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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49437*03



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7 J x 16 H2


                Typ:                         OX06 7016
§ 22 49437*03




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49437


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49437*03


                Die ABE-Nr. 49437*03 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 16 H2, Typ OX06 7016, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0197-13-WIRD/N3 vom 08.12.2016 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1-3

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49437*03




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.



                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 08.12.2016 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 03.01.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                     Stand: 08.12.2016
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                Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                DB                  OX06 7016 PCD112           ohne                        66,6                    725     2050     05/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 212; (Baureihe W213)
                Zubehör                                    : RG.S010
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                             Typ : 169; 245; 204 K; 117; 204; 246; 176; 245G
                Zubehör                                    : Serienschrauben
§ 22 49437*03




                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 245; 245G; 246
                                                             150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16                 11A; 24J; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/50R16 87              11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                          205/55R16 90              11A; 22I; 24J; 24M        73C; 74D
                                                          225/45R16 89              11A; 24J; 24M
                                                          225/50R16 92              11A; 22B; 24C; 24D
                176          e1*2007/46*0928*..  66 - 90 195/55R16 91                                         A-Klasse;
                                                          195/60R16 89                                        Frontantrieb;
                                                 66 - 125 205/50R16 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R16 91                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/55R16 93              11A; 248; 26P             729; 73C; 74D; 76U
                                                          225/50R16 92              11A; 246; 248; 26P
                                                          235/50R16 95              11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                    26N; 27H




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91            11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                         205/55R16 91            11A; 26P                 nicht Natural Gas
                                                         215/55R16 93            11A; 26P                 Drive; nicht Electric
                                                         225/45R16 89            11A; 26P                 Drive; Kombi;
                                                         225/50R16 92            11A; 248; 26B; 26N;      Allradantrieb;
                                                                                 57T                      Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          76U

                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85  195/55R16 87           51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 70 - 142 205/50R16 87                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                          205/55R16 90                                    73C; 74D; 76U
                                                          215/55R16 93           11A; 24J; 24M; 54A
                                                          225/50R16 92           11A; 22I; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 90  195/55R16 91                                    A-Klasse;
§ 22 49437*03




                                                          195/60R16 89                                    Frontantrieb;
                                                 66 - 125 205/50R16 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R16 91                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                          215/55R16 93 11A; 248; 26P                      729; 73C; 74D; 76U
                                                          225/50R16 92 11A; 246; 248; 26P
                                                          235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                       26N; 27H
                245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 26P                           B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                          205/55R16 91 11A; 26P                           nicht Natural Gas
                                                          215/55R16 93 11A; 26P                           Drive; nicht Electric
                                                          225/45R16 89 11A; 26P                           Drive; Kombi;
                                                          225/50R16 92 11A; 248; 26B; 26N;                Allradantrieb;
                                                                       57T                                Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          76U
                245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 125 205/55R16 91       11A; 26P                 CLA; nicht
                                                              215/55R16 93       11A; 248; 26P            Sportfahrwerk; CLA
                                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;      Limousine; CLA
                                                                                 26N; 57T                 Shooting brake;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74D; 76U




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 16
                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 90  205/55R16 91 11A; 26B; 26N                      CLA; Sportfahrwerk;
                                                 80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J                 CLA Limousine; CLA
                                                          225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B;                Shooting brake;
                                                                       26J; 57T                           Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74D; 76U
                245G           e1*2001/116*0470*..   65       205/60R16 92                                B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                              215/55R16 93                                electric drive; Kombi;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16              12T; 51G                 Nur Baureihe 204;
                                                          215/55R16 93           12A                      Limousine;
                                                          225/50R16              12A; 51G                 Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49437*03




                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76U
                204            e1*2001/116*0431*..   120 - 170 205/55R16         12T; 51G                 Nur Baureihe 204; Nur
                                                               215/55R16 93      12A                      4-MATIC; Limousine;
                                                               225/50R16         12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 76U
                204            e1*2001/116*0431*..   150       205/55R16 94      12R                      Nur Baureihe 205;
                204 K          e1*2001/116*0457*..             205/60R16 96      12R                      neue C-Klasse;
                                                               215/50R16 94      11A; 12A; 26P            Kombilimousine;
                                                               215/55R16 97      11A; 12A; 26P            Limousine;
                                                               215/60R16 95      11A; 12A; 26P            Heckantrieb; nur
                                                     150 - 155 225/50R16 96Y     11A; 12A; 26P            Hybrid;
                                                               225/55R16 95Y     11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/50R16 95Y     11A; 12A; 245; 26N;      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                 26P                      74D; 75I; 76U
                204            e1*2001/116*0431*..   115       195/60R16         51G                      bis
                                                     115 - 150 205/50R16 91                               e1*2001/116*0431*36;
                                                               205/55R16         51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                                               215/55R16 93      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/45R16 89Y     5FM; 685                 12K; 51A; 71K; 721;
                                                               225/50R16 92      11A; 26P                 729; 73C; 74D; 76U




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R16 94       12R                          Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..          205/60R16 96       12R                          neue C-Klasse;
                                                          215/50R16 94       11A; 12A; 26P                Kombilimousine;
                                                          215/55R16 97       11A; 12A; 26P                Limousine;
                                                          215/60R16 95       11A; 12A; 26P                Heckantrieb; nicht
                                                          225/50R16 96       11A; 12A; 26P                Hybrid;
                                                          225/55R16 95       11A; 12A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/50R16 95       11A; 12A; 245; 26N;          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                             26P                          74D; 76U
                204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 150 205/55R16     12T; 51G                     Nur 4-MATIC; bis
                                                               215/55R16 93  12A                          e1*2001/116*0457*24;
                                                               225/50R16 92W 11A; 12A; 24J; 24M           Kombi;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                          73C; 74D; 76U
                204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 170 205/55R16          12T; 51G                 bis
                                                              215/55R16 93       12A                      e1*2001/116*0457*24;
                                                              225/50R16 92       11A; 12A; 24J; 24M       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76U
§ 22 49437*03




                Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91            11A; 26P                 CLA; nicht
                                                         215/55R16 93            11A; 248; 26P            Sportfahrwerk; CLA
                                                         225/50R16 92            11A; 24J; 248; 26B;      Limousine; CLA
                                                                                 26N; 57T                 Shooting brake;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74D; 76U
                117            e1*2007/46*1007*..    80 - 90 205/55R16 91        11A; 26B; 26N            CLA; Sportfahrwerk;
                                                     80 - 125 215/55R16 93       11A; 248; 26B; 26J       CLA Limousine; CLA
                                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;      Shooting brake;
                                                                                 26J; 57T                 Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                212          e1*2001/116*0501*.. 120 - 143 235/55R16 98                                   Baureihe W213;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 76T; 76U;
                                                                                                          83C



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
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                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                       herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
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                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
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                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          205/50R16
                                    Hinterachse:                          225/45R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
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                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                     nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 9 von 16


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    176
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
                       Handelsbez.:    A-KLASSE

                       Variante(n):    Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26P                       x = 200             y = 310                   VA
                             26B                       x = 250             y = 350                   VA
                             27I                       x = 240             y = 315                   HA
                             27B                       x = 290             y = 350                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49437*03




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
                             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
                             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    204
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:    C-KLASSE

                       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 350                    VA
                             26P                      x = 240             y = 285                    VA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 350             30                VA
§ 22 49437*03




                             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    204
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:    C-KLASSE

                       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 245             y = 350                    VA
                             26P                      x = 195             y = 300                    VA
                             27B                      x = 340             y = 260                    HA
                             27I                      x = 290             y = 210                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
§ 22 49437*03




                             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
                             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
                             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    246
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
                       Handelsbez.:    B-Klasse

                       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 305             y = 335                    VA
                             26B                      x = 355             y = 385                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
§ 22 49437*03




                             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    117
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                       Handelsbez.:    CLA-Klasse

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 355             y = 385                    VA
                             26P                      x = 305             y = 335                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
§ 22 49437*03




                             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    245G
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 305             y = 335                    VA
                             26B                      x = 355             y = 385                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
                             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
                             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
§ 22 49437*03




                             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    245G
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 330                    VA
                             26P                      x = 230             y = 280                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 280       y = 330              8                VA
                             26N                   x = 280       y = 330             30                VA
                             27F                   x = 300       y = 320             18                HA
§ 22 49437*03




                             27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0197-13-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49437
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: OX06 7016
                Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 08.12.2016
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:    117
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                       Handelsbez.:    CLA-Klasse

                       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 330                    VA
                             26P                      x = 230             y = 280                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 280       y = 330              8                VA
                             26N                   x = 280       y = 330             30                VA
                             27F                   x = 300       y = 320             18                HA
§ 22 49437*03




                             27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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