Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48332 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55010011 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AP6516
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               AP6516
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               51           AP6516 LK112/ohne Ring                5/112/66,6          49          670    1960

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        48332
               Herstellerzeichen                 AUTEC
               Radtyp und Ausführung             AP6516 (s.o.)
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 48332*08




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
               S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm      130                      27

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48332 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55010011 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AP6516
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               A-Klasse                60-142        195/55R16   A13                                  A07 A16 A82
               169                     60-142        205/50R16   A12                                  S02
               e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   A01 A12 G01
               A-Klasse                66-135        205/55R16   A33                                  A07 A16 A57
               176, 245G               66-135        215/55R16   A12                                  A82 Flh V00
               e1*2007/46*0928*..;     66-135        225/50R16   A12                                  V16 X78 S02
               e1*2001/116*            66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
               0470*04-..              66-90         195/60R16   A33 R37
                                       66-90         205/50R16   A33 R37 T87 T91
               B-Klasse                70,85         195/55R16   A11 R37                              A07 A16 A82
               245                     70,85         195/60R16   A11 R37                              S02
               e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A11 R37
                                       70-142        195/55R16   A11 M+S
                                       70-142        205/50R16   A11 M+S
                                       70-142        205/55R16   A11
                                       70-142        215/50R16   A12
               B-Klasse                66-135        205/55R16   A33                                  A07 A16 A57
               246, 245G               66-135        215/55R16   A12                                  A82 NoE V00
§22 48332*08




               e1*2007/46*0751*..;     66-135        225/50R16   A01 A12 K2b                          V16 X78 S02
               e1*2001/116*            66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
               0470*04-..              66-90         195/60R16   A33 R37
               - incl. Facelift 2014   66-90         205/50R16   A33 R37 T87 T91
               CLA-Klasse              80, 90        195/55R16   A33 R37 T87 T91                      A07 A16 A58
               117, 245G               80, 90        195/60R16   A33 R37                              A82 Lim V16
               e1*2007/46*1007*..;     80, 90        205/50R16   A33 R37 T87 T91                      X78 S02
               e1*2001/116*            80-130        205/55R16   A33
               0470*04-..              80-130        215/55R16   A12
                                       80-130        225/50R16   A12
               CLA-Klasse Shooting     80-130        205/55R16   A33                                  A07 A16 A58
               Brake                   80-130        215/55R16   A12                                  A82 Car V16
               245G                    80-130        225/50R16   A12                                  X78 S02
               e1*2001/116*
               0470*12-..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48332 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55010011 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AP6516
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 5

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
§22 48332*08




               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
               verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
               ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
               von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
               geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48332 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55010011 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AP6516
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 5

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
               mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

               M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
§22 48332*08




               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

               Nr.   1   185/50R16      205/45R16
               Nr.   2   195/40R16      215/35R16
               Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr.   4   195/50R16      215/45R16
               Nr.   5   205/45R16      225/40R16
               Nr.   6   205/50R16      225/45R16
               Nr.   7   205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr.   8   205/60R16      225/55R16
               Nr.   9   215/40R16      225/40R16, 245/35R16




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48332 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55010011 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AP6516
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 5

                        Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

               Nr. 10   215/55R16     235/50R16
               Nr. 11   225/40R16     245/35R16
               Nr. 12   225/50R16     245/45R16
               Nr. 13   225/55R16     245/50R16
               Nr. 14   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
               sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2016 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis
§22 48332*08




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 6. Juli 2016




               Coen                                                                   00253146.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen