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							           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 8


           Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                          SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                          68789 St.Leon-Rot
                                          49 02 0341305


           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
           Modell                         C22
           Typ                            C22 706
           Radgröße                       7.0 Jx16 H2
           Zentrierart                    Mittenzentrierung

           Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                               Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
           C22 706 48 62S 921/09 CMS / ohne Ring           5/112/66,6          48          630    2025


           Kennzeichnungen

           KBA-Nummer                     50271
           Herstellerzeichen              CMS
50271*01




           Radtyp und Ausführung          C22 706 (s.o.)
           Radgröße                       7.0 Jx16 H2
           Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
           Herstelldatum                  Monat und Jahr

           Befestigungsmittel

           Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund              Anzugsmoment      Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                              (Nm)              (mm)
           S02   Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 mm         130               27                Serie

           Prüfungen

           Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
           den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
           fungen durchgeführt.

           Verwendungsbereich

           Hersteller                     Mercedes-Benz

           Spurverbreiterung              innerhalb 2%




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


           Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
           Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
           ABE/EWG-Nr.
           A-Klasse                  60-142       195/55R16   A33                                   A07 A16 A21
           169                       60-142       205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42                   V16 S02
           e1*2001/116*0288*..       60-142       205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
                                     60-142       225/45R16   A01 A12 K1a K2b K42
           A-Klasse                  66-135       205/55R16   A90                                   A07 A16 A21
           176, 245G                 66-135       215/55R16   A12                                   A57 Flh V00
           e1*2007/46*0928*..;       66-135       225/50R16   A01 A12 K2b                           V16 X78 S02
           e1*2001/116*              66-90        195/55R16   A33 R37 T87 T91
           0470*04-..                66-90        195/60R16   A33 R37
                                     66-90        205/50R16   A90 R37 T87 T91
           B-Klasse                  70,85        195/55R16   A11 R37                               A07 A16 A21
           245                       70,85        195/60R16   A11 R37                               S02
           e1*2001/116*0314*..       70,85        205/50R16   A33 R37
                                     70-142       195/55R16   A11 M+S
                                     70-142       205/50R16   A33 M+S
                                     70-142       205/55R16   A33
           B-Klasse                  66-135       205/55R16   A91                                   A07 A16 A21
           246, 245G                 66-135       215/55R16   A01 A12 K2b                           A57 NoE V00
50271*01




           e1*2007/46*0751*..;       66-135       225/50R16   A01 A12 K2b                           V16 X78 S02
           e1*2001/116*              66-90        195/55R16   A33 R37 T87 T91
           0470*04-..                66-90        195/60R16   A33 R37
           - incl. Facelift 2014     66-90        205/50R16   A91 R37 T87 T91
           B-Klasse electric drive   65 (132)     205/60R16   A90                                   A07 A16 A21
           245G                      65 (132)     215/55R16   A12                                   A58 Flh KMV
           e1*2001/116*0470*..       65 (132)     225/55R16   A12                                   S02
           (28kWh-Batterie)
           C-Klasse                  88,100,115   195/60R16   A10                                   A07 A16 A21
           204                       88-215       205/55R16   A10                                   B03 Cpe Lim
           e1*2001/116*0431*..       88-215       225/50R16   A30                                   V16 S02
           - Limousine/Coupe
           - incl. Facelift 2011
           (FIN: WDD204...)
           C-Klasse                  85-120       195/65R16   A10 R37 127                           A07 A16 A21
           204                       85-155       205/60R16   A10 128                               A58 B33 Lim
           e1*2001/116*              85-155       215/55R16   A10 130                               Po1 V16 S02
           0431*29-..                85-155       215/60R16   A12 126
           (FIN: WDD205...)          85-155       225/55R16   A10 128
                                     85-155       235/50R16   A12 R03 130
           C-Klasse T-Modell         88-170       205/55R16   A10 T91 T94 131                       A07 A16 A21
           204K                      88-170       225/50R16   A30 T92 T93 T96 131                   B03 Car V16
           e1*2001/116*0457*..                                                                      S02
           - incl. Facelift 2011
           (FIN: WDD204...)




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 8
           Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
           Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
           ABE/EWG-Nr.
           C-Klasse T-Modell         85-120       195/65R16    A10 R37 T92 127                        A07 A16 A21
           204K                      85-155       205/60R16    A10 T92 T96 128                        A58 B33 Car
           e1*2001/116*              85-155       215/55R16    A10 130                                Po1 V16 S02
           0457*25-..                85-155       215/60R16    A12 126
           (FIN: WDD205...)          85-155       225/55R16    A10 128
                                     85-155       235/50R16    A12 R03 130
           CLA-Klasse                80, 90       195/55R16    A33 R37 T87 T91                        A07 A16 A21
           117, 245G                 80, 90       195/60R16    A33 R37                                A58 Lim X78
           e1*2007/46*1007*..;       80, 90       205/50R16    A90 R37 T87 T91                        S02
           e1*2001/116*              80-130       205/55R16    A90
           0470*04-..                80-130       215/55R16    A12
           CLA-Klasse Shooting       80-130       205/55R16    A90                                    A07 A16 A21
           Brake                     80-130       215/55R16    A12                                    A58 Car X78
           245G                                                                                       S02
           e1*2001/116*0470*12-..
           E-Klasse                  100-150      205/60R16    A10 T91 T92 128                        A07 A16 A21
           212                       100-150      215/55R16    A10 T93 T97 130                        A58 B03 F38
           e1*2001/116*0501*..       100-150      225/55R16    A10 T95 T99 128                        Lim Nk1 V16
           - mit Luftfederung                                                                         S02
           - incl. Facelift 2013
50271*01




           E-Klasse                  100-150      205/60R16    A10 T91 T92 128                        A07 A16 A21
           212, 212G                 100-150      215/55R16    A10 130                                A58 B03 F39
           e1*2001/116*0501*..;      100-150      225/55R16    A10 128                                Lim Nk1 V16
           e1*2007/46*0484*..        120, 125     205/55R16    A10 R09 T91 T94 131                    S02
           - incl. Facelift 2013

           Allgemeine Hinweise

           Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
           Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

           Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
           papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
           Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
           scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
           erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
           Fahrzeugpapiere enthält.

           Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
           fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
           lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
           Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
           die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

           Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
           aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
           rungen ist gesondert zu beurteilen.

           Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
           erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
           Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
           fang verwendet werden.


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           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 8

           Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
           Reifenfülldruck zu beachten ist.


           Spezielle Auflagen und Hinweise

           A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
           den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
           zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
           VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
           nahme vorzuführen.

           A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
           Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

           A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

           A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
           ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

           A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

           A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
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           Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
           Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

           A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
           det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
           Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
           symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
           verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
           müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
           müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
           genrand hinausragen.

           A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

           A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
           schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

           A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
           bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

           A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

           A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
           schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

           A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
           schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 8

           B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
           lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
           tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

           B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
           Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

           Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
           mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

           Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

           F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

           F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

           Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
           (3-türig und 5-türig).

           G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
           streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
           ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
           oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
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           K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
           durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
           len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
           Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
           abgedeckt sein.

           K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
           durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
           stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
           chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
           Bereich abgedeckt sein.

           K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
           gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

           KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
           verbreiterungen (Radlaufleisten).

           Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

           M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

           Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
           Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
           mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

           NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 8


           Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
           Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

           R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

           R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
           (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

           R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
           ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
           oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

           S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
           Seite 1) verwendet werden.

           T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
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           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

           V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
           ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 8

           V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
           fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                    Vorderachse    Hinterachse

           Nr. 1    185/50R16      205/45R16
           Nr. 2    195/40R16      215/35R16
           Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
           Nr. 4    195/50R16      215/45R16
           Nr. 5    205/45R16      225/40R16
           Nr. 6    205/50R16      225/45R16
           Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
           Nr. 8    205/60R16      225/55R16
           Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
           Nr. 10   215/55R16      235/50R16

           Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
           Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
           des Fahrzeugs mitzuführen.

           X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
           sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.
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           126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
           einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
           zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

           127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
           einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
           zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

           128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
           einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
           zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

           130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
           einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
           zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

           131      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
           einer zul. Achslast von 1310 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
           zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




           Prüfort und Prüfdatum

           Die Verwendungsprüfung fand am 29. Februar 2016 in Lambsheim statt.




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (2. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 8 von 8


           Prüfergebnis

           Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
           ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

           Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
           heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
           chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
           Begutachtungspunkte beeinflussen.

           Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

           Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
           Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
           Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
           das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


           Lambsheim, 29. Februar 2016
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           Bohlander                                                                    00243512.DOC




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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