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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R6705.573
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           670 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2025 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
                                      DaimlerChrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
168                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZPS5X3265 110 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 245G, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZPS5X3266 130 Nm
246                             M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    2 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ:                         168
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 92    A-Klasse                 195/45R16                              A01) bis A10)E20)
                                                                              K03)
                                             195/50R16
                                             G82)K68)

                                             205/45R16
                                             K68)
 103                A-Klasse                 195/45R16 M+S                    A01) bis A10)
                                                                              K03)
                                             195/50R16 M+S
                                             K68)

                                             205/45R16
                                             K68)
e1*96/79*0073*16E   810/850(870)                                              5/112/66,6



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                e1*2001/116*0288*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142          Mercedes A-Klasse       185/55R16                         A02) bis A10)
                                            A93a)M00)N195)

                                             185/55R16 M+S
                                             A93a)M00)

                                             195/55R16

                                             205/50R16

                                             205/55R16
                                             A01)G7Z)K15)K23)

                                             225/45R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes A-Klasse       195/60R16                          A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N205)                              E100)E93)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          235/50R16
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes B- Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N205)                             E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.      W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          215/55R16
                                          G0X)

                                          225/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A94)N205)                         E110)EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         195/60R16
                                         A94)G7S)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)G7S)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16
                                         A94)G8V)N225)

                                         225/50R16
                                         A94)N235)

                                         235/50R16
                                         A94a)G8V)N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse        195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        A94)G7S)N205)                     E104)EF0)

                                          195/60R16 M+S
                                          A94)G7S)W205)

                                          205/55R16
                                          A94)N215)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)

                                          215/55R16
                                          A94)G8V)N225)

                                          225/50R16
                                          A94)N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/55R16                          A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           A94)N215)                          E104)EF0)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)

                                          215/55R16
                                          A94)G1R)N225)

                                          225/50R16
                                          A94)N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
Seite :                    6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
117                             e1*2007/46*1007*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 130      Mercedes CLA-Klasse      205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         E100)E93a)EF0)
                                         215/50R16
                                         A93a)

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          235/50R16




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E20)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
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Teiletyp :                 41R6705


E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
       225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18,
       215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G82)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
       185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6705


G8V)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
         225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.

K03)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
         bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23)     An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K68)    An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
         Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47369
Nr. :                      RA-000511-G0-104
Anlage-Nr. :               33a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 33a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2016




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