85)
                (W222, ab Modell 2014)   N255)ER4)                         E98b)

                                          245/45R19 M+S
                                          ER4)

                                          255/40R19
                                          ER1)N265)

                                          255/40R19 M+S
                                          ER1)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                AMG                                                        E98b)EF0)
                (W222)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
335             Mercedes S-Klasse Coupe 245/45R19                          A02) bis A10)B85)
                (C217)
                                        255/40R19




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    13 / 22                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe                                             EF0)
                (C217)                  255/45R19 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            215/35R19                                A02) bis A10)
                                        A94)N225)

                                         225/35R19
                                         A94)G1R)

                                         245/30R19

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R19            255/30R19          A02) bis A10)
                                                                                 V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
310             Mercedes SLK 55 AMG     245/30R19 M+S                            A02) bis A10)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    14 / 22                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19                              A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01) ER2)G01)K01) K04) K123) K13) K25) E105)
                Serienbereifung bis 18Zoll) N245) T99)

                                         245/40R19
                                         A01)ER1) K01)K04) T98)

                                         245/45R19
                                         A01) ER4) G01)K01) K04) K123) K124)
                                         K13) K25) T102)

                                         255/40R19
                                         A01) ER1)G01)K01) K04) K123) K13) K25)
                                         T100)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    15 / 22                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
        Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

B52)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgendem Bremssattel an Achse 1:
        - 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 35022141(belüft. Bremsscheibe Ø350x32
        mm).

B85)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm

B87)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm-Bremssattel Mercedes 344

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08

E51)       Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
            an Achse 2)

E93)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
           serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
           denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
           eingetragen ist.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E99)       Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
           e1*2001/116*0470*02.

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
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Teiletyp :                 XRT-8519


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1460 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1448 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER5)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1405 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5C)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
        oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
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G5N)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17,
        275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G9R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GAZ)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49284
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K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
       nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
       versetzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
       auszuschneiden,
     - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
       zu kürzen.

K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
       markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.




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K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K85)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K86)    An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur
        Fahrzeugmitte einzuformen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.



Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.02.2015




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