Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Tropez
Typ                             Tropez 6516
Radgröße                        6,5Jx16EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
36194        TROPEZ 6516 / ohne Ring             5/112/66,6          40         790    2150
36195

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49159
Herstellerzeichen               DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung           TROPEZ 6516
Radgröße                        6,5Jx16EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      24                 49222
S03     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   130                      24                 49222
S04     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28                 49421
S05     Schraube M14x1,5       Kegel 60°   180                      30                 49329

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                           Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                    Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                  103             195/50R16   K41 K42 K46 K56 M+S R35        A01 A12 A14
168                       44-103          205/45R16   K41 K42 K46 K56 R35            A18 A60 DBA
e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   K42 K46 K56 R37                K1c K2c S02
nur mit ESP               55-92           195/50R16   K41 K42 K46 K56 R09 R35
A-Klasse                  60-142          195/55R16   K1a K2b K42                    A01 A12 A14
169                       60-142          205/50R16   K1c K2b K42                    A18 S04
e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   G01 K1c K2b K42
A-Klasse                  66-135          205/55R16                                  A12 A14 A18
176, 245G                 66-135          215/55R16   A01 K1a K2b K5d                A57 Flh V00
e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 K1a K2b                    V16 X78 S04
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   R37
                          66-90           205/50R16   R37 T87 T91
B-Klasse                  70,85           195/55R16   R37                            A12 A14 A18
245                       70,85           195/60R16   R37                            V16 S04
e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   R37
                          70-142          195/55R16   M+S
                          70-142          205/50R16   M+S
                          70-142          205/55R16
                          70-142          215/50R16   A01 K42
                          70-142          225/50R16   A01 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse                  66-135          205/55R16   A01 A12 K2b                    A14 A18 A57
246, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    NoE V00 V16
e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b            X78 S04
e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A91 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90           195/60R16   A91 R37
- incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91
B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A91                            A14 A18 A58
245G                      65 (132)        215/55R16   A12                            Flh KMV S04
e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  88,100,115      195/60R16   A10                            A14 A18 A58
204                       88,100,115      205/55R16   A32                            B03 Cpe DA2
e1*2001/116*0431*..       88,100,115      225/50R16   A12                            Lim V16 X78
- Limousine/Coupe                                                                    S04
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell         85-120          195/65R16   A10 R37 T92                    A14 A18 A58
204K                      85-155          205/60R16   A10 T92 T96                    B31 B33 Car
e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A91                            Po1 V16 S04
0457*25-..                85-155          215/60R16   A12
(FIN: WDD205...)          85-155          225/55R16   A12
CLA-Klasse                80, 90          195/55R16   R37 T87 T91                    A12 A14 A18
117, 245G                 80, 90          195/60R16   R37                            A58 Lim V16
e1*2007/46*1007*..;       80, 90          205/50R16   R37 T87 T91                    X78 S04
e1*2001/116*              80-130          205/55R16
0470*04-..                80-130          215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d
                          80-130          225/50R16   A01 K1a K1b K2b


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLA-Klasse Shooting     80-130        205/55R16                                          A12 A14 A18
Brake                   80-130        215/55R16    A01 K1a K1b K2b K5d                   A58 Car V16
245G                    80-130        225/50R16    A01 K1a K1b K2b                       X78 S04
e1*2001/116*
0470*12-..
V-Klasse/Vito         100-140         195/65R16C   A10 R09 R35 158                       A14 A18 A58
639/2, 639/4          100-140         205/65R16    A10 T99 158                           AHa B29 S05
e1*2007/46*0457*09-.. 100-140         205/65R16C   A10 158
e1*2007/46*0458*08-.. 100-140         215/60R16    A10 T99 158
(FIN: WDF447...)      100-140         215/60R16C   A10 158
nur Heckantrieb       100-140         215/65R16    A12 T02 T98 158
                      100-140         215/65R16C   A12 158
                      100-140         225/60R16    A32 T02 T98 158
                      100-140         225/60R16C   A32 158
V-Klasse/Vito         65, 84          195/65R16C   A13 R09 R35 158                       A14 A18 A58
639/2, 639/4          65, 84          205/65R16    A13 T99 158                           AFa B29 S05
e1*2007/46*0457*09-.. 65, 84          205/65R16C   A13 158
e1*2007/46*0458*08-.. 65, 84          215/60R16    A13 T99 158
(FIN: WDF447...)      65, 84          215/60R16C   A13 158
nur Frontantrieb      65, 84          215/65R16    A12 T02 T98 158
                      65, 84          215/65R16C   A12 158
                      65, 84          225/60R16    A12 T02 T98 158
                      65, 84          225/60R16C   A12 158
Vaneo                 55-92           195/50R16    A01 K1c T83 T84                       A12 A14 A18
414                   55-92           205/45R16    T83 T87                               S03
e1*98/14*0185*..,
e1*2001/116*0185*..
Vito/Viano            65-165          205/65R16C   158                                   A12 A14 A18
639, -/2, -/4, -/5    65-165          215/60R16    T99 158                               A57 B03 S05
e9*2001/116*0048*.., 65-165           215/65R16    T02 T98 158
e1*2007/46*           65-165          215/65R16C   158
0457*00-08,           65-165          225/60R16    A01 K1b K2b K41 T02 T98 158
0458*00-07,           65-165          225/60R16C   A01 K1b K2b K41 158
0459*00-05,           65-190          205/65R16C   M+S 158
L275, L720            65-190          215/60R16    M+S T99 158
- incl. MJ 2011       65-190          215/65R16    M+S T02 T98 158
                      65-190          215/65R16C   M+S 158
                      65-190          225/60R16    A01 K1b K2b K41 M+S T02 T98 158
                      65-190          225/60R16C   A01 K1b K2b K41 M+S 158

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 7 von 9

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16
Nr. 13   225/55R16     245/50R16
Nr. 14   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49159 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55028613 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16EH2+ Typ Tropez 6516
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. April 2016




Schmidt                                                                      00247291.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen