Gutachten 366-2016-95-WIRD/N75
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738
ANLAGE: 9095 Typ: 16-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 22.09.2016
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 16 Einpreßtiefe (mm) : 54
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich: DAIMLER
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 100 195/65 R16C 6 J X 16 9095 *); bis
e1*2007/46*0458*0
7;
1); 2); 33)
639/4 L275 65 - 110 195/65R16C 1); 2); 33)
170 195/65R16C
639/5 e1*2007/46*0459*.. 100 195/65 R16C *); bis
e1*2007/46*0459*0
5;
1); 2); 33)
639/5 L720 80 - 110 195/65R16C 1); 2); 33)
100
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 160 195/65R16C 6 J X 16 9095 1); 2); 33)
100
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-2016-95-WIRD/N75
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43738
ANLAGE: 9095 Typ: 16-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 22.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C 6 J X 16 9095 *); bis
e1*2007/46*0457*0
8;
1); 2); 33)
*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Hinweise" angeführt sind.
Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.
Letzte Bearbeitung: 15.07.2015
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN