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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              51047



Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                             9,5 J x 20 H2


Typ:                         STELLAR 2095




 Inhaber der ABE und         G.M.P. GROUP S.R.L.
 Hersteller:                 IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 51047


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 51047


Die ABE-Nr. 51047 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 20 H2, Typ STELLAR 2095, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) vom 17.06.2016
beschrieben.


Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

1, 2, 3                                       1. Ausfertigung

des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.



Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.06.2016
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 15.11.2016
Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 51047



Ausgabedatum:       15.11.2016                 letztes Änderungsdatum: --

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      STELLAR 2095                                                      10.03.2016

                                               letztes Änderungsdatum: 10.03.2016


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      55035616 (1. Ausfertigung)                                        17.06.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      entfällt
      not applicable
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                 QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           STELLAR
Typ                              STELLAR 2095
Radgröße                         9,5 J x 20 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
              STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring          5/112/66,6     35    750     2150       1/2016
              STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring          5/112/66,6     35    750     2150       1/2016
              STELLAR 2095 ET50 / ohne Ring          5/112/66,6     50    750     2150       1/2016

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       51047
Herstellerzeichen                GMP
Radtyp und Ausführung            STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße                         9,5Jx20H2
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)            Abrollumfang
5/112                35                      750                     2150
5/112                50                      750                     2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/112                235/35R20               35                      750
5/112                235/35R20               50                      750

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/112                305/50R20               35                      750
5/112                305/50R20               50                      750

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 16,04 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano Del Colle (BS), 10.12.2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                10.03.2016
Radzeichnung                      SLR 95x20 NF                     22.09.2015
Radzeichnung                      8SLR9520355/112666               21.01.2015
Radzeichnung                      8SLR9520505/112666               21.01.2015
Nabenkappenzeichnung              7CAPCS74-MB                      13.05.2016
Befestigungsmittelzeichnung       Mercedes Bolts                   15.04.2016
Befestigungsmittelzeichnung       LS17D28R14                       14.10.2013
                                  mit Änderung vom                 17.10.2013
Verwendungen                      Anlagen 1-3

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252078.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2095
Radgröße                          9,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
             STELLAR 2095 ET50 / ohne Ring        5/112/66,6         50       750     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51047
Herstellerzeichen                 GMP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße                          9,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm    130                   27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              85-155         255/30R20   A01 K2b R03 T92                  A12 A16 A19
204                   85-155         255/30R20   K2h R03 T92                      A58 B29 Lim
e1*2001/116*          85-155         265/25R20   A01 K2b R03 T89                  V20 HA2 S02
0431*29-..            85-155         265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6j R03
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic       125-245        255/30R20   A01 K2b R03 T92                  A12 A16 A19
204                   125-245        255/30R20   K2h R03 T92                      A56 Lim V20
e1*2001/116*          125-245        265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6j R03          HA2 S02
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé        115-180        255/30R20   A01 K2b R03 T92                  A12 A16 A19
204                   115-180        255/30R20   K2h R03 T92                      A58 B29 Cpe
e1*2001/116*          115-180        265/25R20   A01 K2b R03 T89                  V20 HA2 S02
0431*37-..            115-180        265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6j R03
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     85-155         255/30R20   A01 K2b R03 T92                  A12 A16 A19
204K                  85-155         255/30R20   K2h R03 T92                      A58 B29 Car
e1*2001/116*          85-155         265/25R20   A01 K2b R03                      V20 HA2 S02
0457*25-..            85-155         265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6j R03
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     125-245        255/30R20   A01 K2b R03 T92                  A12 A16 A19
4matic                125-245        255/30R20   K2h R03 T92                      A56 Car V20
204K                  125-245        265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6j R03          HA2 S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
E-Klasse              135            255/30R20   R03 T92                          A12 A16 A19
212                   135, 143       245/35R20   R03 T91 T95                      A58 Lim V20
e1*2001/116*          135, 143       265/30R20   R03 T94                          HA2 S04
0501*25-..            135, 143       275/30R20   R03 T97
(FIN: WDD213...)
GLK-Klasse            100-225        255/40R20   R03                              A12 A16 A19
204X                                                                              V20 HA2 S03
e1*2001/116*
0480*00-16
(FIN: WDC204...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55035516, Ausfertigung 1
(RADTYP STELLAR 2085) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252073.DOC




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