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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51143



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8,5 J x 20 H2


             Typ:                         TZ8520
§ 22 51143




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51143


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51143


             Die ABE-Nr. 51143 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 20 H2, Typ TZ8520, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung) vom 16.11.2016
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1-7

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51143




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.11.2016
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 02.02.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 1 von 5

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          SPITZE
             Typ                             TZ8520
             Radgröße                        8,5J X 20 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                               (mm)
             WS5X         TZ8520 / WS5X / ohne Ring            5/112/66,6          53         1000   2410

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51143
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           TZ8520...(s.o.)
             Radgröße                        8,5J X 20 H2
§ 22 51143




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                    Befestigungsmittel
             S02    Serienschraube          Kugel       150                       45                 O.E
                    M14x1,5                 d=28mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             GL-Klasse             155,165        265/50R20   R37 T07 T11 200                  A12 A14 A21
             164G                  155,165        275/45R20   R37 T10 200                      S02
             e1*2001/116*0340*..   155-285        265/50R20   M+S T07 T11 200
                                   155-285        275/50R20   200
             GL-Klasse             190-320        265/50R20   A10 M+S                          A14 A21 A56
             166                   190-320        275/45R20   A10                              KMV S02
             e1*2007/46*           190-320        275/50R20   A12
             0598*05-17
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GL-Klasse             190,245        265/50R20   A10 T07                          A14 A21 A56
             166                   190-320        265/50R20   A10 M+S T07                      KOV S02
             e1*2007/46*           190-320        275/45R20   A10 T06
             0598*05-17            190-320        275/50R20   A12
             (FIN: WDC1668...)
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
§ 22 51143




             GLE-Klasse            150-190        245/45R20   A10 R37 T03                      A14 A21 A56
             166                   150-335        255/45R20   A10 T01 T05                      B03 MHy
             e1*2007/46*           150-335        265/45R20   A12                              NBF
             0598*16-...                                                                       X93 S02
             (FIN: WDC1660...)
             GLS-Klasse            190-335        265/50R20   A10 M+S                          A14 A21 A56
             166                   190-335        275/45R20   A10                              KMV S02
             e1*2007/46*           190-335        275/50R20   A12
             0598*18-..
             (FIN: WDC1668...)
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             GLS-Klasse            190,245        265/50R20   A10 T07                          A14 A21 A56
             166                   190-335        265/50R20   A10 M+S T07                      KOV S02
             e1*2007/46*           190-335        275/45R20   A10 T06
             0598*18-..            190-335        275/50R20   A12
             (FIN: WDC1668...)
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             M-Klasse              140-285        255/45R20   T01 T05                          A12 A14 A21
             164                   140-285        265/45R20                                    F38 S02
             e1*2001/116*0315*..
             - mit Luftfederung
             M-Klasse              140-285        255/45R20   T01 T05                          A12 A14 A21
             164                   140-285        265/45R20                                    F39 S02
             e1*2001/116*0315*..
             - ohne Luftfederung
             M-Klasse              150-190        245/45R20   R37 T03                          A12 A14 A21
             166                   150-320        255/45R20   T01 T05                          A56 B03 NBF
             e1*2007/46*0598*00-   150-320        265/45R20                                    S02
             15



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 5
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             R 63 AMG               375            255/45R20     A10 M+S                                A14 A21 S02
             251, 251AMG            375            265/45R20     A12
             e1*2001/116*0341*..,
             e1*2001/116*0404*..
             R-Klasse               140-285        255/45R20     A10                                    A14 A21 S02
             251                    140-285        255/45R20     A10 M+S
             e1*2001/116*0341*..    140-285        265/45R20     A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51143




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 4 von 5

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
§ 22 51143




             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51143 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 20 H2 Typ TZ8520
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 5 von 5

             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
             an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2016 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 51143




             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 16. November 2016




             Schmidt                                                                         00260424.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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