Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48117*10
Gerät: Sonderräder für Pkw
8,5 J x 19 H2
Typ: AYA9L
Inhaber der ABE und Alcar Leichtmetallräder GmbH
Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48117
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 48117*10
Die ABE-Nr. 48117*10 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 19 H2, Typ AYA9L, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0037-10-WIRD/N10 vom 06.10.2016 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 69
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 06.10.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 08.11.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 48117*10
Ausgabedatum: 14.06.2011 letztes Änderungsdatum: 08.11.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
wie bisher
letztes Änderungsdatum:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0037-10-WIRD/N9 21.09.2015
366-0037-10-WIRD/N10 06.10.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
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2
Nummer der Genehmigung: 48117*10
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 48117
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Approval No.: 48117*10
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2016-AUTO-RD-EX-0-001029
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 117
366-0037-10-WIRD/N10
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ: AYA9L
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
AYA9LHHA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 740 2284 06/10
AYA9LHHA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 740 2254 06/10
AYA9LHHA45671 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø67.1 108/5 67,1 45 740 2254 06/10
AYA9L8HA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 875 2254 06/10
AYA9L8HA50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 50 875 2254 06/10
AYA9L8HA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 875 2254 06/10
AYA9L8HA50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 50 875 2254 06/10
PAZAYA9L8HA35 PCD112 ET35 ohne 112/5 66,6 35 875 2254 06/10
A666
AYA9L0HA28601 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 28 875 2254 06/10
AYA9L0HA38601 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 38 875 2254 06/10
AYA9L0HA38641 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 875 2254 06/10
AYA9L0HA28661 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 28 875 2254 06/10
AYA9L0HA38661 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 38 875 2254 06/10
AYA9L0HA28671 PCD114.3 ET28 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 28 875 2254 06/10
AYA9L0HA38671 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 875 2254 06/10
AYA9L0HA28716 PCD114.3 ET28 ohne 114,3/5 71,6 28 875 2254 06/10
AYA9L0HA38716 PCD114.3 ET38 ohne 114,3/5 71,6 38 875 2254 06/10
AYA9LUHA40702 PCD115 ET40 ohne 115/5 70,2 40 875 2254 06/10
AYA9L9HA40641 PCD120 ET40 Ø72.6 Ø64.1 120/5 64,1 40 975 2327 06/10
AYA9L9HA50651 PCD120 ET50 ohne 120/5 65,1 50 975 2327 06/10
AYA9L9HA40671 PCD120 ET40 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 40 975 2327 06/10
AYA9L9HA40726 PCD120 ET40 ohne 120/5 72,6 40 975 2327 06/10
AYA9L9HA46741 PCD120 ET46 ohne 120/5 74,1 46 975 2327 06/10
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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AYA9LCHA40716 PCD127 ET40 ohne 127/5 71,6 40 975 2327 06/10
AYA9LCHA48716 PCD127 ET48 ohne 127/5 71,6 48 975 2327 06/10
AYA9LLBA50716 PCD130 ET50 ohne 130/5 71,6 50 975 2327 06/10
AYA9LLHA50716 PCD130 ET50 ohne 130/5 71,6 50 975 2327 06/10
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : AEZ Yacht SUV
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 14,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung AYA9LHHA45651:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : ALCAR
Radtyp : -- : AYA9L
Radausführung : -- : PCD114.3 ET38
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2
Typzeichen : KBA 48117 : --
Einpreßtiefe : -- : ET38
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 06.10
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004048-A0-144 04.08.2010 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
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- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
3 FORD, FORD MOTOR AYA9LHHA45634 45 06.10.2016 liegt bei
4 JAGUAR, AYA9LHHA45634 45 06.10.2016 liegt bei
Jaguar Land Rover Limited
2 LAND ROVER (GB) AYA9LHHA45634 45 06.10.2016 liegt bei
1 VOLVO AYA9LHHA45634 45 06.10.2016 liegt bei
58 CITROEN AYA9LHHA45651 45 06.10.2016 liegt bei
6 PEUGEOT AYA9LHHA45651 45 06.10.2016 liegt bei
5 VOLVO AYA9LHHA45651 45 06.10.2016 liegt bei
7 VOLVO AYA9LHHA45671 45 06.10.2016 liegt bei
11 AUDI AYA9L8HA35571 35 06.10.2016 liegt bei
13 AUDI AYA9L8HA50571 50 06.10.2016 liegt bei
12 QUATTRO GmbH AYA9L8HA35571 35 06.10.2016 liegt bei
59 QUATTRO GmbH AYA9L8HA50571 50 06.10.2016 liegt bei
64 QUATTRO GmbH AYA9L8HA35571 35 06.10.2016 liegt bei
10 SEAT, SEAT, S.A. AYA9L8HA35571 35 06.10.2016 liegt bei
14 SEAT AYA9L8HA50571 50 06.10.2016 liegt bei
8 SKODA AYA9L8HA35571 35 06.10.2016 liegt bei
16 SKODA AYA9L8HA50571 50 06.10.2016 liegt bei
9 VOLKSWAGEN AYA9L8HA35571 35 06.10.2016 liegt bei
15 VOLKSWAGEN AYA9L8HA50571 50 06.10.2016 liegt bei
61 AUDI PAZAYA9L8HA35A666 35 06.10.2016 liegt bei
17 AUDI AYA9L8HA35666 35 06.10.2016 liegt bei
65 BMW AG AYA9L8HA35666 35 06.10.2016 liegt bei
66 BMW AG AYA9L8HA50666 50 06.10.2016 liegt bei
18 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), AYA9L8HA35666 35 06.10.2016 liegt bei
MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
19 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ AYA9L8HA50666 50 06.10.2016 liegt bei
67 Nissan International S. A. AYA9L8HA35666 35 06.10.2016 liegt bei
22 SUZUKI AYA9L0HA38601 38 06.10.2016 liegt bei
20 TOYOTA, AYA9L0HA28601 28 06.10.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
21 TOYOTA, AYA9L0HA38601 38 06.10.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
23 HONDA AYA9L0HA38641 38 06.10.2016 liegt bei
28 AUTOMOBILES DACIA S.A. AYA9L0HA38661 38 06.10.2016 liegt bei
25 NISSAN EUROPE (F), AYA9L0HA28661 28 06.10.2016 liegt bei
Nissan International S. A.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
27 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), AYA9L0HA38661 38 06.10.2016 liegt bei
Nissan International S. A.
24 RENAULT AYA9L0HA28661 28 06.10.2016 liegt bei
26 RENAULT AYA9L0HA38661 38 06.10.2016 liegt bei
31 CHRYSLER (USA) AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
36 CHRYSLER (USA) AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
32 CITROEN AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
39 CITROEN AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
40 FORD AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
34 HYUNDAI AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
42 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
MOTOR EUROPE
30 KIA AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
37 KIA AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
41 KIA MOTORS (SK) AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
68 MASERATI S.p.A. AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
69 MASERATI S.p.A. AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
60 MAZDA AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
38 MAZDA AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
29 MITSUBISHI AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
35 MITSUBISHI AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
33 PEUGEOT AYA9L0HA28671 28 06.10.2016 liegt bei
43 PEUGEOT AYA9L0HA38671 38 06.10.2016 liegt bei
44 CHRYSLER (USA) AYA9L0HA28716 28 06.10.2016 liegt bei
45 CHRYSLER (USA) AYA9L0HA38716 38 06.10.2016 liegt bei
63 HONDA AYA9L9HA40641 40 06.10.2016 liegt bei
62 TESLA MOTORS AYA9L9HA40641 40 06.10.2016 liegt bei
46 VOLKSWAGEN AYA9L9HA50651 50 06.10.2016 liegt bei
56 GM KOREA (ROK) AYA9L9HA40671 40 06.10.2016 liegt bei
48 OPEL AYA9L9HA40671 40 06.10.2016 liegt bei
47 SAAB AYA9L9HA40671 40 06.10.2016 liegt bei
49 BMW AG AYA9L9HA40726 40 06.10.2016 liegt bei
57 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), AYA9L9HA40726 40 06.10.2016 liegt bei
LAND ROVER (GB), ROVER
50 BMW AG AYA9L9HA46741 46 06.10.2016 liegt bei
51 CHRYSLER (USA) AYA9LCHA40716 40 06.10.2016 liegt bei
52 CHRYSLER (USA) AYA9LCHA48716 48 06.10.2016 liegt bei
54 AUDI AYA9LLBA50716; 50 06.10.2016 liegt bei
AYA9LLHA50716
53 PORSCHE AYA9LLBA50716; 50 06.10.2016 liegt bei
AYA9LLHA50716
55 VOLKSWAGEN AYA9LLBA50716; 50 06.10.2016 liegt bei
AYA9LLHA50716
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.10.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AYA9L8HA50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 875 2254 06/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 164; 166; 204
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 251; 639/5; 639/2; 639/4; 639
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 204
150 Nm für Typ : 164; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204;
235/35R19 91Y Limousine;
255/30R19 91Y 11A; 24M; 57F; 671; Heckantrieb;
673 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 77E; 4G8
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 245; 248 ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
103W
275/45R19 104 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
4G8
Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24J 12A; 51A; 7DJ; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 248 M-Klasse; nicht GLE
265/50R19 106 11A; 246; 248 Coupé; GLE SUV; nicht
275/45R19 104 GL-Klasse; nicht GLS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AC;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 75I; 765;
4G8; 4IM
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; bis
100W 54A e1*2007/46*0458*07;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7FI;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
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Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis
54A e1*2007/46*0457*08;
190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; Allradantrieb;
100W 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 245; 248 ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AR; 7BV;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4G8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.10.2016
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4IM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7DJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 002 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.