Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 1 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: DY-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK: 112 Radgröße: 8½Jx19EH2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 825 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 117, 172, 172 AMG, 176, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 245G , 245G AMG, 204, 204K, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 207, 212G, 246 204X GLK: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm GLC: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 2 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 212 Baureihe W212: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Baureihe W213: 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 164, 166, 216, 215, 221, 216 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm AMG, 220, 251 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 180 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)N225)T85) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K13)K25)K28) e1*2001/116*0470*04) 235/30R19 A01)K01)K04)K13)K25)K28)T86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)N225)T85) K02)K103)K28) E100)E93)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; A01)K04)K13)K28)N235) E100)E95) Beim Typ 245G nur zulässig an 235/30R19 Fahrzeugausführungen ab A01)K01)K04)K13)K28)T86) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 245/30R19 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 3 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)A93)K01)K04)K81) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K04)N225)T85) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/35R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13)K22)K25) e1*2001/116*0470*04) 235/30R19 A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K28)T86) 245/30R19 A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N225)T85) K02)K103)K20)K28) E100)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, C204) A01)G9R)K01)K04)K13)N235) E110) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13) K04)K106)K21) E110)V00) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 4 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W204) A01)G9R)K01)K04)K13)N235)T88) E104) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13)T88) K02)K85)K86) E104)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (Kombi, S204) K01)K13)T88) K02)K85)K86) E104)V00) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 5 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, C205) A01)A94)K03)N235) B100)E110a) 225/35R19 M+S A01)A94)K03) 225/40R19 A01)K03)N235) 225/40R19 M+S A01)K03) 235/35R19 A01)A94a)K01)N245) 235/35R19 M+S A01)A94a)K01) 245/35R19 A01)K01)K132) 255/30R19 A01)A94)K01)K132) 255/35R19 A01)K01)K122)K132) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) A94)K132) B100)E110a)V00) 225/40R19 245/35R19 A01) bis A10) K03) K132) B100)E110a)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K03) K122)K132) B100)E110a)V00) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 6 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)N235)T88) B100)E103) 225/35R19 M+S A01)K01)K04)T88) 225/40R19 A01)GAZ)K01)K04)N235) 225/40R19 M+S A01)GAZ)K01)K04) 235/35R19 A01)K01)K04)N245)T91) 235/35R19 M+S A01)K01)K04)T91) 245/35R19 A01)K01)K04) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) 255/35R19 A01)K01)K04)K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T91) B100)E103)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04)K122) B100)E103)V00) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 7 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01)GCW)K01)K04)N235)T93) B100)E103) 225/40R19 M+S A01)GCW)K01)K04)T93) 235/35R19 A01)GCT)K01)K04)N245)T91) 235/35R19 M+S A01)GCT)K01)K04)T91) 245/35R19 A01)GCT)K01)K04)T93) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) 255/35R19 A01)GCV)K01)K04)K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K04)T91) B100)E103)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04)K122) B100)E103)GCV)V00) Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 bis 326 Mercedes CL-Klasse; 245/35R19 A02) bis A10) Mercedes CL 63 AMG; Mercedes CL 55 AMG 245/40R19 368 Mercedes CL 600 245/40R19 368 Mercedes CL 55 AMG 245/40R19 M+S 5/112/66,5 RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 8 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 9 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K03)K04)N225)T85) E100)E93a) 225/35R19 A01)K01)K04)K13)K25) 235/30R19 A01)K01)K04)K13)K25)K28)T86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K03)N225)T85) K02)K103)K28) E100)E93a)V00) 215/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03)N225)T85) K02)K103)K28) E100)E93a)V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13)K25) K02)K103)K28) E100)E93a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie A01)K01)K13)K28) E95a) auch 235/40R18) 245/30R19 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse CLA 245/30R19 A02) bis A10) 45 AMG A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) (Limousine, Kombi) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 10 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94a)G5C)N235)T88) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 235/35R19 17Zoll) G4Y)N245)T91) 245/30R19 A01)K01)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A02) bis A10) N235)T88) N255)T89) V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04)T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04)T91) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N245) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19 A01)K01)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) V00) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 11 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01)K03)T91) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01)K01) 255/30R19 A01)K01)K04)T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) T88) K04)T91) E111)V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) K04)T91) E111)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01)K01)T93) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19 18Zoll) A01)K01)K04)T91) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 12 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 190 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (W213, Heckantrieb) A94)N235) E111a) 225/45R19 A94a)N235) 235/40R19 A94a)N245) 245/35R19 A94)N255) 245/40R19 N255) 255/35R19 A01)A94a)K01)N265) 255/40R19 A01)GA2)K01)N265) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) N235) A94a)N265) E111a)V00) 225/40R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) W235) A94a) E111a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 A01)K118) 235/45R19 A01)K118)K120) 245/40R19 A01)K118) 255/40R19 A01)K01)K118)K120) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 13 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A02) bis A10) 235/45R19 A01)K118)K120) 245/40R19 A01)K118) 255/40R19 A01)K01)K118)K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) B61) 235/55R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10) 235/50R19 A01)K01)K04) 245/45R19 A01)K01)K04) 255/45R19 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10) K01) K04) V00) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 14 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/55R19 M+S A02) bis A10)B73) A01)K03) E109)EF0)ER3) 275/50R19 M+S A01)K01) 275/55R19 M+S A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 235/55R19 A02) bis A10) A01)K01)N245) ER1) 245/50R19 A01)K01)K04)N255) 245/55R19 A01)G5K)K01)K04)N255) 255/50R19 A01)K01)K04) 265/50R19 A01)G7W)K01)K04) 275/45R19 A01)K01)K04) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 15 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 320 Mercedes M-Klasse, GLE- 235/55R19 A02) bis A10) B73) Klasse A01)K03)K04)N245) E107)E108)EF0) ER1) (W166) 245/50R19 A01)K01)K04)N255) 245/55R19 A01)K01)K04)N255)T103) 255/50R19 A01)K01)K02)N265) 265/50R19 A01)K01)K02) 275/45R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 235/55R19 A02) bis A10) A01)A94)K01)K04)N245) ER1) 235/55R19 M+S A01)A94)K01)K04) 245/50R19 A01)A94)K01)K02)N255) 245/50R19 M+S 245/55R19 A01)A94)G5K)K01)K02)N255) 245/55R19 M+S A01)A94)G5K)K01)K02) 255/50R19 A01)A94)K01)K02) 275/45R19 A01)A94)K01)K02) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 16 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 326 Mercedes S-Klasse 245/40R19 A02) bis A10)E51) 368 Mercedes S 55 AMG, 245/40R19 Mercedes S 600 e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10) Heckantrieb A94)N245)T95) E97a) (W221) 235/40R19 M+S A94)T95)W245) 235/45R19 A94)N245) 235/45R19 M+S A94)W245) 245/40R19 A94)N255) 245/40R19 M+S A94)W255) 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10) N245)T95) N265) E97a)V00) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 17 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10) MATIC A94)N245)T95) E97a) (W221) 235/45R19 A94)G5N)N245) 245/40R19 A94)N255) 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10)B84) (W222, ab Modell 2014) N255) E98b) 245/45R19 M+S 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19 A02) bis A10) Cabrio (C217, A217) 255/40R19 RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 18 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94)G1R) 245/30R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)G01)K01)K04)K123)K13)K25)N245)T9 E105) Serienbereifung bis 18Zoll) 9) 245/40R19 A01)K01)K04)T98) 245/45R19 A01) ER2)G01)K01)K04)K123)K124)K13)K25)T1 02) 255/40R19 A01)G01)K01)K04)K123)K13)K25)T100) RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 19 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R19 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)K01)K04)K123)K13)K25)T99) E105) kleinster Serienbereifung in19Zoll) 245/40R19 A01)K01)K04)T98) 245/45R19 A01) ER2)K01)K04)K123)K124)K13)K25) 255/40R19 A01)K01)K04)K123)K13)K25)T100) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 20 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B61) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit Festsattel mit innenbelüfteter Bremsscheibe Ø360 x 36 mm. B73) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 375 x 36 mm. B84) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø370x36mm B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 21 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292). E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 22 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1622 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1650 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1581 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 23 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R17, 275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 24 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 25 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben), - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 26 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 27 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur Fahrzeugmitte einzuformen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 28 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000824-A0-021 Anlage-Nr. : 10b Seite : 29 / 29 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8519 W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 29 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016 RA-000824-A0-021-10b~DB-5-112-66_5-ET40.docx