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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              48088*06



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 15 H2


                Typ:                         RG09 6515
§ 22 48088*06




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 48088


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 48088*06


                Die ABE-Nr. 48088*06 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 15 H2, Typ RG09 6515, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55056910 (7. Ausfertigung) vom 07.12.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                22                                            2. Ausfertigung
                4, 9, 15                                      3. Ausfertigung
                20                                            4. Ausfertigung
                1, 2, 6, 8, 13, 16, 17                        5. Ausfertigung
                11                                            6. Ausfertigung
                14                                            7. Ausfertigung


                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 48088*06




                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.12.2016
                festgehaltenen Angaben.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 48088*06


                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 02.01.2017
                Im Auftrag
§ 22 48088*06
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach


                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          RG09
                Typ                             RG09 6515
                Radgröße                        6,5Jx15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                W3           RG09 6515 W3 / Ø72,6xØ66,6            5/112/66,6          38         690    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      48088
                Herstellerzeichen               C4W-T Germany
                Radtyp und Ausführung           RG09 6515 (s.o.)
                Radgröße                        6,5Jx15H2
§ 22 48088*06




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        24                 RG.566
                S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                        24                 RG.566
                S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        28,3               RG.568

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                A-Klasse                44-75         185/55R15   K1c K2b K42 K46 K56 M+S         A01 A12 A16
                168                     44-75         195/50R15   K1c K2c K42 K46 K56             A22 A60 B03
                e1*96/79*0073*..        44-75         205/50R15   K1c K2c K42 K46 K56             DBA S02
                nur mit ESP
                A-Klasse                60-85         185/65R15   K1a K2b K42                     A01 A12 A16
                169                     60-85         195/60R15   K1c K2b K42                     A22 B03 S04
                e1*2001/116*0288*..     60-85         205/55R15   K1c K2b K42
                                        60-85         205/60R15   K14 K1c K2b K41 K42
                A-Klasse                66-90         195/65R15                                   A12 A16 A22
                176, 245G               66-90         205/60R15   A01 K2b                         A58 B03 Flh
                e1*2007/46*0928*..;     66-90         215/60R15   A01 K1a K2b                     X82 S04
                e1*2001/116*
                0470*04-..
                B-Klasse                70,85         195/65R15                                   A12 A16 A22
                245                     70,85         205/60R15   A01 K42                         B03 V15 S04
                e1*2001/116*0314*..     70,85         215/60R15   A01 K1a K1b K2b K41 K42
                                        70,85         225/55R15   A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
§ 22 48088*06




                B-Klasse                66-90         195/65R15   A91                             A16 A22 A58
                246, 245G               66-90         205/60R15   A01 A12 K2b                     B03 NoE X82
                e1*2007/46*0751*..;     66-90         215/60R15   A01 A12 K2b                     S04
                e1*2001/116*
                0470*04-..
                - incl. Facelift 2014
                C-Klasse                75-125        195/65R15                                   A10 A16 A22
                203                     75-125        205/60R15                                   B03 Nk1 S02
                e1*98/14*0139*..
                C-Klasse                55-145        185/65R15   A11 R09                         A16 A22 B03
                HO                      55-145        195/65R15   A11                             V15 S02
                G363,                   55-145        205/55R15   A11 R70
                e1*92/53*0001*..        55-145        205/60R15   A11
                                        55-145        215/55R15   A12 R70
                                        55-145        225/50R15   A12 R03
                                        55-145        225/55R15   A12 R03
                C-Klasse Sportcoupé     75-125        195/65R15   R09                             A10 A16 A22
                203CL                   75-125        205/60R15                                   B03 Cpe Nk1
                e1*98/14*0159*..                                                                  S02
                C-Klasse T-Modell       55-145        195/65R15   A11                             A16 A22 B03
                202                     55-145        205/60R15   A11                             V15 S02
                e1*93/81*0034*..        55-145        215/55R15   A12 R70
                                        55-145        225/55R15   A12 R03
                C-Klasse T-Modell       75-125        195/65R15   R09                             A10 A16 A22
                203K                    75-125        205/60R15                                   B03 Car Nk1
                e1*98/14*0158*..                                                                  S02
                CLA-Klasse              80, 90        195/65R15                                   A12 A16 A22
                117, 245G               80, 90        205/60R15   A01 K2b                         A58 B03 Lim
                e1*2007/46*1007*..;     80, 90        215/60R15   A01 K1a K1b K2b                 X82 S04
                e1*2001/116*
                0470*04-..



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                CLK-Klasse             100-145        195/65R15    M+S                                   A11 A16 A22
                208                    100-145        205/60R15    M+S                                   B03 Cbo Cpe
                e1*96/27*0054*..                                                                         S02
                CLK-Klasse             100-135        195/65R15    A10 M+S                               A16 A22 B03
                209                    100-135        205/60R15    A10 M+S                               Cbo Cpe Nk1
                e1*98/14*0184*..                                                                         S02
                E-Klasse               55-110         205/60R15    A11 R37                               A16 A22 B03
                210                    55-125         195/65R15    A11 M+S R09                           NBF S02
                e1*93/81*0022*..       55-125         195/65R15    A11 R09
                                       55-125         205/65R15    A11
                                       55-125         215/60R15    A12
                Vaneo                  55-92          195/55R15    K1c T85 T89                           A01 A12 A16
                414                    55-92          205/50R15    K1c K2b T85 T86                       A22 S03
                e1*98/14*0185*..,
                e1*2001/116*0185*..


                Allgemeine Hinweise
§ 22 48088*06




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
§ 22 48088*06




                entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
                bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
                E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
                Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
                Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 7
                DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
                entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
                erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
                informieren.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
§ 22 48088*06




                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
                Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
                mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

                NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
§ 22 48088*06




                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7
                V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                           Vorderachse   Hinterachse

                Nr.    1   175/55R15     195/50R15
                Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                Nr.    4   205/55R15     225/50R15
                Nr.    5   205/65R15     225/60R15
                Nr.    6   235/70R15     275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 7. Dezember 2016 in Lambsheim statt.
§ 22 48088*06




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 7. Dezember 2016




                Laux                                                                   00261549.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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