Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 1 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-9519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp BLX-8519, LK112 (KBA 49548) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
172, 172 AMG, 207, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
204X, 207, 212, 212K, 212G, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
245G
215, 216, 216 AMG, 220, 221, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
221 AMG M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K02) E104)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K02) E104)G8V) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Coupe, C204) K02)K106) K21) E110)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K02) E104)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K02) E104)G1R) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 3 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04)N245) T91) B100)E103)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K04)T91) B100)E103)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)K122) B100)E103)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)T91) B100)E103)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K02)T91) B100)E103) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)ER1)
(Kombi, S205) K04)N245) T91) B100)E103) GCT)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) ER1)
K04)T91) B100)E103) GCT)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) ER1)
K04)K122) T93) B100)E103) GCT)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) ER1)
K02)T91) B100)E103)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) ER1)
K02)T91) B100)E103) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 4 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
115 bis 180 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, C205) A94a)K132) N245) B100)E110a)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
A94a)K132) B100)E110a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K122)K132) B100)E110a)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
A94)K02) K132) B100)E110a)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
A94)K02) K132) B100)E110a) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K122)K132) B100)E110a) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
285 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
4-MATIC)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
320 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18-Zoll und
4-MATIC)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 5 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET40 9,5Jx19H2, ET40
220 bis 326 Mercedes CL-Klasse, 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)B29a)
CL 55 AMG, K53)
CL 63 AMG
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B29a)
K53)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) B29a)
K53)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET40 9,5Jx19H2, ET40
368 Mercedes CL-Klasse, 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) B29a)
CL 55 AMG K53)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0113*10 1230/1325(1355) 5/112/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
285 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B82)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und
Heckantrieb) 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) B82)
V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 6 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B82)
(Ausführungen mit kleinsten N265)
Serienreifen in 18-Zoll und
Heckantrieb) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)B82)
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)B82)
V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)B90)
(Coupe, Cabrio; N245)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) B90)
K04)K15) M00) N255)
T89)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
K04)K15) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 7 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
(W212, Limousine, T91) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) E111)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04)T91) E111)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04)T91) E111)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K02) E111)V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04)T91) E111)V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K02) E111)V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02)K67) E111)V00)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02)K67) E111)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02)K28) K67) E111)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 8 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) B90)ER1)
(W212, Limousine, K04)T93) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)ER1)
18Zoll) K04) E111)T91)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B90)ER1)
K02)K67) E111)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B90)ER1)
K02)K28) K67) E111)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) ER1)
(S212, Kombi, K02)K67) T96) E111)V00)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) ER1)
K02)K67) T96) E111)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) K67) E111)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)ER1)B90)
(S212, Kombi, K02)K67) T96) E111)V00)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/..) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)ER1)B90)
K02)K28) K67) E111)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 9 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
120 bis 190 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(W213, Heckantrieb) A94a) E111a)N245)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
A94a)N255) E111a)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94a)N255) E111a)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
N265) E111a)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
N265) E111a)GA2)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
N265) E111a)V00)
225/40R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
E111a)V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K133) E111a)V00)
225/45R19 M+S 285/35R19 M+S A01) bis A10)
K02)K133) E111a)V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04)N275) E111a)V00)
235/40R19 M+S 265/35R19 M+S A01) bis A10)
K04) E111a)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02)K133) E111a)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K02)K133) E111a)V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02)K133) E111a)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K133) E111a)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 10 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245)T91) G4Y)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
17Zoll) K04)K15) M00) N255)
T89)
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K04)K15) M00) N255) V00)
T89)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04)K15) T91) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04)K15) T91) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
80 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K118)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K118)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
265 Mercedes GLA45 AMG 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K118)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 11 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K02)M00)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)ER2)
K02)
235/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02) V00)
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) ER2)
K02) V00)
235/50R19 285/40R19 A01) bis A10) ER2)
K02) V00)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02) V00)
245/45R19 285/40R19 A01) bis A10) ER2)
K02) V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) ER2)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 12 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET40 9,5Jx19H2, ET40
150 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)E51)ER1)
S 55 AMG, K21)B29a)
S 63 AMG
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E51) ER1)
K28)K45)V00) B29a)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)E51) ER1)
K28)K45)V00) B29a)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40
368 Mercedes S-Klasse, 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) ER1)
S 55 AMG K28)K45)V00) B29a)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) B82)B86)
Heckantrieb E97a)ER1)N245)
(W221)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) B82)B86)
E97a) ER1)N255)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B82)B86)
N265) E97a) ER1)
235/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B82)B86)
N265) E97a) ER1)V00)
245/40R19 265/40R19 A02) bis A10) B82)B86)
N275) E97a) ER4)V00)
255/40R19 275/40R19 A01) bis A10) B82)B86)
K83) E97a) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 13 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)B82)B86)
MATIC E97a)ER1)N245)
(W221)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) B82)B86)
E97a)ER1)N255)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B82)B86)
E97a)ER1)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)B85)
(W222, ab Modell 2014) M00)N255) E98b)ER1)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10) B85)
M00) E98b)ER3)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B85)
N265) E98b)ER1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) B85)
E98b)ER1)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10) B85)
E98b)ER3)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 14 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)B82)
AMG E97a)
(W221)
255/40R19 275/40R19 A01) bis A10)B82)
K83) E97a)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
AMG E98b)EF0)ER1)
(W222)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)B85)
Cabrio M00)
(C217, A217)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B85)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10) B85)
V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) B85)
G01)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 15 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe EF0)
(C217)
255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10)
EF0)
255/45R19 285/40R19 A02) bis A10)
EF0)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
135 bis 225 Mercedes SLK 245/30R19 245/30R19 A02) bis A10)
M00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K103)K104) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K103)K104) K28) G1R)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A02) bis A10)
M00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (KBA 49548) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 16 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B29a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø300 x 32 mm, Sattel ATE44/300.
B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm
B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm
B86) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- 4-Kolben Festsattel mit bel. Bremsscheibe Ø334x32 mm.
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
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Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur
Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1410 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1425 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
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Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
- der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
innen um 5 mm zu kürzen.
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- derFilzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
- die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
umzulegen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275
mm:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen.
- Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
- Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
- Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
zur Radmitte komplett umzulegen.
- Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
nach außen zu drücken.
K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000771-B0-015-42b~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49547
Nr. : RA-000771-B0-015
Anlage-Nr. : 42b
Seite : 22 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 42b mit den Blättern 1 bis 22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016
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