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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49437*03



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7 J x 16 H2


                Typ:                         OX06 7016
§ 22 49437*03




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49437


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49437*03


                Die ABE-Nr. 49437*03 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 16 H2, Typ OX06 7016, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0197-13-WIRD/N3 vom 08.12.2016 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1-3

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49437*03




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.



                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 08.12.2016 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 03.01.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                     Stand: 08.12.2016
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                Fahrzeughersteller                           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 48
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
                DB                  OX06 7016 PCD112               ohne                     66,6                    725     2050    05/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                      : Serienschrauben
                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 49437*03




                169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16                 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/50R16 87              11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                                          205/55R16 90              11A; 24J; 24M              73C; 74D
                                                          225/45R16 89              11A; 24J; 24M
                                                          225/50R16 92              11A; 22I; 24C; 24D
                169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16                 12Q; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                               74D
                176            e1*2007/46*0928*..        66 - 90  195/55R16 91      12I                        A-Klasse;
                                                                  195/60R16 89      124                        Frontantrieb;
                                                         66 - 125 205/50R16 91      12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/55R16 91      12A                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                  215/55R16 93      12A                        73C; 74D; 76U
                                                                  225/50R16 92      11A; 12A; 248; 26P

                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91               12Q                        B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                         205/55R16 91               12Q                        nicht Natural Gas
                                                         215/55R16 93               11A; 12A; 26P              Drive; nicht Electric
                                                         225/45R16 89               12A                        Drive; Kombi;
                                                         225/50R16 92               11A; 12A; 26P; 57T         Allradantrieb;
                                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                               729; 73C; 74D; 76U




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85  195/55R16 87           12Q; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 70 - 142 205/50R16 87           12Q                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                          205/55R16 90           12Q                      74D; 76U
                                                          215/55R16 93           11A; 12A; 54A
                                                          225/50R16 92           11A; 12A; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 90  195/55R16 91 12I                                A-Klasse;
                                                          195/60R16 89 124                                Frontantrieb;
                                                 66 - 125 205/50R16 91 12A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R16 91 12A                                51A; 71K; 721; 729;
                                                          215/55R16 93 12A                                73C; 74D; 76U
                                                          225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 215/55R16 93 11A; 26B; 26N                      CLA; Sportfahrwerk;
                                                          225/50R16 92 11A; 248; 26B; 26J;                CLA Limousine; CLA
                                                                       57T                                Shooting brake;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 49437*03




                                                                                                          73C; 74D; 76U
                245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 135 205/50R16 91       12Q                      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                              205/55R16 91       12Q                      nicht Natural Gas
                                                              215/55R16 93       11A; 12A; 26P            Drive; nicht Electric
                                                              225/45R16 89       12A                      Drive; Kombi;
                                                              225/50R16 92       11A; 12A; 26P; 57T       Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 76U
                245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 125 205/55R16 91       12Q                      CLA; nicht
                                                              215/55R16 93       11A; 12A; 26P            Sportfahrwerk; CLA
                                                              225/50R16 92       11A; 12A; 248; 26P;      Limousine; CLA
                                                                                 57T                      Shooting brake;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16              12T; 51G                 Nur Baureihe 204;
                                                          215/55R16 93           12A                      Limousine;
                                                          225/50R16              12N; 51G                 Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76U




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16             12T; 51G                 Nur Baureihe 204; Nur
                                                           215/55R16 93          12A                      4-MATIC; Limousine;
                                                           225/50R16             12N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 76U
                204            e1*2001/116*0431*..   115 - 150 205/50R16 91                               bis
                                                               205/55R16 91                               e1*2001/116*0431*36;
                                                               215/55R16 93                               Coupe; Heckantrieb;
                                                               225/45R16 89Y 5FM; 685                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/50R16     51G                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 76U
                204            e1*2001/116*0431*..   85 - 155 215/50R16 94       12R                      Nur Baureihe 205;
                204 K          e1*2001/116*0457*..            215/55R16 97       12R                      neue C-Klasse;
                                                              215/60R16 95       12R                      Kombilimousine;
                                                              225/55R16          12R; 51G                 Limousine;
                                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76U
                204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 150 205/55R16     12T; 51G                     Nur 4-MATIC; bis
                                                               215/55R16 93  12A                          e1*2001/116*0457*24;
§ 22 49437*03




                                                               225/50R16 92W 12A                          Kombi;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 76U
                204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 170 205/55R16          12T; 51G                 bis
                                                              215/55R16 93       12A                      e1*2001/116*0457*24;
                                                              225/50R16 92       12A                      Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 215/55R16 93            11A; 26B; 26N            CLA; Sportfahrwerk;
                                                         225/50R16 92            11A; 248; 26B; 26J;      CLA Limousine; CLA
                                                                                 57T                      Shooting brake;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74D; 76U




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91            12Q                      CLA; nicht
                                                         215/55R16 93            11A; 12A; 26P            Sportfahrwerk; CLA
                                                         225/50R16 92            11A; 12A; 248; 26P;      Limousine; CLA
                                                                                 57T                      Shooting brake;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76U

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 49437*03




                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                       herzustellen.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49437*03




                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§ 22 49437*03




                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          205/50R16
                                    Hinterachse:                          225/45R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 49437*03




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    245G
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 330                    VA
                             26P                      x = 230             y = 280                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 280       y = 330              8                VA
§ 22 49437*03




                             26N                   x = 280       y = 330             30                VA
                             27F                   x = 300       y = 320             18                HA
                             27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    117
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                       Handelsbez.:    CLA-Klasse

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 305             y = 335                    VA
                             26B                      x = 355             y = 385                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
§ 22 49437*03




                             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    246
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
                       Handelsbez.:    B-Klasse

                       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 305             y = 335                    VA
                             26B                      x = 355             y = 385                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
                             27F                   x = 310       y = 295             13                HA
                             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
§ 22 49437*03




                             26J                   x = 355       y = 385             18                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    117
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                       Handelsbez.:    CLA-Klasse

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 330                    VA
                             26P                      x = 230             y = 280                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 300       y = 320             18                HA
                             27H                   x = 300       y = 320              8                HA
                             26J                   x = 280       y = 330              8                VA
§ 22 49437*03




                             26N                   x = 280       y = 330             30                VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 13

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    176
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
                       Handelsbez.:    A-KLASSE

                       Variante(n):    Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26P                       x = 200             y = 310                   VA
                             26B                       x = 250             y = 350                   VA
                             27I                       x = 240             y = 315                   HA
                             27B                       x = 290             y = 350                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
§ 22 49437*03




                             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
                             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    245G
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 305             y = 335                    VA
                             26B                      x = 355             y = 385                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
§ 22 49437*03




                             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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