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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               BLX-9519
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Borbet
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK112
Radgröße:                                             9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                       720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
204, 204K, 204X, 218, 218           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
AMG, 245G,                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212G, 212K                     Baureihe W212, S212:                                      130 Nm
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                    M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                    Baureihe W213:                                            150 Nm
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                    M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
216, 216 AMG, 220, 221, 221         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           150 Nm
AMG                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        235/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A01) K01)K04) K122) N245) T91)       B100)E103)

                                         235/35R19 M+S
                                         A01) K01)K04) K122) T91)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       235/35R19                             A02) bis A10)ER1)
                (Kombi, S205)           A01) GCT)K01) K04) K122) N245) T91)   B100)E103)

                                         235/35R19 M+S
                                         A01) GCT)K01) K04) K122) T91)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes C-Klasse       235/35R19                             A02) bis A10)
                (Coupe, C205)           A01) K01)K04) K122) K132) N245)       B100)E110a)

                                         235/35R19 M+S
                                         A01) K01)K04) K122) K132)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                               A02) bis A10)B82)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                Heckantrieb)                vorne                hinten
                                            255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)B82)
                                                                 K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                               A02) bis A10)B82)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und
                4-MATIC)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                               A02) bis A10)B82)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                Heckantrieb)                255/40R19 M+S

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/40R19            285/35R19           A01) bis A10)B82)
                                                                K04)                V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Mercedes CL                 255/40R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                         B82)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                4-MATIC)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                             A02) bis A10)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                               K04)               V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
218 AMG                         e1*2007/46*0643*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 430     Mercedes CLS 63 AMG      255/35R19 M+S                            A02) bis A10)B74)
                (Limousine, Kombi)       A94)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/35R19 M+S        285/30R19 M+S      A01) bis A10)B74)
                                                               K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/35R19                               A02) bis A10)
                (W212, Limousine,          A01) K01)K04) T91)                      E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    245/35R19
                                           A01) K01)K02) K27) K67) K97)

                                           255/30R19
                                           A01) K01)K02) K67) T91)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K67) T91)      E111)V00)

                                           235/35R19            265/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K67)           E111)V00)

                                           235/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K28) K67)      E111)V00)

                                           245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)K27) K97)        K02)K28) K67)      E111)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse           245/35R19                              A02) bis A10)ER1)B90)
                (W212, Limousine,           A01) K01)K02) K27) K67) K97) T93)      E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19
                18Zoll)                     A01) K01)K02) K67) T91)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)ER1)B90)
                                           K01)K27) K97)        K02)K28) K67)      E111)V00)




RA-000771-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 16                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne                hinten
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/35R19            275/30R19            A01) bis A10)
                (S212, Kombi,              K01)                 K02)K28) K67) T96)   E111)V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)       245/35R19            275/30R19            A01) bis A10)
                                           K01)K27) K97)        K02)K28) K67) T96)   E111)V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne                hinten
125 bis 300     Mercedes E-Klasse          245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)B90)
                (S212, Kombi,              K01)K27) K97)        K02)K28) K67) T96) E111)V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     Mercedes E-Klasse        235/40R19                                   A02) bis A10)
                (W213, Heckantrieb)      A01) K01)N245)                              E111a)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04) N255)

                                          245/40R19

                                          255/35R19
                                          A01) K01)K04) N265)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/40R19            265/35R19             A01) bis A10)
                                          K01)N245)            K02)K133) N275)       E111a)V00)

                                          235/40R19 M+S         265/35R19 M+S        A01) bis A10)
                                          K01)W245)             K02)K133)            E111a)V00)

                                          245/35R19             285/30R19            A01) bis A10)
                                          K01)                  K02)K133) K26)       E111a)V00)

                                          245/40R19             275/35R19            A01) bis A10)
                                          K01)                  K02)K133)            E111a)V00)

                                          255/35R19             285/30R19            A01) bis A10)
                                          K01)                  K02)K133) K26)       E111a)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 16                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155         Mercedes GLA            235/40R19                                A02) bis A10)
                                           A01) K01)K118) K119) K120)

                                            245/40R19
                                            A01) K01)K04) K118)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
265                Mercedes GLA45 AMG      245/40R19                                A02) bis A10)
                                           A01) K01)K04) K118)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                              e1*2001/116*0480*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225        Mercedes GLK            245/45R19                                A02) bis A10)
                                           A01) K01)K02) M00)

                                            255/45R19
                                            A01) K01)K02)ER2)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                            K01)M00)             K02)               V00)

                                            245/45R19             285/40R19         A01) bis A10)ER2)
                                            K01)M00)              K02)              V00)

                                            255/45R19             285/40R19         A01) bis A10)ER2)
                                            K01)                  K02)              V00)



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne                hinten
 135 bis 368   S-Klasse                245/35R19            285/30R19               A01) bis A10)E51)ER1)
                                       T93)                 K04)K45)
e1*97/27*0099*15   1320/1480(1445)




RA-000771-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse,      235/40R19                                A02) bis A10) B82)ER1)
                Heckantrieb             N245)T95)                                E97a)
                (W221)
                                        245/40R19
                                        A01) K01)N255)

                                         255/40R19
                                         A01) K01)N265)

                                         265/35R19
                                         A01) K01)N275)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/40R19            255/40R19          A02) bis A10) B82)
                                         N245)T95)            N265)              E97a)V00)ER1)

                                         245/40R19            265/40R19          A01) bis A10) B82)
                                         K01)N255)            K83)N275)          E97a)V00)ER3)

                                         255/40R19            275/40R19          A01) bis A10) B82)
                                         K01)                 K04)K83)           E97a)V00)ER4)

                                         265/35R19            285/35R19          A01) bis A10) B82)
                                         K01)                 K02)K83)           E97a)V00)ER1)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse, 4-   235/40R19                                A02) bis A10) B82)
                MATIC                   N245)T95)                                E97a)ER1)
                (W221)
                                        245/40R19
                                        A01) K01)N255)

                                         255/40R19
                                         A01) K01)

                                         265/35R19
                                         A01) K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    9 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S                               A02) bis A10)B82)
                AMG                     A01) K01)                                 E97a)
                (W221)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        255/40R19            275/40R19            A01) bis A10) B82)
                                        K01)                 K04)K83)             E97a)V00)

                                          265/35R19            285/35R19          A01) bis A10) B82)
                                          K01)                 K02)K83)           E97a)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/45R19                                A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)   M00)N255)ER4)                            E98b)

                                          245/45R19 M+S
                                          M00)ER4)

                                          255/40R19
                                          N265)ER1)

                                          255/40R19 M+S
                                          ER1)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                          M00)                 K04)               E98b)V00)ER4)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S                               A02) bis A10)
                AMG                                                               E98b)EF0)ER1)
                (W222)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
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Teiletyp :                 BLX-9519


A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

B74)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
           - Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm

B82)     Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
       - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm

B90)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
           - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
      Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E51)       Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
            an Achse 2)

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
       Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur
       Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1395 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1425 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1410 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

GCT)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
        ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
        beachten.




RA-000771-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    13 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
      innen um 5 mm zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - derFilzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.

K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K27)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45)       Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275
           mm:
       -    Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
            zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
       -    Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
            auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
       -    Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
            Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
            zu kürzen.
       -    Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
            mm zu kürzen.
       -    Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
       -    Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
            zur Radmitte komplett umzulegen.
       -    Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
            hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
            nach außen zu drücken.

K67)    Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
       - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
         Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett um- und eng anzulegen,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97)       An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
           umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016




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