Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DY-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK: 112 D
Radgröße: 8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 825 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
203, 203K, 203CL, 208, 209, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
171 M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
172, 172 AMG, 204, 204K, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
212, 212G, 211, 211K, 211 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
AMG, 211G, 211K AMG, 204X,
230, 231, 245G
164, 216, 221, 216 AMG, 218 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204X GLK: Radschraube, Kegel 60°, 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5
mm
GLC: Radschraube, Kegel 60°, 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(bis e1*98/14*0139*13)
160 bis 170 Mercedes C-Klasse, 235/35R19
Mercedes C30 CDI AMG A01)E66) G01)K56)
(bis e1*98/14*0139*13)
e1*98/14*0139*13 1095/1075(1105) 5/112/66
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 260 Mercedes C-Klasse, 225/35R19 A02) bis A10)
Mercedes C30 CDI AMG,
Mercedes C32 AMG 235/35R19
(ab e1*98/14*0139*14) A01)E67) G01)K03)K56)K75)
270 Mercedes C55 AMG 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(ab e1*98/14*0139*14)
e1*98/14*0139*24E 1095/1075(1105) 5/112/66
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 260 Mercedes C-Klasse, 235/35R19 A01) bis A10)
Mercedes C30 CDI AMG, E66)G01)K56)
Mercedes C32 AMG
(bis e1*98/14*0158*10)
e1*98/14*0158*10 1095/1115-1165(1200) 5/112/66
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 260 Mercedes C-Klasse, 235/35R19 A01) bis A10)
Mercedes C30 CDI AMG, E66)G01)K56)
Mercedes C32 AMG
(ab e1*98/14*0158*11)
270 Mercedes C55 AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10)
(ab e1*98/14*0158*11) E66)G01)K56)
e1*98/14*0158*20E 1095/1115-1165(1200) 5/112/66
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 Mercedes C-Klasse, 225/35R19 A02) bis A10)
Mercedes C30 CDI AMG
(bis e1*98/14*0159*10) 235/35R19
A01)E66) G01)K56)
e1*98/14*0159*20 1100/1035(1020) 5/112/66
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse, 225/35R19 A02) bis A10)
Mercedes C30 CDI AMG,
Mercedes CLC Coupe 235/35R19
(ab e1*98/14*0159*11) A01)E67)G01)K03)K56)K75)
e1*98/14*0159*25 1100/1035(1020) 5/112/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A01) K01)K04) N235) T88) B100)E103)
225/35R19 M+S
A01) K01)K04) T88)
225/40R19
A01) GAZ)K01) K04) K122) N235)
225/40R19 M+S
A01) GAZ)K01) K04) K122)
235/35R19
A01) K01)K04) K103) K122) K28) N245)
T91)
235/35R19 M+S
A01) K01)K04) K103) K122) K28) T91)
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Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A01) GCW)K01) K04) K122) N235) T93) B100)E103)
225/40R19 M+S
A01) GCW)K01) K04) K122) T93)
235/35R19
A01) GCT)K01) K04) K103) K122) K28)
N245) T91)
235/35R19 M+S
A01) GCT)K01) K04) K103) K122) K28)
T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
Heckantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten N265)
Serienreifen in 18-Zoll und
Heckantrieb) 255/40R19 M+S
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Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18-Zoll und
4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10)
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 Mercedes CLK 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupé, Cabrio) K03)
205 bis 255 Mercedes CLK 430, CLK 55 235/35R19
AMG K47)
(Coupé, Cabrio)
e1*96/27*0054*NT15E 1010/1070 (1140) kg 5/112/66
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes CLK 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe u. Cabrio) E58)
235/35R19
A01)G01)
e1*98/14*0184*16 1090/1155(1195) 5/112/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94)T93)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 255/35R19
A94)
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Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 255/40R18)
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.. , e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
245/35R19
A01)K21)
191 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10)
K21)
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, 245/35R19 M+S A01) bis A10)
Mercedes E63 AMG K21)
e1*2001/116*0183*21E 1000-1225/1135-1255(1305) 5/112/66
Typ: 211G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
245/35R19
A01)K21)
e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5
Typ: 211 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 Mercedes E63 AMG 245/35R19 M+S A01) bis A10)
K21)
e1*2001/116*0397*02E 1165 / 1245 (0) 5/112/66
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Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ: 211K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K64)V00)
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, 245/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
Mercedes E63 AMG K64)V00)
e1*2001/1116*0213*16E 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66
Typ: 211K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
378 Mercedes E63 AMG 245/35R19 M+S A01) bis A10)
K21)T93)
255/35R19 M+S
F34)K64)
e1*2001/116*0398*02E 1110 / 1350 (0) 5/112/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)G5C)K01)K04)N235)T88)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19
17Zoll) A01)G4Y)K01)K04)K15)N245)T91)
245/30R19
A01)K01)K04)K15)N255)T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K01)N235)T88) K04)K15)N255)T89) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01)K01)K04)K15)N245)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19
A01)K01)K04)K15)N255)T89)
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A01) K01)K04) T91) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19
A01) K01)K02) K27) K67) K97)
255/30R19
A01) K01)K02) K67) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01)T88) K02)K67) T91) E111)V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) K02)K67) T91) E111)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A01) K01)K02) K27) K67) K97) T93) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19
18Zoll) A01) K01)K02) K67) T91)
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Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10)
(W213, Heckantrieb) A01) K01)N235) E111a)
225/45R19
A01) K01)N235)
235/40R19
A01) K01)N245)
245/35R19
A01) K01)K04) N255)
245/40R19
A01) K01)K04) N255)
255/35R19
A01) K01)K04) N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01)N235) K04)N265) E111a)V00)
225/40R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
K01)W235) K04) E111a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10)
A01)K01)K118)K120)
235/40R19
A01)K01)K118)K119)K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A02) bis A10)
A01)K01)K118)K120)
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10)
A01)K01)K02)
235/50R19
A01)K01)K02)K95)
245/45R19
A01)K01)K02)
255/45R19
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01)K95) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 235/55R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)N245) ER1)
245/50R19
A01)K01)K02)N255)
245/55R19
A01)G5K)K01)K02)N255)
255/50R19
A01)K01)K02)
265/50R19
A01)G7W)K01)K02)
275/45R19
A01)K01)K02)
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10)
Heckantrieb N245)T95) E97a)
(W221)
235/40R19 M+S
T95)W245)
245/40R19
A01)K01)N255)
245/40R19 M+S
A01)K01)W255)
255/40R19
A01)K01)N265)
255/40R19 M+S
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
N245)T95) N265) E97a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10)
MATIC N245)T95) E97a)
(W221)
245/40R19
A01)K01)N255)
255/40R19
A01)K01)
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) E98b)
245/45R19 M+S
255/40R19
N265)
255/40R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19 A02) bis A10)
Cabrio A94a)
(C217, A217)
255/40R19
A94a)
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 225/35R19 M+S A02) bis A10)
T88)W235) EF0)
225/40R19 M+S
W235)
235/35R19 M+S
A01) K01)W245)
245/30R19 M+S
A01) K01)T89) W255)
245/35R19 M+S
A01) K01)W255)
255/30R19
A01) K01)N265)
255/35R19
A01) K01)N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R19 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG A01) K01) EF0)
255/35R19 M+S
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10)
A94)N265)
255/35R19
A94a)N265)
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 225/35R19 A01) bis A10)
K03)K04)
235/35R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03)K04)K73)V00)
e1*2001/116*0262*14 910/940 5/112/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10)
A94a)N225)
225/35R19
G1R)
235/35R19
A01)G01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K
97)
245/30R19
A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K97)
245/30R19 M+S
A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10)
A94)
235/55R19
245/50R19
A01)A94)K01)
255/50R19
A01)K01)K04)
275/45R19
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, C205) A01) K01)K132) N235) B100)E110a)
225/35R19 M+S
A01) K01)K132)
225/40R19
A01) K01)K122) K132) N235)
225/40R19 M+S
A01) K01)K122) K132)
235/35R19
A01) K01)K04) K103) K122) K132) K28)
N245)
235/35R19 M+S
A01) K01)K04) K103) K122) K132) K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als
(Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E66) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge ab MJ 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1622 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
F34) Am Achsbügel an Achse 1 ist die zum Reifen weisende Befestigungsschraube
(Schaftende ohne Gewinde) um 5mm zu kürzen.
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
innen um 5 mm zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen,
- die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen.
K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
auszustellen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab seitlicher Zierleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett (auf Restdicke ~6 mm) um- und
anzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Blech) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K73) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig
umgelegt).
- die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
auszustellen.
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
- die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.
K75) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm abzuschleifen.
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter
der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem
Bereich entsprechend anzupassen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8519
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016
RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx