Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUS8BP35B666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 673 2251 09/09
OMUS8BP35B666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2140 09/09
OMUS8BP35B666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 09/09
OMUS8BP35D666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 11/12
OMUS8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 673 2251 02/07
OMUS8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 700 2140 02/07
OMUS8BP35666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 02/07
OMUS8KA35B666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 09/09
OMUS8KA35D666 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 11/12
OMUS8KA35LB66 LK112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 09/09
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 171; H0; 210 K; 203 K; 210; 208; 203 CL; 209; 203; 202; 170
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 176; 245G AMG; 169; 246; 117; 204 K; 245; 221; 207; 245G;
211; 172; 211K; 204; 212
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 215; 220
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209;
210; 210 K
130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
245; 245G; 245G AMG; 246
150 Nm für Typ : 215; 220; 221
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/60R17 99 11A; 248; 26P; 27B; nicht Offroad-
27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
235/55R17 99 11A; 248; 26B; 26N; Paket; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
235/60R17 102 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 56C; 7AC;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E; MAO;
4B8
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 56C; 71E;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 7AC;
26N; 27H 7BU; 71E; 721; 725;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 76S;
26B; 26N; 27H 77E; MAO; 4B8
235/40R17 90 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
235/45R17 94 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 573;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; 7AC; 7BU; 71E; 721;
26B; 26J; 27H 725; 73C; 74A; 74P;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 76S; 77E; MAO; 4B8
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E;
235/40R17 90 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; CLA
26J; 27H Shooting brake;
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H Limousine;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 56C; 7AC;
57F; 681; 687 7BU; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; MAO; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
225/60R17 99 11A; 246; 248; 26P; Fahrdynamik Paket;
27B; 27H nicht Offroad-
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk;
26N; 27B; 27H Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 7AC;
7BU; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; MAO; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 248 nicht Sportfahrwerk;
225/60R17 99 11A; 248 GLA; nicht
235/55R17 99 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket;
235/60R17 102 11A; 24J; 248; 27I Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 7AC;
7BU; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E;
MAO; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N; 56G nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 56C; 573;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; 7AC; 7BU; 71E; 721;
26B; 26J; 27H 725; 73C; 74A; 74P;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 76S; 77E; MAO; 4B8
57F; 681; 687
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 7AC;
26N; 27H 7BU; 71E; 721; 725;
66 - 160 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 76S;
26B; 26N; 27H 77E; MAO; 4B8
235/40R17 90 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
235/45R17 94 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 160 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA;
225/60R17 99 11A; 248; 26P; 27B; nicht Offroad-
27H Fahrwerk; Fahrdynamik-
235/55R17 99 11A; 248; 26B; 26N; Paket; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
235/60R17 102 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 56C; 7AC;
7BU; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E;
MAO; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 56C; 7AC;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F; 7BU; 721; 725; 73C;
57F; 681; 687 74A; 74P; 76S; 77E;
MAO; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Seite: 5 von 30
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 M+S Werk; 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 56C; 71E;
215/45R17-87T ohne Nacharbeit ab 721; 725; 73C; 74A;
M+S Werk; MB3; 11A 74P
215/45R17-87T Nacharbeit VA ab Werk
M+S
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 687 74P
125 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22G; 57F; 681; 687 74P
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
225 215/45R17 51G; 52J
225/45R17 10N; 11A; 21B; 51G
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22G; 57F; 681; 687 74P
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17 51G; 57F; 687 721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 Nur bis
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18;
245/40R17 51G; 57F; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DC5; MBY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N neue C-Klasse;
225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26J Limousine;
235/40R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J Heckantrieb;
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J 12A; 51A; 56C; 7AC;
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 7FG; 71E; 721; 725;
26B; 26J; 27H; 27I 73C; 74A; 74P; 76S;
245/40R17 95 11A; 24J; 248; 26B; 77E; 82M; 4B8
26J; 27I
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
255/45R17 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R17 94 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 56C; 7AC;
245/40R17 91 11A; 22I; 24D; 57F; 575 7BU; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 82M; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22I; 24D; 57F; 687 12A; 51A; 56C; 7AC;
7BU; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 82M; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/40R17 90 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; Heckantrieb;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 56C; 7AC;
7BU; 71E; 721; 725;
235/40R17 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 73C; 74A; 74P; 76S;
27H; 27I 77E; 82M; 4B8
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N;
27H; 27I
245/40R17 91 11A; 248; 27B; 27H;
57F; 687
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 150 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
88 - 200 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 56C; 7AC;
24J; 24M; 5GA 71E; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 74A; 74P; 76S; 77E;
24J; 24M 82M; 4B8
245/40R17 91 11A; 22I; 22M; 24D;
57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 56C; 7AC;
24J; 24M 71E; 721; 725; 73C;
245/40R17 91W 11A; 22I; 22M; 24D; 74A; 74P; 76S; 77E;
57F; 575 82M; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Shooting brake;
26J; 27H Kombilimousine;
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 56C; 7AC;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F; 7BU; 721; 725; 73C;
57F; 681; 687 74A; 74P; 76S; 77E;
MAO; 4B8
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine; CLA
26J; 27H Shooting brake;
235/40R17 90W 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H Limousine;
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 56C; 7AC;
57F; 681; 687 7BU; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; MAO; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
75 - 200 225/45R17 51G Heckantrieb;
245/40R17 91 57F; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; DC5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe; nicht
245/40R17 91 57F; 687 Sportpaket;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 7AB;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; DC5;
FGC
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M; 11H; 12A; 51A; 56C;
367 71E; 721; 725; 73C;
255/45R17 98 11A; 21B; 22L; 24J; 74A; 74P; 76S; DC5
24M
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 56C; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
235/40R17 90 57F; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 125 225/45R17 91 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 681; 721; 725; 73C; 74A;
687 74P
55 - 165 235/45R17 10N; 51G
120 - 150 235/40R17 90W 57F; 684
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 681;
687
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24M; 11H; 12A; 51A; 56C;
57F; 66T; 683 71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/45R17 12T; 51G Reifen mit
e1*98/14*0183*.. Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 56C; 7AA;
7EC; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; DBS;
DC5
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
130 - 285 245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 51J; 56C;
7AA; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
DBS; DC5; 4DI
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 235/45R17 93 57E; 57W 12A; 51A; 56C; 7AA;
75 - 285 245/45R17 95 7EC; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; DBS;
DC5
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 235/45R17 93 51J; 57E; 57W 12A; 51A; 56C; 7AA;
100 - 285 245/45R17 95 71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; DBS; DC5;
4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 235/45R17 94W 12M; 5HI; 51J Reifen mit
100 - 285 245/45R17 95 12T Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 56C; 7AA; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DBS; DC5; 4DI
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12T; 51A; 56C; 7AA;
130 - 285 245/45R17 51G 71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; DBS;
DC5; 4DI
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P; 24J; 248 Stufenheck;
235/45R17 94W 11A; 21P; 51J Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95W 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 7AC;
100 - 245 235/45R17 94Y 11A; 21P; 57E; 57W 71E; 721; 725; 73C;
225 - 245 245/45R17 95Y 11A; 21B; 24J; 248 74A; 74P; 76S; BE0;
MAO; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/40R17 90Y 11A; 21P; 5GA Cabrio; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R17 94Y 11A; 21P 12A; 51A; 56C; 7AC;
235/45R17 97 11A; 21P; 575 71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; BE0;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J; 65H Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91Y 11A; 21P; 248; 51J; 12A; 51A; 56C; 7AC;
56G 71E; 721; 725; 73C;
225/45R17 91Y 51J 74A; 74P; 76S; BE0;
235/40R17 90Y 11A; 21P; 248; 684 4B8
235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575;
68A
245/40R17 95 11A; 22I; 248; 57F;
681; 687
125 - 215 245/40R17 91Y 11A; 22I; 248; 57F;
681; 687
225 - 245 235/40R17 90Y 11A; 21P; 248
235/45R17 94 11A; 21P; 248; 575
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17 51G; 57F; 687 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 200 235/55R17 99W bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R17 99W 221); Heckantrieb;
245/55R17 10B; 11B; 11G; 11H;
102W
255/45R17 98W 12A; 51A; 530; 56C;
255/50R17 11A; 24J 573; 7AC; 71E; 721;
101W
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4B8
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/55R17-97 11A; 21B Nicht für Fz. m.
255/45R17-98 11A; 22B; 24J; 24M; Länge 6158 mm; nicht
367 für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 56C;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 24J; Länge 6158 mm; nicht
51J für gepanzerte Fz;
255/45R17 98 11A; 22B; 22L; 24J Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 56C;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17 10N; 51G; 57F; 681; 721; 725; 73C; 74A;
687 74P
170 e1*95/54*0039*.. 260 225/45R17 51G; 57E; 687 Nur SLK 32 AMG;
245/40R17 51G; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12A; 51A; 56C; 71E;
245/40R17 11A; 24N; 51G; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
681; 687 74P; DC5; 4DM
172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 11A; 26P; 56G Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 56C; 7AC;
235/40R17 90 11A; 26P 71E; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 26P 74A; 74P; 76S; BE0;
245/40R17 91 57F; 681; 687 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
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Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
MB3) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen ist durch den Einbau
zusätzlicher Anschlagbegrenzer (Vorne ca. 10mm) der Federweg zu begrenzen.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
26J x = 250 y = 350 20 VA
26N x = 250 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Seite: 25 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 355 y = 385 VA
26P x = 305 y = 335 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 355 y = 385 18 VA
26N x = 355 y = 385 8 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Seite: 27 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Seite: 28 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Seite: 29 von 30
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 34 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 18 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 280 y = 300 30 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.