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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 001 zur ABE-Nr. 46158
Nr. :                      RA-000340-B0-021
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CX 70735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CX 70735
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              CW
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 112 D
Radgröße:                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2105 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
639, 639/2, 639/4, 639/5         Vito, Viano (W/V 639):                              140 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                                 Vito, V-Klasse (W 447):                            175 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 001 zur ABE-Nr. 46158
Nr. :                      RA-000340-B0-021
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    2/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CX 70735


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
639                                e9*2001/116*0048*..
639/2                              e1*2007/46*0457*..
639/4                              e1*2007/46*0458*..
639/4                              L275
639/5                              e1*2007/46*0459*..
639/5                              L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano (2.      215/55R17                        A02) bis A10)
                Generation)                   A94)N225)T98)                    E106)EF0)
                (W/V 639, Ausführungen
                mit kleinster Serienbereifung 215/60R17C
                in 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A94)N225)

                                            225/50R17
                                            A94)T98)

                                            225/55R17
                                            A94)

                                            225/55R17C
                                            A94)

                                            235/50R17
                                            A01)K04)T100)

                                            245/50R17
                                            A01)K01)K04)T99)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 001 zur ABE-Nr. 46158
Nr. :                      RA-000340-B0-021
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CX 70735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/5                            e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17                            A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A94)N225)T98)                        E105)EF0)
                Serienbereifung bis 18Zoll;
                2WD und 4WD)                215/60R17
                                            A01)A94)G01)N225)T100)

                                           215/60R17C
                                           A01)A94a)G01)N225)

                                           225/50R17
                                           A94a)T98)

                                           225/55R17
                                           A94a)T101)

                                           225/55R17C
                                           A94a)

                                           225/60R17
                                           A01)G01)K13)

                                           235/50R17
                                           T100)

                                           235/55R17
                                           A01)G01)

                                           245/50R17
                                           A01)K04)T99)

                                           245/55R17
                                           A01)G01)K04)K13)K25)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 001 zur ABE-Nr. 46158
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CX 70735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17                           A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01)A94a)G01)T98)                   E105)
                kleinster Serienbereifung
                in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/55R17
                                           A94a)

                                           225/55R17C
                                           A01)A94a)G01)

                                           225/60R17
                                           A01)K13)

                                           235/50R17
                                           A01)G01)T100)

                                           235/55R17

                                           245/50R17
                                           A01)K04)T99)

                                           245/55R17
                                           A01)K04)K13)K25)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 001 zur ABE-Nr. 46158
Nr. :                      RA-000340-B0-021
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Teiletyp :                 CX 70735


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
     Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
     Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06



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E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000340-B0-021-09~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 001 zur ABE-Nr. 46158
Nr. :                      RA-000340-B0-021
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CX 70735


T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CX 70735 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.11.2016




RA-000340-B0-021-09~DB-5-112-66_5-ET50.docx
						
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