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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    1 / 14                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R9805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          54R9805.37
Radgröße:                                                 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Chrysler




RA-000708-D0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile            Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
117, 176, 176 AMG, 204, 204K, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                            ZP50706 130 Nm
245, 245G, 245G AMG, 246      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm

164, 166, 251                        Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                    ZP50706 150 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639                                  Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                    ZP50706 140 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639/2, 639/4, 639/5                  Vito, Viano (W/V 639):                         ZP50706 140 Nm
                                     Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                     Vito, V-Klasse (W 447):                        ZP50706 175 Nm
                                     Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/35R19                                  A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N225)T85)                                  E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    245/30R19
                                        A01) K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                           N225)T85)            K04)               E100)E93) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          225/35R19                               A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  N235)                                   E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                235/35R19
                Fahrzeugausführungen ab A01) K13)K25)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
176 AMG                        e1*2007/46*1163*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
245G AMG                       e1*2007/46*1207*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes A-Klasse A45   235/35R19                                A02) bis A10)
                AMG, AMG A45            A01) K13)K25)                            E95)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93a)                                   E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 225/30R19
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) K01)
                e1*2001/116*0470*02)
                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K81)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/35R19                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N225)T85)                               E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                         N225)T85)            K04)               E100)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             Mercedes B-Klasse electric 225/40R19                             A02) bis A10)
                drive
                                           235/35R19




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19                          A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A94a)G9R) N235)                    E110)

                                          245/30R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        G9R)N235) T88)                    E104)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A94)N235) T88)                    B100)E103)

                                          225/35R19 M+S
                                          A94)T88)

                                          225/40R19
                                          A94a)GAZ) N235)

                                          225/40R19 M+S
                                          A94a)GAZ)

                                          235/35R19
                                          A94)N245) T91)

                                          235/35R19 M+S
                                          A94)T91)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    5 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R19                                 A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A94a)GCW) N235) T93)                      B100)E103)

                                          225/40R19 M+S
                                          A94a)GCW) T93)

                                          235/35R19
                                          A94)GCT) N245) T91)

                                          235/35R19 M+S
                                          A94)GCT) T91)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
117                             e1*2007/46*1007*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      215/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N225)T85)                                E100)E93a)

                                          225/35R19

                                          245/30R19
                                          A01) K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                          N225)T85)            K04)               E100)E93a) V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      225/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie                                          E95a)
                auch 235/40R18)          235/35R19
                                         A01) K13)K25)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    6 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
245G AMG                        e1*2007/46*1207*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes CLA- Klasse CLA 235/35R19                         A02) bis A10)
                45 AMG                   A01) K13)K25)
                (Limousine, Kombi)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      235/55R19                          A02) bis A10)
                                        N245)

                                          245/50R19
                                          N255)

                                          245/55R19
                                          G5K)N255)

                                          255/50R19
                                          A01) K03)

                                          265/50R19
                                          A01) G7W)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 320     Mercedes M-Klasse, GLE- 235/55R19                          A02) bis A10)
                Klasse                  A94)N245)                          E107)E108) EF0)
                (W166)
                                        245/50R19
                                        A94)N255)

                                          245/55R19
                                          A94)N255)

                                          255/50R19
                                          A01) A94)K03)

                                          265/50R19
                                          A01) K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    7 / 14                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
251                                   e1*2001/116*0341*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285            Mercedes R-Klasse       235/55R19                         A02) bis A10)
                                               A94)N245)

                                                          235/55R19 M+S
                                                          A94)

                                                          245/50R19
                                                          A01) A94)K04) N255)

                                                          245/50R19 M+S
                                                          A01) A94)K04)

                                                          245/55R19
                                                          A01) G5K)K04) N255)

                                                          245/55R19 M+S
                                                          A01) G5K)K04)

                                                          255/50R19
                                                          A01) A94)K01) K04)

                                                          265/50R19
                                                          A01) G4P)K01) K04)



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            245/40R19                                  A01) bis A10)
                                      T98)                                       K03)K04)

e9*2001/116*0048*13E   min 1470/1470 max1550/1550(0)                             5/112/66,5



Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            245/40R19                                  A01) bis A10)E106)
                                      T98)                                       K03)K04)

e1*2007/46*0457*04     min 1470/470(0)/ max1550/1700(0)                          5/112/66,5




RA-000708-D0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    8 / 14                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                  zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano                          245/40R19                         A01) bis A10)
                                                    T98)                              K03)K04)

L275NT10             min1400-1400 max1550/1650(0)                                     5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            245/40R19                                       A01) bis A10)E106)
                                      T98)                                            K03)K04)

e1*2007/46*0458*03   min1400-1400 max1550/1700(0)                                     5/112/66,5


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                  zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito, Viano                          245/40R19                         A01) bis A10)
                                                    T98)                              K03)K04)

L720 NT02            min1470/1470 max1550/1550                                        5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito                   245/40R19                                       A01) bis A10)E106)
                                      T98)                                            K03)K04)

e1*2007/46*0459*02   min1470/1470 max1550/1650(0)                                     5/112/66,5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                                 e1*2007/46*0457*..
639/4                                 e1*2007/46*0458*..
639/5                                 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140           Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19                               A02) bis A10)
                     (W 447, Ausführungen mit A01) G01)K13) K25) N245) T99)           E105)
                     Serienbereifung bis 18Zoll)
                                                 245/40R19
                                                 T98)

                                                    245/45R19
                                                    A01) G01)K123) K13) K25) T102)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19                           A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01) K13)K25) T99)                  E105)
                kleinster Serienbereifung
                in19Zoll)                  245/40R19
                                           T98)

                                           245/45R19
                                           A01) K123)K13) K25)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
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Teiletyp :                 54R9805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
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E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
     Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
     Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
     265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
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G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
   225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000708-D0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
       nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
       versetzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
       auszuschneiden,
     - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
       zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000708-D0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-D0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    14 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.06.2016




RA-000708-D0-104-27~DB-5-112-66_5-ET50_54R9805.docx
						
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