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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    1 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

 * Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9018, Lk 112 (KBA 49283) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
172, 172 AMG, 204, 204K,         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     130 Nm
204X, 207, 212, 212K, 212G,      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
218
221                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18            215/40R18                        A01) bis A10)
                (Coupe)                 K01)K13)                                              N225)

                                                225/40R18              225/40R18              A01) bis A10)
                                                K01)K13)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/40R18            225/40R18                       A01) bis A10)
                (Limousine, W204)        K01)K13)                                             E104)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       225/40R18            225/40R18                        A01) bis A10)
                (Kombi, S204)           K01)K13)                                              E104)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/40R18            225/40R18                       A01) bis A10)
                (Limousine, W205)        K01)                                                 B100)E103)

                                                225/40R18 M+S          225/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103)

                                                225/45R18              225/45R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103)

                                                225/45R18 M+S          225/45R18 M+S          A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103)

                                                235/40R18              235/40R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103)

                                                235/40R18 M+S          235/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R18            225/40R18                        A01) bis A10)
                (Kombi, S205)           K01)                                                  B100)E103)ER1)

                                                225/40R18 M+S          225/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103) ER1)

                                                225/45R18              225/45R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103) ER1)GCT)

                                                225/45R18 M+S          225/45R18 M+S          A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103)GCT)

                                                235/40R18              235/40R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103) ER1)GCT)

                                                235/40R18 M+S          235/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                K01)                                          B100)E103) ER1)GCT)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150             Mercedes CLS               245/40R18            245/40R18                     A02) bis A10) B74)
                (Limousine, Kombi;                                                            EF1)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    245/40R18            275/35R18                     A01) bis A10) B74)
                                                                                              EF1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18            215/40R18                    A01) bis A10)B90)
                (Coupe, Cabrio;                                                               N225)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18            225/40R18                    A01) bis A10) B90)
                17Zoll)                                                                       N235)

                                                235/35R18              235/35R18              A01) bis A10) B90)


                                                235/40R18              235/40R18              A01) bis A10) B90)
                                                                                              G4Y)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
300             Mercedes E-Klasse          235/35R18            235/35R18                     A01) bis A10) B90)
                (Coupe, Cabrio;
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)    235/40R18            235/40R18                     A01) bis A10) B90)

Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    5 / 15                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             225/40R18            225/40R18                  A01) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen K03)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       225/45R18            225/45R18                  A01) bis A10)
                                              K03)

                                                235/40R18              235/40R18              A01) bis A10)
                                                K01)

                                                245/40R18              245/40R18              A01) bis A10)
                                                K01)

                                                225/45R18              245/40R18              A01) bis A10)
                                                K03)                                          V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
125 bis 285     Mercedes E-Klasse             245/40R18            245/40R18                  A01) bis A10) B90)
                (Limousine, Ausführungen K01)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    6 / 15                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              225/45R18            225/45R18                 A01) bis A10)
                (Kombi, Ausführungen mit K03)                                                 ER1)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/40R18            235/40R18                 A01) bis A10)
                                               K01)                                           ER1)

                                                245/40R18              245/40R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          ER1)

                                                225/45R18              245/40R18              A01) bis A10)
                                                K03)                                          ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 285     Mercedes E-Klasse              245/40R18            245/40R18                 A01) bis A10) B90)
                (Kombi, Ausführungen mit K01)                                                 ER1)
                kleinsten Serienreifen 245/..)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
120 bis 180     Mercedes GLC            235/60R18            235/60R18                        A02) bis A10)B61)


                                                255/55R18              255/55R18              A01) bis A10) B61)

Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    7 / 15                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18            235/50R18                        A01) bis A10)
                                        K01)

                                                245/50R18              245/50R18              A01) bis A10)
                                                K01)

                                                255/50R18              255/50R18              A01) bis A10)
                                                K01)

                                                235/55R18              255/50R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          V00)

                                                235/55R18              285/45R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          V00)

                                                245/50R18              275/45R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          V00)

                                                255/50R18              275/45R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          V00)

                                                255/50R18              285/45R18              A01) bis A10)
                                                K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    8 / 15                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 285     Mercedes S-Klasse,      235/45R18            235/45R18                        A02) bis A10)B82)
                Heckantrieb                                                                   E97a) ER2)
                (W221)
                                        235/50R18            235/50R18                        A02) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)

                                                245/45R18              245/45R18              A02) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)

                                                255/45R18              255/45R18              A02) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)

                                                235/45R18              255/45R18              A02) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)V00)

                                                245/45R18              265/45R18              A01) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)V00)

                                                255/45R18              275/45R18              A01) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
155 bis 285     Mercedes S-Klasse, 4-   235/45R18            235/45R18                        A02) bis A10) B82)
                MATIC                                                                         E97a) ER2)
                (W221)
                                        235/50R18            235/50R18                        A02) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)

                                                245/45R18              245/45R18              A02) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)

                                                255/45R18              255/45R18              A02) bis A10) B82)
                                                                                              E97a) ER2)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    9 / 15                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 335     Mercedes S-Klasse        245/50R18            245/50R18                       A01) bis A10)B98)
                (W222, ab Modell 2014)                                                        E98b) ER3)

                                                245/50R18 M+S          245/50R18 M+S          A01) bis A10) B98)
                                                                                              E98b) ER3)

                                                255/45R18              255/45R18              A02) bis A10) B98)
                                                                                              E98b) ER3)

                                                255/45R18 M+S          255/45R18 M+S          A02) bis A10) B98)
                                                                                              E98b) ER3)

                                                245/50R18              275/45R18              A01) bis A10) B98)
                                                                                              E98b) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
335             Mercedes S-Klasse Coupe 245/50R18            245/50R18                        A02) bis A10)
                (C217)

                                                255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)


                                                245/50R18              275/45R18              A02) bis A10)
                                                                                              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




RA-000729-E0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    10 / 15                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
135 bis 225     Mercedes SLK            215/40R18            215/40R18                        A02) bis A10)
                                                                                              N225)

                                                225/35R18              225/35R18              A02) bis A10)


                                                225/40R18              225/40R18              A02) bis A10)


                                                235/35R18              235/35R18              A02) bis A10)


                                                235/40R18              235/40R18              A01) bis A10)
                                                K97)                                          G01)

                                                245/35R18              245/35R18              A02) bis A10)


                                                225/35R18              255/30R18              A02) bis A10)
                                                                                              V00)

                                                225/35R18              265/30R18              A02) bis A10)
                                                                                              V00)

                                                225/40R18              245/35R18              A02) bis A10)
                                                                                              V00)

                                                235/35R18              265/30R18              A02) bis A10)
                                                                                              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    11 / 15                                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
310             Mercedes SLK 55 AMG     235/35R18 M+S        235/35R18 M+S                    A02) bis A10)


                                                235/40R18 M+S          235/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                K97)

                                                245/35R18 M+S          245/35R18 M+S          A02) bis A10)

Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (KBA 49283) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49282
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Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: Festsattel mit innenbelüfteter Bremsscheibe Ø360 x 36 mm.

B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1: Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm


B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B98) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: :
     - Vorderachse: 4-Kolben-Festsattel mit bel. Bremsscheibe Ø370x36 mm

B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24


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Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1452 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.




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Nr. :                      RA-000729-E0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2016




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