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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51144



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          9,5 J x 20 H2


             Typ:                         TZ9520
§ 22 51144




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51144


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51144


             Die ABE-Nr. 51144 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 20 H2, Typ TZ9520, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung) vom 16.11.2016
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-4

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51144




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.11.2016
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 02.02.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          SPITZE
             Typ                             TZ9520
             Radgröße                        9.5J X 20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             WS3X         TZ9520/WS3X / ohne Ring             5/112/66,6          45         1000   2410

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51144
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           TZ9520
             Radgröße                        9.5J X 20 H2
§ 22 51144




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S02    Schraube M14x1,5        Kugel       150                      27                 B450L275
                                            d=28mm                                                  17R14
             S03    Schraube M14x1,5        Kugel       160                      27                 B450L275
                                            d=28mm                                                  17R14
             S04    Schraube M14x1,5        Kugel       150                      30                 B450L305
                                            d=28mm                                                  17R14

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             E-Klasse              120-190        275/30R20   K2h R03 T97                      A12 A14 A21
             212                   120-190        275/30R20   A01 K2b R03 T97                  A58 Lim V20
             e1*2001/116*          120-190        285/30R20   A01 K2c K4i K6i K8h R03          S02
             0501*25-..
             (FIN: WDD213...)
             GL-Klasse             155,165        265/50R20   A01 K1a K1b R37 T07 T11 200      A12 A14 A21
             164G                  155,165        275/45R20   R37 T10 200                      S02
             e1*2001/116*0340*..   155-285        265/50R20   A01 K1a K1b M+S T07 T11 200
                                   155-285        275/50R20   A01 K1c K2b 200
                                   155-285        295/45R20   A01 K1a K1b K2b 200
                                   155-285        305/45R20   A01 K1c K2b K30 200
             GL-Klasse             190-320        265/50R20   A10 M+S                          A14 A21 A56
             166                   190-320        275/45R20   A10                              KMV S04
             e1*2007/46*           190-320        275/50R20   A12
             0598*05-17            190-320        295/45R20   A12
             (FIN: WDC1668...)     190-320        305/45R20   A12
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
§ 22 51144




             GL-Klasse             190,245        265/50R20   A01 K2b T07                      A12 A14 A21
             166                   190-320        275/45R20   T06                              A56 KOV S04
             e1*2007/46*           190-320        275/50R20   A01 K1a K1b K2b
             0598*05-17            190-320        295/45R20   A01 K1a K1b K2b
             (FIN: WDC1668...)     190-320        305/45R20   A01 K1a K1b K2b
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLE-Klasse            150-335        255/45R20   R37 T01 T05                      A12 A14 A21
             166                   150-335        265/40R20   A01 K2b T00 T04                  A56 MHy
             e1*2007/46*           150-335        265/45R20   A01 K2b                          NBF
             0598*16-...           150-335        275/40R20   A01 K1b K2b T02 T06              S04
             (FIN: WDC1660...)     150-335        285/40R20   A01 K1a K1b K2c
             GLS-Klasse            190-335        265/50R20   A10 M+S                          A14 A21 A56
             166                   190-335        275/45R20   A10                              KMV S04
             e1*2007/46*           190-335        275/50R20   A12
             0598*18-..            190-335        295/45R20   A12
             (FIN: WDC1668...)     190-335        305/45R20   A12
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLS-Klasse            190,245        265/50R20   A01 K2b T07                      A12 A14 A21
             166                   190-335        275/45R20   T06                              A56 KOV S04
             e1*2007/46*           190-335        275/50R20   A01 K1a K1b K2b
             0598*18-..            190-335        295/45R20   A01 K1a K1b K2b
             (FIN: WDC1668...)     190-335        305/45R20   A01 K1a K1b K2b
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             M-Klasse               110-173        255/50R20    A01 G01 K2b KOV R70                   A12 A14 A21
             163                    110-173        255/50R20    A01 G01 KMV R70                       S03
             e1*96/79*0083*..       110-215        275/40R20    A01 K2b KOV R37 T02
                                    110-215        275/40R20    KMV R37 T02
                                    110-215        285/40R20    A01 K2c KOV
                                    110-255        285/40R20    KMV
             M-Klasse               140-285        255/45R20    K1b T01 T05                           A01 A12 A14
             164                    140-285        265/45R20    K1b                                   A21 F38 V20
             e1*2001/116*0315*..    140-285        275/40R20    K1c K2b                               S02
             - mit Luftfederung     140-285        285/40R20    K1c K2b
             M-Klasse               140-285        255/45R20    K1c T01 T05                           A01 A12 A14
             164                    140-285        265/45R20    K1c K2b                               A21 F39 V20
             e1*2001/116*0315*..    140-285        275/40R20    K1c K2b                               S02
             - ohne Luftfederung    140-285        285/40R20    K1c K2b
             M-Klasse               150-320        255/45R20    K2b R37 T01 T05                       A01 A12 A14
             166                    150-320        265/40R20    K2b T00 T04                           A21 A56 NBF
             e1*2007/46*0598*00-    150-320        265/45R20    K2b                                   S04
             15                     150-320        275/40R20    K1a K1b K2b T02 T06
                                    150-320        285/40R20    K1a K1b K2c
§ 22 51144




             ML 63 AMG              386, 410       255/45R20    A84 A90 M+S T05                       A14 A21 A56
             166, 166AMG            386, 410       265/45R20    A12                                   S02
             e1*2007/46*0598*..;    386, 410       275/40R20    A12 T06
             e1*2007/46*0826*..;    386, 410       285/40R20    A12
             R 63 AMG               375            255/45R20    K1c K2c M+S                           A01 A12 A14
             251, 251AMG            375            265/45R20    K1c K2c                               A21 S02
             e1*2001/116*0341*..,   375            275/40R20    K1c K2c
             e1*2001/116*0404*..    375            285/40R20    K1c K2c K41 K42 K75
             R-Klasse               140-285        255/45R20    K1c K2c                               A01 A12 A14
             251                    140-285        265/45R20    K1c K2c                               A21 S04
             e1*2001/116*0341*..    140-285        275/40R20    K1c K2c
                                    140-285        285/40R20    K1c K2c K41 K42 K75

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 4 von 8

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§ 22 51144




             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.


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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 5 von 8

             F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 51144




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
             Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 6 von 8

             K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§ 22 51144




             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 7 von 8

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
§ 22 51144




             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
             Nr. 19   275/40R20      315/35R20
             Nr. 20   275/50R20      305/45R20
             Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2016 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51144 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55807716 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J X 20 H2 Typ TZ9520
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 8 von 8
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 16. November 2016
§ 22 51144




             Schmidt                                                                       00260432.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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