Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8018
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9018, Lk 112 (KBA 49283) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
172, 172 AMG, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
204X, 207, 212, 212K, 212G, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
218
221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe) K01)K13) N225)
225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01)K13)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K01)K13) E104)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K01)K13) E104)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K01) B100)E103)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) B100)E103)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K01) B100)E103)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) B100)E103)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) B100)E103)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) B100)E103)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K01) B100)E103)ER1)
225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) B100)E103) ER1)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K01) B100)E103) ER1)GCT)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) B100)E103)GCT)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) B100)E103) ER1)GCT)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) B100)E103) ER1)GCT)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 Mercedes CLS 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B74)
(Limousine, Kombi; EF1)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B74)
EF1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)B90)
(Coupe, Cabrio; N225)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B90)
17Zoll) N235)
235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) B90)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B90)
G4Y)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) B90)
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B90)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Ausführungen K03)
mit kleinsten Serienreifen in
16Zoll) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
K03)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B90)
(Limousine, Ausführungen K01)
mit kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, Ausführungen mit K03) ER1)
kleinsten Serienreifen 225/..)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01) ER1)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) ER1)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B90)
(Kombi, Ausführungen mit K01) ER1)
kleinsten Serienreifen 245/..)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
120 bis 180 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)B61)
255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) B61)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
K01)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01)
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) V00)
235/55R18 285/45R18 A01) bis A10)
K01) V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) V00)
255/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) V00)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)
K01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)B82)
Heckantrieb E97a) ER2)
(W221)
235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) B82)
E97a) ER2)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B82)
E97a) ER2)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B82)
E97a) ER2)
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B82)
E97a) ER2)V00)
245/45R18 265/45R18 A01) bis A10) B82)
E97a) ER2)V00)
255/45R18 275/45R18 A01) bis A10) B82)
E97a) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) B82)
MATIC E97a) ER2)
(W221)
235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) B82)
E97a) ER2)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B82)
E97a) ER2)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B82)
E97a) ER2)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
150 bis 335 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)B98)
(W222, ab Modell 2014) E98b) ER3)
245/50R18 M+S 245/50R18 M+S A01) bis A10) B98)
E98b) ER3)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B98)
E98b) ER3)
255/45R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10) B98)
E98b) ER3)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) B98)
E98b) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
335 Mercedes S-Klasse Coupe 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
(C217)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)
N225)
225/35R18 225/35R18 A02) bis A10)
225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
235/35R18 235/35R18 A02) bis A10)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
K97) G01)
245/35R18 245/35R18 A02) bis A10)
225/35R18 255/30R18 A02) bis A10)
V00)
225/35R18 265/30R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
235/35R18 265/30R18 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.0x18,ET35 9.0x18,ET30
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S 235/35R18 M+S A02) bis A10)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K97)
245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: Festsattel mit innenbelüfteter Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.
B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1: Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm
B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
B98) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: :
- Vorderachse: 4-Kolben-Festsattel mit bel. Bremsscheibe Ø370x36 mm
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1452 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. : RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8018
Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.02.2016
RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx