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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            RC25
                Typ                               RC25-808
                Radgröße                          8,0Jx18H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D3            RC25-808 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          53          950    2250


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                        49047
§ 22 49047*03




                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             RC25-808 (s.o.)
                Radgröße                          8,0Jx18H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                   33
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28
                S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                          Brock, Typ: C17D30


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Mercedes-Benz


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                C-Klasse                  88-215     215/40R18   R37 T89                          A12 A21 A99
                204                       88-225     225/40R18   T88 T89                          Cpe Lim V18
                e1*2001/116*0431*..       88-225     235/35R18   T90                              S03
                - Limousine/Coupe         88-225     235/40R18   A01 G01
                - incl. Facelift 2011     88-225     245/35R18   R03 T88 T89
                (FIN: WDD204...)
                C-Klasse T-Modell         115,135    215/40R18   R03 R37 T89                      A12 A21 A99
                204K                      88-170     215/40R18   R02 R37 T85 T89                  Car V18 S03
                e1*2001/116*0457*..       88-200     235/35R18   T90
                - incl. Facelift 2011     88-225     225/40R18   T89 T91 T92
                (FIN: WDD204...)          88-225     235/40R18   A01 G01 T91 T93
                                          88-225     245/35R18   R03 T89 T92
                GL-Klasse                 155,165    265/60R18   A10 182                          A21 A99 B03
                164G                      155,165    285/55R18   A12 183                          X77 S04
                e1*2001/116*0340*..
                GL-Klasse                 190,245    265/60R18 A10 182                            A21 A56 A99
                166                       190,245    285/55R18 A12 183                            KOV ML8
                e1*2007/46*0598*05-17                                                             S05
§ 22 49047*03




                (FIN: WDC1668...)
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLE-Klasse                150-190    235/60R18   A10 R37                          A21 A56 A99
                166                       150-190    245/60R18   A12 R37                          B03 ML8 NBF
                e1*2007/46*0598*16-...    150-245    255/55R18   A10                              S05
                (FIN: WDC1660...)         150-245    285/50R18   A01 A12 K2b
                GLS-Klasse                190,245    265/60R18   A10 182                          A21 A56 A99
                166                       190,245    285/55R18   A12 183                          KOV ML8
                e1*2007/46*0598*18-..                                                             S05
                (FIN: WDC1668...)
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse                  140-200    235/60R18 A10 R37                            A21 A99 F38
                164                       140-225    255/55R18 A10                                V18 S04
                e1*2001/116*0315*..       140-225    285/50R18 A01 A12 K1b
                - mit Luftfederung
                M-Klasse                  140-200    235/60R18 A10 R37                            A21 A99 F39
                164                       140-225    255/55R18 A10                                V18 S04
                e1*2001/116*0315*..       140-225    285/50R18 A01 A12 K1c K2b
                - ohne Luftfederung
                M-Klasse                  150-190    235/60R18   A10 A84 R37                      A21 A56 A99
                166                       150-190    245/60R18   A12 R37                          B03 ML8 NBF
                e1*2007/46*0598*00-15     150-245    255/55R18   A32 A84                          S04
                                          150-245    285/50R18   A01 A12 K2b
                R-Klasse                  140-225    235/55R18   A11 R37 T00 T04                  A21 A99 S04
                251                       140-225    235/60R18   A11 R37
                e1*2001/116*0341*..       140-225    255/50R18   A12 R37
                                          140-225    255/55R18   A12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Vito/Viano                 65-190       245/45R18 T00                                    A12 A21 A57
                639, -/2, -/4, -/5                                                                       A99 S02
                e9*2001/116*0048*..,
                e1*2007/46*
                0457*00-08,
                0458*00-07,
                0459*00-05,
                L275, L720
                - incl. MJ 2011

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 49047*03




                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49047 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 7

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§ 22 49047*03




                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.



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                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
                350 mm an Achse 1.

                NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.
§ 22 49047*03




                R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
§ 22 49047*03




                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                182      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                183      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1830 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55074712 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ RC25-808
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. November 2016 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 49047*03




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 4. November 2016




                Bohlander                                                                    00259741.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim