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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              48117*10



Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                             8,5 J x 19 H2


Typ:                         AYA9L




 Inhaber der ABE und         Alcar Leichtmetallräder GmbH
 Hersteller:                 DE-53721 Siegburg




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                        KBA 48117


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 48117*10


Die ABE-Nr. 48117*10 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 19 H2, Typ AYA9L, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0037-10-WIRD/N10 vom 06.10.2016 beschrieben.


Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

1 - 69

des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 06.10.2016 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 08.11.2016
Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 48117*10



Ausgabedatum:       14.06.2011              letztes Änderungsdatum: 08.11.2016

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                         Datum:
      wie bisher

                                            letztes Änderungsdatum:


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                             Datum:
      366-0037-10-WIRD/N9                                             21.09.2015
      366-0037-10-WIRD/N10                                            06.10.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2

Nummer der Genehmigung: 48117*10

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 48117

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               3
Approval No.: 48117*10

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2016-AUTO-RD-EX-0-001029
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 48 117
                                          366-0037-10-WIRD/N10

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                      AYA9L
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
AYA9LHHA45634          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø63.4             108/5     63,4     45    740    2284     06/10
AYA9LHHA45651          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø65.1             108/5     65,1     45    740    2254     06/10
AYA9LHHA45671          PCD108 ET45             Ø70.1    Ø67.1             108/5     67,1     45    740    2254     06/10
AYA9L8HA35571          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     35    875    2254     06/10
AYA9L8HA50571          PCD112 ET50             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     50    875    2254     06/10
AYA9L8HA35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     35    875    2254     06/10
AYA9L8HA50666          PCD112 ET50             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     50    875    2254     06/10
PAZAYA9L8HA35          PCD112 ET35             ohne                       112/5     66,6     35    875    2254     06/10
A666
AYA9L0HA28601          PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø60.1           114,3/5     60,1     28    875    2254     06/10
AYA9L0HA38601          PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø60.1           114,3/5     60,1     38    875    2254     06/10
AYA9L0HA38641          PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø64.1           114,3/5     64,1     38    875    2254     06/10
AYA9L0HA28661          PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø66.1           114,3/5     66,1     28    875    2254     06/10
AYA9L0HA38661          PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø66.1           114,3/5     66,1     38    875    2254     06/10
AYA9L0HA28671          PCD114.3 ET28           Ø71.6    Ø67.1           114,3/5     67,1     28    875    2254     06/10
AYA9L0HA38671          PCD114.3 ET38           Ø71.6    Ø67.1           114,3/5     67,1     38    875    2254     06/10
AYA9L0HA28716          PCD114.3 ET28           ohne                     114,3/5     71,6     28    875    2254     06/10
AYA9L0HA38716          PCD114.3 ET38           ohne                     114,3/5     71,6     38    875    2254     06/10
AYA9LUHA40702          PCD115 ET40             ohne                      115/5      70,2     40    875    2254     06/10
AYA9L9HA40641          PCD120 ET40             Ø72.6    Ø64.1            120/5      64,1     40    975    2327     06/10
AYA9L9HA50651          PCD120 ET50             ohne                      120/5      65,1     50    975    2327     06/10
AYA9L9HA40671          PCD120 ET40             Ø72.6    Ø67.1            120/5      67,1     40    975    2327     06/10
AYA9L9HA40726          PCD120 ET40             ohne                      120/5      72,6     40    975    2327     06/10
AYA9L9HA46741          PCD120 ET46             ohne                      120/5      74,1     46    975    2327     06/10




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 06.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 6
AYA9LCHA40716         PCD127 ET40             ohne                       127/5        71,6    40   975   2327    06/10
AYA9LCHA48716         PCD127 ET48             ohne                       127/5        71,6    48   975   2327    06/10
AYA9LLBA50716         PCD130 ET50             ohne                       130/5        71,6    50   975   2327    06/10
AYA9LLHA50716         PCD130 ET50             ohne                       130/5        71,6    50   975   2327    06/10
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                   53721 Siegburg
Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : AEZ Yacht SUV
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 14,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung AYA9LHHA45651:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                            : --                                     : ALCAR
Radtyp                                : --                                     : AYA9L
Radausführung                         : --                                     : PCD114.3 ET38
Radgröße                              : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
Typzeichen                            : KBA 48117                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET38
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 06.10
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : made in Germany
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 06.10.2016
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                                                                                                      Seite: 3 von 6
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-004048-A0-144                 04.08.2010    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 06.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 6
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.      Unterlagen und Anlagen:
V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  3 FORD, FORD MOTOR                               AYA9LHHA45634                  45       06.10.2016      liegt bei
  4 JAGUAR,                                        AYA9LHHA45634                  45       06.10.2016      liegt bei
               Jaguar Land Rover Limited
  2 LAND ROVER (GB)                                AYA9LHHA45634                  45       06.10.2016      liegt bei
  1 VOLVO                                          AYA9LHHA45634                  45       06.10.2016      liegt bei
 58 CITROEN                                        AYA9LHHA45651                  45       06.10.2016      liegt bei
  6 PEUGEOT                                        AYA9LHHA45651                  45       06.10.2016      liegt bei
  5 VOLVO                                          AYA9LHHA45651                  45       06.10.2016      liegt bei
  7 VOLVO                                          AYA9LHHA45671                  45       06.10.2016      liegt bei
 11 AUDI                                           AYA9L8HA35571                  35       06.10.2016      liegt bei
 13 AUDI                                           AYA9L8HA50571                  50       06.10.2016      liegt bei
 12 QUATTRO GmbH                                   AYA9L8HA35571                  35       06.10.2016      liegt bei
 59 QUATTRO GmbH                                   AYA9L8HA50571                  50       06.10.2016      liegt bei
 64 QUATTRO GmbH                                   AYA9L8HA35571                  35       06.10.2016      liegt bei
 10 SEAT, SEAT, S.A.                               AYA9L8HA35571                  35       06.10.2016      liegt bei
 14 SEAT                                           AYA9L8HA50571                  50       06.10.2016      liegt bei
  8 SKODA                                          AYA9L8HA35571                  35       06.10.2016      liegt bei
 16 SKODA                                          AYA9L8HA50571                  50       06.10.2016      liegt bei
  9 VOLKSWAGEN                                     AYA9L8HA35571                  35       06.10.2016      liegt bei
 15 VOLKSWAGEN                                     AYA9L8HA50571                  50       06.10.2016      liegt bei
 61 AUDI                                           PAZAYA9L8HA35A666              35       06.10.2016      liegt bei
 17 AUDI                                           AYA9L8HA35666                  35       06.10.2016      liegt bei
 65 BMW AG                                         AYA9L8HA35666                  35       06.10.2016      liegt bei
 66 BMW AG                                         AYA9L8HA50666                  50       06.10.2016      liegt bei
 18 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     AYA9L8HA35666                  35       06.10.2016      liegt bei
               MERCEDES-AMG,
    MERCEDES-BENZ
 19 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     AYA9L8HA50666                  50       06.10.2016      liegt bei
 67 Nissan International S. A.                     AYA9L8HA35666                  35       06.10.2016      liegt bei
 22 SUZUKI                                         AYA9L0HA38601                  38       06.10.2016      liegt bei
 20 TOYOTA,                                        AYA9L0HA28601                  28       06.10.2016      liegt bei
               TOYOTA MOTOR EUROPE
    NV/SA
 21 TOYOTA,                                        AYA9L0HA38601                  38       06.10.2016      liegt bei
               TOYOTA MOTOR EUROPE
    NV/SA
 23 HONDA                                          AYA9L0HA38641                  38       06.10.2016      liegt bei
 28 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         AYA9L0HA38661                  38       06.10.2016      liegt bei
 25 NISSAN EUROPE (F),                             AYA9L0HA28661                  28       06.10.2016      liegt bei
               Nissan International S. A.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 06.10.2016
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
 27 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     AYA9L0HA38661                  38       06.10.2016     liegt bei
             Nissan International S. A.
 24 RENAULT                                        AYA9L0HA28661                  28       06.10.2016     liegt bei
 26 RENAULT                                        AYA9L0HA38661                  38       06.10.2016     liegt bei
 31 CHRYSLER (USA)                                 AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 36 CHRYSLER (USA)                                 AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 32 CITROEN                                        AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 39 CITROEN                                        AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 40 FORD                                           AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 34 HYUNDAI                                        AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 42 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,                AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
             HYUNDAI Motor Company,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
    MOTOR EUROPE
 30 KIA                                            AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 37 KIA                                            AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 41 KIA MOTORS (SK)                                AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 68 MASERATI S.p.A.                                AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 69 MASERATI S.p.A.                                AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 60 MAZDA                                          AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 38 MAZDA                                          AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 29 MITSUBISHI                                     AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 35 MITSUBISHI                                     AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 33 PEUGEOT                                        AYA9L0HA28671                  28       06.10.2016     liegt bei
 43 PEUGEOT                                        AYA9L0HA38671                  38       06.10.2016     liegt bei
 44 CHRYSLER (USA)                                 AYA9L0HA28716                  28       06.10.2016     liegt bei
 45 CHRYSLER (USA)                                 AYA9L0HA38716                  38       06.10.2016     liegt bei
 63 HONDA                                          AYA9L9HA40641                  40       06.10.2016     liegt bei
 62 TESLA MOTORS                                   AYA9L9HA40641                  40       06.10.2016     liegt bei
 46 VOLKSWAGEN                                     AYA9L9HA50651                  50       06.10.2016     liegt bei
 56 GM KOREA (ROK)                                 AYA9L9HA40671                  40       06.10.2016     liegt bei
 48 OPEL                                           AYA9L9HA40671                  40       06.10.2016     liegt bei
 47 SAAB                                           AYA9L9HA40671                  40       06.10.2016     liegt bei
 49 BMW AG                                         AYA9L9HA40726                  40       06.10.2016     liegt bei
 57 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),                AYA9L9HA40726                  40       06.10.2016     liegt bei
             LAND ROVER (GB), ROVER
 50 BMW AG                                         AYA9L9HA46741                  46       06.10.2016     liegt bei
 51 CHRYSLER (USA)                                 AYA9LCHA40716                  40       06.10.2016     liegt bei
 52 CHRYSLER (USA)                                 AYA9LCHA48716                  48       06.10.2016     liegt bei
 54 AUDI                                           AYA9LLBA50716;                 50       06.10.2016     liegt bei
                                                   AYA9LLHA50716
 53 PORSCHE                                        AYA9LLBA50716;                 50       06.10.2016     liegt bei
                                                   AYA9LLHA50716
 55 VOLKSWAGEN                                     AYA9LLBA50716;                 50       06.10.2016     liegt bei
                                                   AYA9LLHA50716




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: AYA9L
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 06.10.2016
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.10.2016
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 06.10.2016
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                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
AYA9L8HA50666         PCD112 ET50              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff     875     2254    06/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 164; 166; 204
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 251; 639/5; 639/2; 639/4; 639
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204
                                             150 Nm für Typ : 164; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE                                   Nur Baureihe 204;
                                          235/35R19 91Y                                       Limousine;
                                          255/30R19 91Y 11A; 24M; 57F; 671;                   Heckantrieb;
                                                        673                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                              71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 77E; 4G8

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                 Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19                                            V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R19                                            Tourer; Vito Mixto;
                                         255/40R19         11A; 245; 248                      ab
                                                                                              e1*2007/46*0457*09;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                              71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.10.2016
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                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19     11A; 24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                           275/45R19 104 11A; 24J; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4G8

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R19 104 11A; 24J                         12A; 51A; 7DJ; 71C;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 248                          M-Klasse; nicht GLE
                                          265/50R19 106 11A; 246; 248                     Coupé; GLE SUV; nicht
                                          275/45R19 104                                   GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                          71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 75I; 765;
                                                                                          4G8; 4IM

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA;           bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                          54A                           e1*2007/46*0459*05;
               L720                  190      255/40R19     11A; 24J; 244; 5KA;           bis
                                              100W          54A                           e1*2007/46*0458*07;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7FI;
                                                                                          71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 71C;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA;                bis
                                                       54A                                e1*2007/46*0457*08;
                                190      255/40R19     11A; 24J; 244; 5KA;                Allradantrieb;
                                         100W          54A                                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19                                        V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R19                                      Tourer; Vito Mixto;
                                           255/40R19             11A; 245; 248            ab
                                                                                          e1*2007/46*0459*06;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AR; 7BV;
                                                                                          71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.10.2016
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4G8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.10.2016
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4IM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0037-10-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48117
ANLAGE: 19 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: AYA9L
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.10.2016
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 540 9517 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 447 905 0500 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7DJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 002 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: A 447 905 0500 ( nur e1*2007/46*0458*..,e1*2007/46*0459*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
       zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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