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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1 / 23                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 DY-8519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         LK: 112 D
Radgröße:                                             8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
203, 203K, 203CL, 208, 209,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
171                              M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
172, 172 AMG, 204, 204K, 207,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    130 Nm
212, 212G, 211, 211K, 211        M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
AMG, 211G, 211K AMG, 204X,
230, 231, 245G
164, 216, 221, 216 AMG, 218      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                            Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
204X                                       GLK: Radschraube, Kegel 60°,                     130 Nm
                                           Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5
                                           mm
                                           GLC: Radschraube, Kegel 60°,                         130 Nm
                                           Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                           203
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 141   Mercedes C-Klasse          225/35R19                              A02) bis A10)
              (bis e1*98/14*0139*13)
 160 bis 170  Mercedes C-Klasse,         235/35R19
              Mercedes C30 CDI AMG A01)E66) G01)K56)
              (bis e1*98/14*0139*13)
e1*98/14*0139*13    1095/1075(1105)                                             5/112/66



Typ:                          203
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 260   Mercedes C-Klasse,        225/35R19                               A02) bis A10)
              Mercedes C30 CDI AMG,
              Mercedes C32 AMG          235/35R19
              (ab e1*98/14*0139*14)     A01)E67) G01)K03)K56)K75)
 270          Mercedes C55 AMG          225/35R19 M+S                           A02) bis A10)
              (ab e1*98/14*0139*14)
e1*98/14*0139*24E   1095/1075(1105)                                             5/112/66



Typ:                           203K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 260   Mercedes C-Klasse,         235/35R19                              A01) bis A10)
              Mercedes C30 CDI AMG,                                             E66)G01)K56)
              Mercedes C32 AMG
              (bis e1*98/14*0158*10)
e1*98/14*0158*10    1095/1115-1165(1200)                                        5/112/66



Typ:                          203K
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 260   Mercedes C-Klasse,        235/35R19                               A01) bis A10)
              Mercedes C30 CDI AMG,                                             E66)G01)K56)
              Mercedes C32 AMG
              (ab e1*98/14*0158*11)
 270          Mercedes C55 AMG          235/35R19 M+S                           A01) bis A10)
              (ab e1*98/14*0158*11)                                             E66)G01)K56)
e1*98/14*0158*20E   1095/1115-1165(1200)                                        5/112/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ:                           203CL
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 170   Mercedes C-Klasse,         225/35R19                                  A02) bis A10)
              Mercedes C30 CDI AMG
              (bis e1*98/14*0159*10)     235/35R19
                                         A01)E66) G01)K56)
e1*98/14*0159*20   1100/1035(1020)                                                  5/112/66



Typ:                          203CL
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200   Mercedes C-Klasse,        225/35R19                                   A02) bis A10)
              Mercedes C30 CDI AMG,
              Mercedes CLC Coupe        235/35R19
              (ab e1*98/14*0159*11)     A01)E67)G01)K03)K56)K75)
e1*98/14*0159*25   1100/1035(1020)                                                  5/112/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
204                                e1*2001/116*0431*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245         Mercedes C-Klasse        225/35R19                               A02) bis A10)
                   (Limousine, W205)        A01) K01)K04) N235) T88)                B100)E103)

                                             225/35R19 M+S
                                             A01) K01)K04) T88)

                                             225/40R19
                                             A01) GAZ)K01) K04) K122) N235)

                                             225/40R19 M+S
                                             A01) GAZ)K01) K04) K122)

                                             235/35R19
                                             A01) K01)K04) K103) K122) K28) N245)
                                             T91)

                                             235/35R19 M+S
                                             A01) K01)K04) K103) K122) K28) T91)




RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R19                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A01) GCW)K01) K04) K122) N235) T93)      B100)E103)

                                           225/40R19 M+S
                                           A01) GCW)K01) K04) K122) T93)

                                           235/35R19
                                           A01) GCT)K01) K04) K103) K122) K28)
                                           N245) T91)

                                           235/35R19 M+S
                                           A01) GCT)K01) K04) K103) K122) K28)
                                           T91)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und
                Heckantrieb)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und
                4-MATIC)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                Heckantrieb)                255/40R19 M+S




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     5 / 23                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                     e1*2001/116*0372*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
320                   Mercedes CL                 255/40R19                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen in 18-Zoll und
                      4-MATIC)


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                  e1*2001/116*0372*..
216 AMG                              e1*2001/116*0426*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463           Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                         A02) bis A10)




Typ:                          208
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 160  Mercedes CLK              225/35R19                                   A01) bis A10)
              (Coupé, Cabrio)                                                       K03)
 205 bis 255  Mercedes CLK 430, CLK 55 235/35R19
              AMG                       K47)
              (Coupé, Cabrio)
e1*96/27*0054*NT15E   1010/1070 (1140) kg                                           5/112/66



Typ:                           209
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 285  Mercedes CLK               225/35R19                                  A02) bis A10)
              (Coupe u. Cabrio)                                                     E58)
                                         235/35R19
                                         A01)G01)
e1*98/14*0184*16      1090/1155(1195)                                               5/112/66



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
218                                     e1*2007/46*0485*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245           Mercedes CLS               245/35R19                          A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi;         A94)T93)
                      Ausführungen mit kleinsten
                      Serienreifen 245/45R17)    255/35R19
                                                 A94)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6 / 23                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
218                                       e1*2007/46*0485*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300             Mercedes CLS               255/35R19                         A02) bis A10)
                        (Limousine, Kombi;         A94)
                        Ausführungen mit kleinsten
                        Serienreifen 255/40R18)


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.. , e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 170   Mercedes E-Klasse        235/35R19                                     A02) bis A10)

                                                    245/35R19
                                                    A01)K21)

191 bis 285             Mercedes E-Klasse           245/35R19                        A01) bis A10)
                                                    K21)

350 bis 378             Mercedes E55 AMG,           245/35R19 M+S                    A01) bis A10)
                        Mercedes E63 AMG            K21)

e1*2001/116*0183*21E    1000-1225/1135-1255(1305)                                    5/112/66



Typ:                         211G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 170   Mercedes E-Klasse       235/35R19                                      A02) bis A10)

                                                    245/35R19
                                                    A01)K21)
e1*2001/1116*0274*07E   1025/1295(1345)                                              5/112/66,5



Typ:                         211 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0397*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 378          Mercedes E63 AMG        245/35R19 M+S                                  A01) bis A10)
                                      K21)

e1*2001/116*0397*02E    1165 / 1245 (0)                                              5/112/66




RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7 / 23                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ:                         211K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
 100 bis 285  Mercedes E-Klasse       245/35R19            255/35R19                      A01) bis A10)
                                                                                          K64)V00)

 350 bis 378            Mercedes E55 AMG,          245/35R19 M+S        255/35R19 M+S     A01) bis A10)
                        Mercedes E63 AMG                                                  K64)V00)

e1*2001/1116*0213*16E   975-1175/1320-1382(1435)                                          5/112/66




Typ:                         211K AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 378          Mercedes E63 AMG        245/35R19 M+S                                       A01) bis A10)
                                      K21)T93)

                                                   255/35R19 M+S
                                                   F34)K64)
e1*2001/116*0398*02E    1110 / 1350 (0)                                                   5/112/66



Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
207                                       e1*2001/116*0502*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300             Mercedes E-Klasse           225/35R19                             A02) bis A10)
                        (Coupe, Cabrio;             A01)G5C)K01)K04)N235)T88)
                        Ausführungen mit kleinsten
                        Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19
                        17Zoll)                     A01)G4Y)K01)K04)K15)N245)T91)

                                                   245/30R19
                                                   A01)K01)K04)K15)N255)T89)

                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
                                                   vorne                hinten
                                                   225/35R19            245/30R19         A01) bis A10)
                                                   K01)N235)T88)        K04)K15)N255)T89) V00)



Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
207                                       e1*2001/116*0502*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
300                     Mercedes E-Klasse          235/35R19                              A02) bis A10)
                        (Coupe, Cabrio;            A01)K01)K04)K15)N245)
                        Ausführungen mit kleinsten
                        Serienreifen in 18Zoll)    245/30R19
                                                   A01)K01)K04)K15)N255)T89)



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     8 / 23                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/35R19                               A02) bis A10)
                (W212, Limousine,          A01) K01)K04) T91)                      E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    245/35R19
                                           A01) K01)K02) K27) K67) K97)

                                           255/30R19
                                           A01) K01)K02) K67) T91)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)T88)             K02)K67) T91)      E111)V00)

                                           235/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K67) T91)      E111)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse           245/35R19                              A02) bis A10)
                (W212, Limousine,           A01) K01)K02) K27) K67) K97) T93)      E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19
                18Zoll)                     A01) K01)K02) K67) T91)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     9 / 23                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     Mercedes E-Klasse        225/40R19                                A02) bis A10)
                (W213, Heckantrieb)      A01) K01)N235)                           E111a)

                                          225/45R19
                                          A01) K01)N235)

                                          235/40R19
                                          A01) K01)N245)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04) N255)

                                          245/40R19
                                          A01) K01)K04) N255)

                                          255/35R19
                                          A01) K01)K04) N265)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                          K01)N235)            K04)N265)          E111a)V00)

                                          225/40R19 M+S         255/35R19 M+S     A01) bis A10)
                                          K01)W235)             K04)              E111a)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            225/45R19                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K120)

                                          235/40R19
                                          A01)K01)K118)K119)K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265             Mercedes GLA45 AMG      225/45R19 M+S                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K120)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     10 / 23                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R19                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                         235/50R19
                                         A01)K01)K02)K95)

                                         245/45R19
                                         A01)K01)K02)

                                         255/45R19
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                         K01)K95)             K02)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      235/55R19                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)N245)                        ER1)

                                         245/50R19
                                         A01)K01)K02)N255)

                                         245/55R19
                                         A01)G5K)K01)K02)N255)

                                         255/50R19
                                         A01)K01)K02)

                                         265/50R19
                                         A01)G7W)K01)K02)

                                         275/45R19
                                         A01)K01)K02)




RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     11 / 23                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse,      235/40R19                                A02) bis A10)
                Heckantrieb             N245)T95)                                E97a)
                (W221)
                                        235/40R19 M+S
                                        T95)W245)

                                         245/40R19
                                         A01)K01)N255)

                                         245/40R19 M+S
                                         A01)K01)W255)

                                         255/40R19
                                         A01)K01)N265)

                                         255/40R19 M+S
                                         A01)K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/40R19            255/40R19          A02) bis A10)
                                         N245)T95)            N265)              E97a)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse, 4-   235/40R19                                A02) bis A10)
                MATIC                   N245)T95)                                E97a)
                (W221)
                                        245/40R19
                                        A01)K01)N255)

                                         255/40R19
                                         A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     12 / 23                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/45R19                         A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)   N255)                             E98b)

                                          245/45R19 M+S

                                          255/40R19
                                          N265)

                                          255/40R19 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
335             Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19                         A02) bis A10)
                Cabrio                   A94a)
                (C217, A217)
                                         255/40R19
                                         A94a)




RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     13 / 23                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380     Mercedes SL              225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                                         T88)W235)                         EF0)

                                          225/40R19 M+S
                                          W235)

                                          235/35R19 M+S
                                          A01) K01)W245)

                                          245/30R19 M+S
                                          A01) K01)T89) W255)

                                          245/35R19 M+S
                                          A01) K01)W255)

                                          255/30R19
                                          A01) K01)N265)

                                          255/35R19
                                          A01) K01)N265)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
380 bis 450     Mercedes SL63 AMG,       255/30R19 M+S                     A02) bis A10)
                SL65 AMG                 A01) K01)                         EF0)

                                          255/35R19 M+S
                                          A01) K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 320     Mercedes SL             255/30R19                          A02) bis A10)
                                        A94)N265)

                                          255/35R19
                                          A94a)N265)




RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     14 / 23                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ:                         171
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224  Mercedes SLK            225/35R19                                        A01) bis A10)
                                                                                       K03)K04)
                                               235/35R19

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                                                       K03)K04)K73)V00)
e1*2001/116*0262*14   910/940                                                          5/112/66



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
172                                  e1*2007/46*0548*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225           Mercedes SLK            215/35R19                                A02) bis A10)
                                              A94a)N225)

                                               225/35R19
                                               G1R)

                                               235/35R19
                                               A01)G01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K
                                               97)

                                               245/30R19
                                               A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
172                                  e1*2007/46*0548*..
172 AMG                              e1*2007/46*0857*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
310                   Mercedes SLK 55 AMG     235/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                              A01)K03)K102)K103)K104)K25)K28)K97)

                                               245/30R19 M+S
                                               A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97)




RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     15 / 23                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180     Mercedes GLC            235/50R19                               A02) bis A10)
                                        A94)

                                         235/55R19

                                         245/50R19
                                         A01)A94)K01)

                                         255/50R19
                                         A01)K01)K04)

                                         275/45R19
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes C-Klasse       225/35R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, C205)           A01) K01)K132) N235)                    B100)E110a)

                                         225/35R19 M+S
                                         A01) K01)K132)

                                         225/40R19
                                         A01) K01)K122) K132) N235)

                                         225/40R19 M+S
                                         A01) K01)K122) K132)

                                         235/35R19
                                         A01) K01)K04) K103) K122) K132) K28)
                                         N245)

                                         235/35R19 M+S
                                         A01) K01)K04) K103) K122) K132) K28)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     16 / 23                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
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B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.


E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als
     (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E66) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
     Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E67) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeuge ab MJ 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
     Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1622 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

F34) Am Achsbügel an Achse 1 ist die zum Reifen weisende Befestigungsschraube
     (Schaftende ohne Gewinde) um 5mm zu kürzen.



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G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
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GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
   225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der
     Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
     entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.




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K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - der Stoßfänger sowie der Kotflügel ist im vorderen Bereich auszustellen,
     - die Kotflügelkante ist im oberen Bereich komplett umzulegen und auszustellen.

K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
       auszustellen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.


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K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab seitlicher Zierleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett (auf Restdicke ~6 mm) um- und
         anzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K73) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig
       umgelegt).
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
       auszustellen.
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
     - die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.

K75) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
     Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm abzuschleifen.

K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter
     der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem
     Bereich entsprechend anzupassen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     23 / 23                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016




RA-000824-A0-021-02b~DB-5-112-66_5-ET30.docx