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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B37
                Typ                               B37-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D3            B37-9020 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          48          920    2350
                D3-wa         B37-9020 D3-wa / ohne Ring


                Kennzeichnungen
§ 22 50823*02




                KBA-Nummer                        50823
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B37-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   28
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                          Brock Typ: C17D30


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Mercedes-Benz


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GL-Klasse                155,165     265/50R20   R37 T07 T11 183                     A12 A14 A18
                164G                     155,165     275/45R20   R37 T10 184                         S02
                e1*2001/116*0340*..      155-285     265/50R20   M+S T07 T11 183
                                         155-285     275/50R20   181
                GL-Klasse                190-320     265/50R20   A10 M+S 183                         A14 A18 A56
                166                      190-320     275/45R20   A10 184                             KMV S04
                e1*2007/46*0598*05-17    190-320     275/50R20   A12 181
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GL-Klasse                190,245     265/50R20   A10 T07 183                         A14 A18 A56
                166                      190-320     265/50R20   A10 M+S T07 183                     KOV S04
                e1*2007/46*0598*05-17    190-320     275/45R20   A10 T06 184
                (FIN: WDC1668...)        190-320     275/50R20   A01 A12 K2b 181
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLE-Klasse               150-190     245/45R20   R37 T03                             A12 A14 A18
                166                      150-335     255/45R20   R37 T01 T05                         A56 B03 MHy
§ 22 50823*02




                e1*2007/46*0598*16-...   150-335     265/40R20   T00 T04                             NBF X93 S04
                (FIN: WDC1660...)        150-335     265/45R20
                                         150-335     275/40R20   A01 K2b T02 T06
                GLS-Klasse               190-335     265/50R20   A10 M+S 183                         A14 A18 A56
                166                      190-335     275/45R20   A10 184                             KMV S04
                e1*2007/46*0598*18-..    190-335     275/50R20   A12 181
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLS-Klasse               190,245     265/50R20   A10 T07 183                         A14 A18 A56
                166                      190-335     265/50R20   A10 M+S T07 183                     KOV S04
                e1*2007/46*0598*18-..    190-335     275/45R20   A10 T06 184
                (FIN: WDC1668...)        190-335     275/50R20   A01 A12 K2b 181
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse                 110-160     255/50R20 A01 G01 R37                           A12 A14 A18
                163                      110-160     275/40R20 T02                                   B01 S03
                e1*96/79*0083*..
                M-Klasse                 140-285     255/45R20 T01 T05                               A12 A14 A18
                164                      140-285     265/45R20 A01 K1b                               F38 S02
                e1*2001/116*0315*..      140-285     275/40R20 A01 K1b
                - mit Luftfederung
                M-Klasse                 140-285     255/45R20 K1a K1b T01 T05                       A01 A12 A14
                164                      140-285     265/45R20 K1c                                   A18 F39 S02
                e1*2001/116*0315*..      140-285     275/40R20 K1c K2b
                - ohne Luftfederung
                M-Klasse                 150-190     245/45R20   R37 T03                             A12 A14 A18
                166                      150-320     255/45R20   R37 T01 T05                         A56 NBF S02
                e1*2007/46*0598*00-15    150-320     265/40R20   T00 T04
                                         150-320     265/45R20
                                         150-320     275/40R20   A01 K2b T02 T06



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                R 63 AMG                   375          255/45R20 A01 K1c K2b M+S                        A12 A14 A18
                251, 251AMG                375          265/45R20 A01 K1c K2b                            S02
                e1*2001/116*0341*..,       375          275/40R20 A01 K1c K2c
                e1*2001/116*0404*..
                R-Klasse                   140-285      255/45R20 K1c K2b                                A01 A12 A14
                251                        140-285      265/45R20 K1c K2b                                A18 S02
                e1*2001/116*0341*..        140-285      275/40R20 K1c K2c

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 50823*02




                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 7

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
§ 22 50823*02




                F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.




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                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 50823*02




                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                an Achse 1.

                181      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1810 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                183      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1830 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                184      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
§ 22 50823*02




                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




                Hinweise zum Sonderrad

                Ab Februar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa
                gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 5. Dezember 2016




                Bohlander                                                                    00261259.DOC
§ 22 50823*02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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