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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DG808
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
117, 172, 204, 204K, 204X, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4724     130 Nm
212, 212G, 212K, 245, 245G,     M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
246, 176




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/45R18                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01)K01)K04)K13)K25)M00)N215)T86)       E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/40R18
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                        K01)K13)K25)M00)N K04)K103)K28)         E100)E93)V00)
                                        215)T86)

                                           215/40R18         245/35R18          A01) bis A10)
                                           K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28)      E100)E93)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          205/40R18 M+S                        A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  A01)K04)T86)                         E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                205/45R18 M+S
                Fahrzeugausführungen ab A01)K04)K13)M00)T86)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)       215/40R18 M+S
                                           A01)K04)K28)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)N235)

                                           225/40R18 M+S
                                           A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K02)K13)K28)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/40R18                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)K01)K04)K81)                         E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 215/40R18
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)K01)K04)K81)
                e1*2001/116*0470*02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/40R18                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)K04)N215)T86)                        E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/45R18
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)K04)K13)K22)K25)M00)N215)T86)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         215/40R18
                                         A01)K04)K13)K22)N225)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/40R18            235/35R18         A01) bis A10)
                                          N215)T86)            K02)K103)K20)K28) E100)V00)

                                          205/45R18         225/40R18         A01) bis A10)
                                          K13)K22)K25)M00)N K04)K103)K20)K28) E100)V00)
                                          215)T86)

                                          215/40R18           245/35R18         A01) bis A10)
                                          K13)K22)N225)       K02)K103)K20)K28) E100)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        215/40R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        A01)K01)K04)K13)N225)T89)                E104)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K85)N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18                                 A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A01)K01)K04)K13)N225)                     E110)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K21)N235)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                          K01)K13)             K04)K106)K21)      E110)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       215/40R18                                 A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           A01)K01)K04)K13)N225)T89)                 E104)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K85)N235)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   5 / 19                                                                  Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        215/45R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A01)K01)K04)N225)                        B85)B100)E103)ER1)

                                          215/45R18 M+S
                                          A01)K01)K04)W225)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)N235)T92)

                                          225/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)T92)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)K04)N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)N245)

                                          235/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               B85)B100)E103)ER1)
                                                                                  V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   6 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       215/45R18                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A01)GCT)K01)K04)N225)T93)                B85)B100)E103)ER1)

                                         215/45R18 M+S
                                         A01)GCT)K01)K04)T93)W225)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)N235)T92)

                                         225/40R18 M+S
                                         A01)K01)K04)T92)

                                         225/45R18
                                         A01)GCT)K01)K04)N235)

                                         225/45R18 M+S
                                         A01)GCT)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)GCT)K01)K04)N245)

                                         235/40R18 M+S
                                         A01)GCT)K01)K04)

                                         245/40R18
                                         A01)GCT)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               B85)B100)E103)ER1)
                                                                                 GCT)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   7 / 19                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
117                             e1*2007/46*1007*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      205/45R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K04)K13)K25)M00)N215)T86)            E100)E93a)

                                          215/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K25)N225)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                          K13)K25)M00)N215) K04)K103)K28)         E100)E93a)V00)
                                          T86)

                                          205/45R18         235/40R18             A01) bis A10)
                                          K13)K25)M00)N215) K02)K103)K28)         E100)E93a)V00)
                                          T86)

                                          215/40R18         245/35R18             A01) bis A10)
                                          K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28)         E100)E93a)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      205/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie A01)K13)M00)                             E95a)
                auch 235/40R18)
                                         215/40R18 M+S
                                         A01)K01)K28)

                                          225/40R18 M+S
                                          A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   8 / 19                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18                              A02) bis A10)B64)B72)
                (Coupe, Cabrio;             A94)N225)T89)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
                17Zoll)                     A94)T89)W225)

                                           215/45R18
                                           A94a)G5A)N225)

                                           215/45R18 M+S
                                           A94a)G5A)W225)

                                           225/40R18
                                           A94a)N235)

                                           225/40R18 M+S
                                           A94a)W235)

                                           235/35R18
                                           N245)T90)

                                           235/40R18
                                           G4Y)N245)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)N255)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)B64)B72)
                                           N235)                K04)N255)          V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   9 / 19                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             215/45R18                             A02) bis A10)B64)B72)
                (Limousine, Ausführungen N225)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       225/40R18
                                              A01)K03)

                                            225/45R18
                                            A01)K03)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)B64)B72)
                                            K03)                                    V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285     Mercedes E-Klasse             245/40R18                             A02) bis A10)B64)B72)
                (Limousine, Ausführungen A01)K01)                                   ER1)
                mit kleinsten Serienreifen in
                17Zoll oder 18Zoll)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   10 / 19                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              225/45R18                             A02) bis A10)B64)B72)
                (Kombi, Ausführungen mit A01)K03)T95)                                ER1)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/40R18
                                               A01)K01)T95)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)B64)B72)
                                             K03)                                    ER1)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285     Mercedes E-Klasse              245/40R18                             A02) bis A10)B64)B72)
                (Kombi, Ausführungen mit A01)K01)                                    ER1)
                kleinsten Serienreifen 245/..)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            215/55R18                                    A02) bis A10)
                                        A01)K118)M00)

                                             225/50R18
                                             A01)K118)

                                             235/50R18

                                             245/45R18
                                             A01)K118)

                                             255/45R18
                                             A01)K01)K118)K119)K120)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   11 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265             Mercedes GLA45 AMG      215/55R18 M+S                            A02) bis A10)
                                        A01)K118)M00)

                                         225/50R18 M+S
                                         A01)K118)

                                         235/50R18 M+S
                                         A01)K01)K118)K119)K120)

                                         245/45R18 M+S
                                         A01)K118)

                                         255/45R18 M+S
                                         A01)K01)K118)K119)K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18                                A02) bis A10)ER2)
                                        A01)K01)K02)

                                         235/55R18
                                         A01)K01)K02)

                                         245/50R18
                                         A01)K01)K02)

                                         245/55R18
                                         A01)K01)K02)

                                         255/50R18
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/55R18            255/50R18          A01) bis A10)ER2)
                                         K01)                 K02)               V00)




RZ-064900-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   12 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            205/40R18                                 A02) bis A10)
                                        A94)N215)

                                          205/45R18
                                          A94)G1R)M00)N215)

                                          215/40R18
                                          A94)N225)

                                          225/35R18
                                          A94)

                                          225/40R18
                                          A94a)

                                          235/35R18
                                          A94a)

                                          235/40R18
                                          A01)G01)K97)

                                          245/35R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                  V00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Entfällt für dieses Gutachten.

A02)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
         veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
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A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Reifen dürfen
        nur von der Radinnenseite montiert werden (Lage Tiefbett).

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
        Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
        unterhalb des Tiefbett keine Klebegewichte montiert werden können.

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B64)    Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 295x28mm

B72)    Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm

B85)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
        denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
        eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24


E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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ER2)    Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
        Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
        Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            235/50R18                    2114                        1372
            235/55R18                    2181                        1334
            235/60R18                    2254                        1295
            245/50R18                    2144                        1355
            245/45R18                    2065                        1380
            245/55R18                    2217                        1315
            255/45R18                    2095                        1380
            255/50R18                    2175                        1338
            255/55R18                    2248                        1298
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4Y)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5A)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
        235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GCT)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
        ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
        beachten.




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K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K85)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K97)    An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
        umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


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N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RZ-064900-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064900-C0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   19 / 19                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                DG808


T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DG808 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.04.2016




RZ-064900-C0-306-02a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
						
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