GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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Auftraggeber MAK s.p.a.
Via C. Colombo
I-25013 Carpenedolo (BS)
QM-Nr.: 01 06 007
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell STERN
Typ SR9590
Radgröße 9,5 J x 19 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
WS3X SR9590 WS3X / ohne Ring 5/112/66,6 50 1000 2400
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49596
Herstellerzeichen MAK
Radtyp und Ausführung SR9590...(s.o.)
Radgröße 9,5 J x 19 EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel 130 27
d=28mm
S03 Schraube M14x1,5 Kugel 150 27
d=28mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG 336-373 255/30R19 K42 K56 R03 R35 T91 A01 A12 A14
204, 204K, -/AMG 336-373 265/30R19 K2c K42 K56 K66 R03 T93 A21 Car Cpe
e1*2001/116* Lim R21 V19
0431*00-32, HA2 S02
0457*00-25,
0463*00-12,
0464*00-13,
- Limousine/Coupe
- T-Modell
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse 88-225 255/30R19 K2b K42 K56 R03 T91 A01 A12 A14
204 88-225 265/30R19 K2a K2b K42 K44 K56 K66 R03 T89 A21 Cpe Lim
e1*2001/116*0431*.. T91 V19 HA2 S02
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell 88-225 255/30R19 K2b K42 K56 R03 T91 A01 A12 A14
204K 88-225 265/30R19 K2a K2b K42 K44 K56 K66 R03 T89 A21 Car V19
e1*2001/116*0457*.. T91 HA2 S02
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
E 500 300 245/35R19 R03 T93 A12 A14 A21
212 300 265/30R19 A01 K2b R03 T93 A57 F38 Lim
e1*2001/116* 300 275/30R19 A01 K2b R03 T96 V00 V19 HA2
0501*09-.. 300 275/30R19 R03 R09 SP2 T96 S02
ab Facelift 2011 300 285/30R19 A01 K2c K4k K6c K6g R03 T94 T98
- incl. Facelift 2013
- mit Luftfederung
E-Klasse 100-225 255/30R19 R03 T91 A12 A14 A21
212 100-285 245/35R19 R03 T93 A57 F38 Lim
e1*2001/116*0501*.. 100-285 265/30R19 A01 K2b R03 T93 V01 V19 HA2
- mit Luftfederung 100-285 275/30R19 A01 K2b R03 T92 T96 S02
- incl. Facelift 2013 100-285 275/30R19 R03 R09 SP2 T92 T96
100-285 285/30R19 A01 K2c K4k K6c K6g R03 T94 T98
E-Klasse 100-225 255/30R19 R03 T91 A12 A14 A21
212, 212G 100-225 265/30R19 A01 K2b R03 T93 A57 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..; 100-245 245/35R19 R03 T93 V01 V19 HA2
e1*2007/46*0484*.. 100-245 275/30R19 A01 K2b R03 T92 T96 S02
- incl. Facelift 2013 100-245 275/30R19 R03 R09 SP2 T92 T96
100-245 285/30R19 A01 K2c K4k K6c K6g R03
E-Klasse Cabrio 120-285 255/30R19 A01 K2b R03 T91 A12 A14 A21
207 120-285 265/30R19 A01 K2b K4k K6g K8d R03 T89 T93 A58 Cbo F39
e1*2001/116*0502*.. V19 HA2 S02
E-Klasse Coupé 120-285 255/30R19 A01 K2b R03 T91 A12 A14 A21
207 120-285 265/30R19 A01 K2b K4k K6g K8d R03 T89 T93 A58 Cpe F39
e1*2001/116*0502*.. V19 HA2 S02
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell 100-245 275/30R19 A01 K2b R03 T96 X77 A12 A14 A21
212 K 100-245 275/30R19 R03 R09 SP2 T96 X77 A57 Car F42
e1*2007/46*0200*.. 100-245 285/30R19 A01 K2c K4k K6c K6g R03 T98 V01 V19 HA2
- incl. Facelift 2013 S02
E-Klasse T-Modell 100 - 285 275/30R19 A01 K2b R03 T96 X77 A12 A14 A21
212 K 100 - 285 275/30R19 R03 R09 SP2 X77 A57 Car F38
e1*2007/46*0200*.. 100 - 285 285/30R19 A01 K2c K4k K6c K6g R03 T98 V01 V19 HA2
- mit Luftfederung S02
- incl. Facelift 2013
GLK-Klasse 100-225 255/45R19 A01 R03 A12 A14 A21
204X 100-225 275/40R19 R03 V19 HA2 S03
e1*2001/116*
0480*00-16
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55802912, Ausfertigung 1
(RADTYP SR8590) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4k An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
SP2 Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger
Radabdeckung an der Heckschürze oder AMG Verbreiterungssatz.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V01 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 7 235/45R19 255/40R19
Nr. 8 235/50R19 255/45R19
Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10 245/30R19 305/25R19
Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19
Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 13 245/45R19 275/40R19
Nr. 14 245/50R19 275/45R19
Nr. 15 255/30R19 305/25R19
Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 18 255/45R19 285/40R19
Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19
Nr. 20 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 21 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 22 265/40R19 295/35R19
Nr. 23 265/50R19 295/45R19
Nr. 24 275/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Januar 2016 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49596 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55803012 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590
Hersteller MAK s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. Januar 2016
Schmidt 00240564.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim