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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46958 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048610 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B21-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 5



                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            B21
                Typ                               B21-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                D3           B21-9020 D3 / ohne Ring               5/112/66,6          52          900    2300


                Kennzeichnungen
§ 22 46958*08




                KBA-Nummer                        46958
                Herstellerzeichen                 BROCK CAR FASHION
                Radtyp und Ausführung             B21-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   28
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                          Brock Typ C17D30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048610 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B21-9020
                Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GLE-Klasse             150-190        245/45R20   R37 T03                              A12 A14 A18
                166                    150-335        255/45R20   R37 T01 T05                          A56 MHy
                e1*2007/46*            150-335        265/40R20   T00 T04                              NBF S04
                0598*16-...            150-335        265/45R20
                (FIN: WDC1660...)      150-335        275/40R20   T02 T06
                M-Klasse               110-173        255/50R20   A01 G01 R37                          A12 A14 A18
                163                    110-255        275/40R20   T02                                  S03
                e1*96/79*0083*..
                M-Klasse               140-285        255/45R20   T01 T05                              A12 A14 A18
                164                    140-285        265/45R20                                        F38 S02
                e1*2001/116*0315*..    140-285        275/40R20
                - mit Luftfederung
                M-Klasse               140-285        255/45R20   T01 T05                              A12 A14 A18
                164                    140-285        265/45R20                                        F39 S02
                e1*2001/116*0315*..    140-285        275/40R20   A01 K1b
                - ohne Luftfederung
                M-Klasse               150-190        245/45R20   R37 T03                              A12 A14 A18
§ 22 46958*08




                166                    150-320        255/45R20   R37 T01 T05                          A56 NBF S02
                e1*2007/46*            150-320        265/40R20   T00 T04
                0598*00-15             150-320        265/45R20
                                       150-320        275/40R20   T02 T06

                ML 63 AMG              386, 410       255/45R20   A10 A84 M+S T05                      A14 A18 A56
                166, 166AMG            386, 410       265/45R20   A12                                  S02
                e1*2007/46*0598*..;    386, 410       275/40R20   A12 T06
                e1*2007/46*0826*..;
                R 63 AMG               375            255/45R20   M+S                                  A12 A14 A18
                251, 251AMG            375            265/45R20   A01 K1b K2b                          S02
                e1*2001/116*0341*..,   375            275/40R20   A01 K1c K2b
                e1*2001/116*0404*..
                R-Klasse               140-285        255/45R20   180                                  A12 A14 A18
                251                    140-285        265/45R20   180                                  S02
                e1*2001/116*0341*..    140-285        275/40R20   A01 K1c K2b 180



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048610 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B21-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 5


                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 46958*08




                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.




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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048610 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B21-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 5

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.
§ 22 46958*08




                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46958 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55048610 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B21-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 5


                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2016 in Lambsheim statt.
§ 22 46958*08




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 12. Dezember 2016




                Bohlander                                                                       00261838.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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