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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              51044



Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                             8,5 J x 20 H2


Typ:                         STELLAR 2085




 Inhaber der ABE und         G.M.P. GROUP S.R.L.
 Hersteller:                 IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 51044


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 51044


Die ABE-Nr. 51044 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 20 H2, Typ STELLAR 2085, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung) vom 17.06.2016
beschrieben.


Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

1, 2, 3, 4                                    1. Ausfertigung

des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.



Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.06.2016
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 15.11.2016
Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 51044



Ausgabedatum:       15.11.2016                 letztes Änderungsdatum: --

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      STELLAR 2085                                                      10.03.2016

                                               letztes Änderungsdatum: 10.03.2016


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      55035516 (1. Ausfertigung)                                        17.06.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      entfällt
      not applicable
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2

Nummer der Genehmigung: 51044

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 51044

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               3
Approval No.: 51044

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                 QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           STELLAR
Typ                              STELLAR 2085
Radgröße                         8,5 J x 20 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
              STELLAR 2085 ET35 / ohne Ring          5/112/66,6     35    750     2150       1/2016
              STELLAR 2085 ET35 / ohne Ring          5/112/66,6     35    750     2150       1/2016
              STELLAR 2085 ET45 / ohne Ring          5/112/66,6     45    750     2150       1/2016
              STELLAR 2085 ET45 / ohne Ring          5/112/66,6     45    750     2150       1/2016

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       51044
Herstellerzeichen                GMP
Radtyp und Ausführung            STELLAR 2085 (s.o)
Radgröße                         8,5Jx20H2
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)            Abrollumfang
5/112                35                      750                     2150
5/112                45                      750                     2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/112                225/30R20               35                      750
5/112                225/30R20               45                      750

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/112                305/50R20               35                      750
5/112                305/50R20               45                      750

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 15,37 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano Del Colle (BS), 26.11.2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                10.03.2016
Radzeichnung                      SLR 85x20 NF                     22.09.2015
Radzeichnung                      8SLR8520355/112666               21.01.2015
Radzeichnung                      8SLR8520455/112666               21.01.2015
Nabenkappenzeichnung              7CAPCS74-MB                      13.05.2016
Befestigungsmittelzeichnung       Mercedes Bolts                   15.04.2016
Befestigungsmittelzeichnung       LS17D28R14                       14.10.2013
                                  mit Änderung vom                 17.10.2013
Verwendungen                      Anlagen 1-4

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252077.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 13

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2085
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
             STELLAR 2085 ET35 / ohne Ring        5/112/66,6         35       750     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51044
Herstellerzeichen                 GMP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2085 (s.o)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm    130                   27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    120                   27
S05       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    130                   28
S06       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 13

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                             A12 A16 A19
B8, B81                 88-200         245/30R20   A01 K1c K2b K56 T90                 Car Lim S04
e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/30R20   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
e13*2007/46*1084*..                                T88 T92
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A4                 100-200        225/35R20   T90                                 A12 A16 A19
B8, B81                 100-200        245/30R20   A01 K2h K4i K9v T90                 A57 Car Lim
e1*2001/116*            100-200        245/30R20   A01 K2b K4i T90                     V00 V20 S04
0430*35-...             100-200        255/30R20   A01 K1a K2b K4i K8b T88 T92
e13*2007/46*
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A5                 100-195        225/35R20   R37 T90                             A12 A16 A19
B8, B81                 100-200        245/30R20   T90                                 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;    100-200        255/30R20   T88 T92                             S04
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   T95                                 A12 A16 A19
4G, 4G1                 100-245        255/35R20   T93 T97                             A57 Car Lim
e1*2007/46*0436*..;                                                                    NA1 S04
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A6 allroad         140-245        235/45R20   T00 T96 147                         A12 A16 A19
4G, 4G1                 140-245        245/40R20   A01 K6w T99 150                     A56 B92 Car
e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/40R20   A01 K6w T01 T97 149                 KMV S04
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback       140-245        245/35R20   T95                                 A12 A16 A19
4G, 4G1                 140-245        255/35R20   T93 T97                             A57 S04
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A8                 150-368        235/45R20   T96 147                             A12 A16 A19
4H                      150-368        245/40R20   T99 150                             A57 NBF S04
e1*2007/46*0284*..      150-368        255/40R20   149
e1*2007/46*0398*..
Audi RS7 Sportback      412, 445       245/40R20   A90 M+S T99                         A16 A19 A56
4G                      412, 445       255/35R20   A12 M+S T97                         BnK S04
e1*2007/46*0544*02-..
Audi S4                 245            245/30R20   K1c K2b K56 Lim T90                 A01 A12 A16
B8, B81                 245            255/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56     A19 S04
e1*2001/116*0430*..;                               Lim T92
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 3 von 13

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S5                 245, 260       255/30R20   T92                                 A12 A16 A19
B8, B81                 260            245/30R20   T90                                 A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..,                                                                   Flh S04
e1*2001/116*0447*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi S6 / S6 Avant      309, 331       255/35R20   T97                                 A12 A16 A19
4G, 4G1                                                                                A56 Car Lim
e1*2007/46*0436*..;                                                                    S04
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S7 Sportback       309, 331       255/35R20   T97                                 A12 A16 A19
4G, 4G1                                                                                A56 S04
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S8                 382, 445       235/45R20   M+S T96                             A12 A16 A19
4H                      382, 445       245/40R20   M+S T99                             A56 NBF S04
e1*2007/46*0284*..      382, 445       255/40R20   M+S
A45 AMG 4matic          265, 280       245/30R20   K1c K2c K4i K5d K5l K6h K7i K8m     A01 A12 A16
176, 245G, -/AMG                                   T90                                 A19 A56 Flh
e1*2007/46*0928*..;                                                                    S02
e1*2007/46*1163*..
e1*2007/46*1207*..
e1*2001/116*
0470*04-..
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44     A01 A12 A16
204                                                K56 T88                             A19 R21 S02
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56
- Limousine/Coupe                                  Lim T88
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         225/35R20   K1c K2b K4i K5k K6g K6j T90         A01 A12 A16
204                     85-155         235/30R20   K1c K2b K5d T88                     A19 A58 Lim
e1*2001/116*            85-155         245/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K5k K6g K6r     V20 S02
0431*29-..                                         T90
(FIN: WDD205...)        85-155         255/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T92
C-Klasse 4matic         125-245        225/35R20   K1c K2b K4i K5k K6g K6j T90         A01 A12 A16
204                     125-245        245/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K5k K6g K6r     A19 A56 Lim
e1*2001/116*                                       T90                                 V20 S02
0431*29-..              125-245        255/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T92
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé          115-180        225/35R20   K1c K2b K4i K5k K6g K6j T90         A01 A12 A16
204                     115-180        235/30R20   K1c K2b K5d T88                     A19 A58 Cpe
e1*2001/116*            115-180        245/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K5k K6g K6r     V20 S02
0431*37-..                                         T90
(FIN: WDD205...)        115-180        255/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T92




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 4 von 13

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell       85-135,155     225/35R20   K2b K4i K6g K6j R03 T90             A01 A12 A16
204K                    85-135,155     245/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K5k K6g K6r     A19 A58 Car
e1*2001/116*                                       T90                                 V20 S02
0457*25-..              85-155         225/35R20   K1c K5k R02 T90
(FIN: WDD205...)        85-155         255/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T92
C-Klasse T-Modell       125-245        225/35R20   K1c K2b K4i K5k K6g K6j T90         A01 A12 A16
4matic                  125-245        245/30R20   K1c K2a K2b K4i K5d K5k K6g K6r     A19 A56 Car
204K                                               T90                                 V20 S02
e1*2001/116*            125-245        255/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T92
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CL-Klasse               220-368        245/35R20   K1a K41 K45 T91 T95                 A01 A12 A16
215                                                                                    A19 B03 R21
e1*98/14*0113*..                                                                       S03
CL-Klasse               285            245/35R20   R37 T95                             A12 A16 A19
216                     285,320        255/35R20   A01 K1a K1b K41 T97                 Cpe S06
e1*2001/116*0372*..
(FIN: WDD216...)
CLA 45 AMG 4matic       265, 280       245/30R20   K1c K2c K4i K5d K5l K6h K7i K8m     A01 A12 A16
245G, -/AMG                                        T90                                 A19 A56 Lim
e1*2007/46*1207*..;                                                                    S02
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA 45 AMG 4matic       265, 280       245/30R20   K1c K2c K4i K5d K5l K6h K7i K8m     A01 A12 A16
245G, -/AMG                                        T90                                 A19 A56 Car
e1*2007/46*1207*..;                                                                    S02
e1*2001/116*
0470*12-..
- Shooting Brake
CLS-Klasse              120-245        245/30R20   T90                                 A12 A16 A19
218                     120-245        255/30R20   T92                                 A57 B10 Lim
e1*2007/46*0485*..                                                                     Y66 S02
- incl. Facelift 2014
E-Klasse                75-215         245/30R20   R70 T90                             A12 A16 A19
211                                                                                    Lim S02
e1*98/14*0183*..,
e1*2001/116*0183*..
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                     A01 A12 A16
212                                                                                    A19 A58 F38
e1*2001/116*0501*..                                                                    Lim NoH S02
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                135            235/35R20   T92                                 A12 A16 A19
212                     135            255/30R20   A01 K1c K2b K5d K5i K5k T92         A58 Lim S06
e1*2001/116*            135, 143       245/35R20   T91 T95
0501*25-..              135, 143       255/35R20   A01 K1c K2b K5d K5i K5k T93 T97
(FIN: WDD213...)        135, 143       255/35R20   A01 K1c K2h K5d K5i K5k T93 T97




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 5 von 13

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-200        245/30R20   K1c K2b K5d T90                 A01 A12 A16
212, 212G                                                                          A19 A58 F39
e1*2001/116*0501*..;                                                               Lim NoH S02
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   K1c K2b K4k K5a T88             A01 A12 A16
207                                                                                A19 A58 Cpe
e1*2001/116*0502*..                                                                F39 Y63 S02
(FIN: WDD207...)
GLA 45 AMG 4matic       265, 280       235/35R20   K2b K6v T92                     A01 A12 A16
245G, -/AMG             265, 280       235/40R20   K2b K6v                         A19 A56 S02
e1*2001/116*0470*..;    265, 280       245/35R20   K2b K6x K8a
e1*2007/46*1207*..      265, 280       255/35R20   K1b K2c K5v K6g K6y K8i

GLA-Klasse              80-155         235/35R20   K1b K2b K6v                     A01 A12 A16
245G                    80-155         235/40R20   K1b K2b K6v                     A19 A57 Flh
e1*2001/116*            80-155         245/35R20   K1a K1b K2b K5v K6x K8a         S02
0470*06-..              80-155         245/40R20   G01 K1a K1b K2b K5v K6x K8a
                        80-155         255/35R20   K1c K2c K5a K5x K6g K6y K8i
GLC-Klasse              120-180        235/45R20                                   A12 A16 A19
204X                    120-180        245/45R20                                   A56 S05
e1*2001/116*            120-180        255/40R20
0480*16-..              120-180        255/45R20
(FIN: WDC253...)        120-180        265/45R20   A01 K3u
GLK-Klasse              100-225        235/45R20   K1b                             A01 A12 A16
204X                    100-225        245/40R20   K1c K2a K2b                     A19 V20 S03
e1*2001/116*            100-225        245/45R20   K1c K2a K2b
0480*00-16              100-225        255/40R20   K1c K2a K2b K5a
(FIN: WDC204...)
S-Klasse                145-368        245/35R20   K41 K45 R21 T95                 A01 A12 A16
220                                                                                A19 A61 B03
e1*97/27*0099*..                                                                   NBF R21 S03
S-Klasse                150-285        245/35R20   R37 T95                         A12 A16 A19
221                     150-320        255/35R20   T97                             S06
e1*2001/116*0335*..
(FIN: WDD221...)
S-Klasse                150-335        245/40R20   A10 T95 T99 150                 A16 A19 A57
222, 221                150-335        255/35R20   A32 T97 150                     BnK Lim P38
e1*2007/46*0960*..;     150-335        255/40R20   A90 T01 T97 149                 X93 S06
e1*2001/116*
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
SL                      170-285        255/30R20   T88 T92                         A12 A16 A19
230                                                                                R21 S02
e1*98/14*0169*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 13

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL                     225, 320       255/30R20     A10 T88 T92                            A16 A19 X36
231                                                                                        S02
e1*2007/46*0803*..
SL 600                 368,380        255/30R20     T92                                    A12 A16 A19
230                                                                                        R21 S02
e1*98/14*0169*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 7 von 13

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 8 von 13

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 9 von 13

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                  Seite 10 von 13

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 11 von 13

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoH     Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 12 von 13

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 13 von 13

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y66    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an
Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 13 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252061.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2085
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
             STELLAR 2085 ET45 / ohne Ring        5/112/66,6         45       750     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51044
Herstellerzeichen                 GMP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2085 (s.o)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm    130                    27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                    27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    120                    27
S05       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                            A12 A16 A19
B8, B81                 88-200         245/30R20   T90                                Car Lim S04
e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/30R20   T88 T92
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   T95                                A12 A16 A19
4G, 4G1                 100-245        255/35R20   T93 T97                            A57 B90 BnK
e1*2007/46*0436*..;                                                                   Car Lim NA1
e13*2007/46*1147*..                                                                   S04
- incl. Facelift 2014
Audi S4                 245            245/30R20   Lim T90                            A12 A16 A19
B8, B81                 245            255/30R20   Car Lim T92                        S04
e1*2001/116*0430*..;
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
A-Klasse                66, 80         225/30R20   K1a K2b K5d R70 T85                A01 A12 A16
176, 245G               66-160         235/30R20   K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88        A19 A57 Flh
e1*2007/46*0928*..;     90, 115        225/30R20   K1a K2b K5d NoD R70 T85            S02
e1*2001/116*
0470*04-..
C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56    A01 A12 A16
204                                                T88                                A19 R21 S02
e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim
- Limousine/Coupe                                  T88
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         225/35R20   T90                                A12 A16 A19
204                     85-155         235/30R20   T88                                A58 Lim V20
e1*2001/116*            85-155         245/30R20   A01 K1c K2b T90                    S02
0431*29-..              85-155         255/30R20   A01 K2b R03 T92
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic         125-245        225/35R20   T90                                A12 A16 A19
204                     125-245        255/30R20   A01 K2b R03 T92                    A56 Lim V20
e1*2001/116*                                                                          S02
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé          115-180        225/35R20   T90                                A12 A16 A19
204                     115-180        235/30R20   T88                                A58 Cpe V20
e1*2001/116*            115-180        245/30R20   A01 K1c K2b T90                    S02
0431*37-..              115-180        255/30R20   A01 K2b R03 T92
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell       85-135,155     225/35R20   R03 T90                            A12 A16 A19
204K                    85-135,155     245/30R20   A01 K1c K2b T90                    A58 Car V20
e1*2001/116*            85-155         225/35R20   R02 T90                            S02
0457*25-..              85-155         255/30R20   A01 K2b R03 T92
(FIN: WDD205...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse T-Modell       125-245        225/35R20   T90                                A12 A16 A19
4matic                  125-245        255/30R20   A01 K2b R03 T92                    A56 Car V20
204K                                                                                  S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
CL-Klasse               220-368        245/35R20   T95                                A12 A16 A19
215                                                                                   B03 R21 S03
e1*98/14*0113*..
CLA-Klasse              80, 90         225/30R20   K1a K1b K2b K5d R70 T85 Y16        A01 A12 A16
117, 245G               80,90,115      225/30R20   K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85        A19 A57 Lim
e1*2007/46*1007*..;     80-160         235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88    S02
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA-Klasse Shooting     80,90,115      225/30R20   K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85        A01 A12 A16
Brake                   80-160         235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88    A19 A57 Car
245G                                                                                  S02
e1*2001/116*
0470*12-..
E-Klasse                100-200        245/30R20   T90                                A12 A16 A19
212                                                                                   A58 F38 Lim
e1*2001/116*0501*..                                                                   NoH Y63 S02
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                135            235/35R20   T92                                A12 A16 A19
212                     135            255/30R20   T92                                A58 Lim S05
e1*2001/116*            135, 143       245/35R20   T91 T95
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
E-Klasse                100-200        245/30R20   T90                                A12 A16 A19
212, 212G                                                                             A58 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;                                                                  NoH Y63 S02
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   T88                                A12 A16 A19
207                                                                                   A58 Cpe F39
e1*2001/116*0502*..                                                                   Y63 S02
(FIN: WDD207...)
GLA 45 AMG 4matic       265, 280       235/35R20   T92                                A12 A16 A19
245G, -/AMG             265, 280       235/40R20                                      A56 S02
e1*2001/116*0470*..;
e1*2007/46*1207*..

GLA-Klasse              80-155         235/35R20                                      A12 A16 A19
245G                    80-155         235/40R20                                      A57 Flh S02
e1*2001/116*
0470*06-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 4 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLK-Klasse             100-225        235/45R20                                          A12 A16 A19
204X                   100-225        245/40R20                                          V20 S03
e1*2001/116*           100-225        245/45R20
0480*00-16             100-225        255/40R20    R03
(FIN: WDC204...)
S-Klasse               145-368        245/35R20    T95                                   A12 A16 A19
220                                                                                      A61 B03 NBF
e1*97/27*0099*..                                                                         R21 S03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 5 von 9

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 9

G86     Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 9

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoH     Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 8 von 9

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00251993.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 8

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2085
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
             STELLAR 2085 ET35 / ohne Ring        5/112/66,6         35       750     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51044
Herstellerzeichen                 GMP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2085 (s.o)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm    130                   27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    120                   27
S05       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-200         255/30R20   K1c K41 K45 R02 T88 T92        A01 A12 A16
B8, B81                                                                           A19 Car Lim
e1*2001/116*0430*..;                                                              VA1 S04
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A5                 100-200        255/30R20   R02 T88 T92                    A12 A16 A19
B8, B81                                                                           Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;                                                              VA1 S04
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A16
4G, 4G1                 100-245        255/35R20   R02 T93                        A19 A57 Car
e1*2007/46*0436*..;                                                               Lim NA1 V00
e13*2007/46*1147*..                                                               V20 VA1 S04
- incl. Facelift 2014
Audi S4                 245            255/30R20   K1c K41 K45 R02 T92            A01 A12 A16
B8, B81                                                                           A19 Car Lim
e1*2001/116*0430*..;                                                              VA1 S04
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi S5                 245, 260       255/30R20   R02 T92                        A12 A16 A19
B8, B81                                                                           A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..,                                                              Flh VA1 S04
e1*2001/116*0447*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi S6 / S6 Avant      309, 331       255/35R20   R02                            A01 A12 A16
4G, 4G1                                                                           A19 A56 Car
e1*2007/46*0436*..;                                                               Lim VA1 S04
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
CL 63, CL 65 -AMG       386-463        255/35R20   K1a K1b K41 R02                A01 A12 A16
216, 216AMG                                                                       A19 Cpe P42
e1*2001/116*0372*..,                                                              VS0 VA1 S05
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse               220-368        245/35R20   K1a K41 K45 R02                A01 A12 A16
215                                                                               A19 R21 V20
e1*98/14*0113*..                                                                  VA1 S03
CL-Klasse               285            245/35R20   R02 R37 T91 T95                A12 A16 A19
216                     285-380        255/35R20   A01 K1a K1b K41 R02            Cpe V00 VS0
e1*2001/116*0372*..                                                               VA1 S05
(FIN: WDD216...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLK-Klasse             100-225        235/45R20    K1b R02                               A01 A12 A16
204X                   100-225        245/40R20    K1c R02                               A19 V20 VA1
e1*2001/116*           100-225        245/45R20    K1c R02                               S03
0480*00-16             100-225        255/40R20    K1c K5a R02
(FIN: WDC204...)
S-Klasse               145-368        245/35R20    K41 K45 R02 T91                       A01 A12 A16
220                                                                                      A19 A61 NBF
e1*97/27*0099*..                                                                         R21 V20 VA1
                                                                                         S03
S-Klasse               150-285        245/35R20    R02 R37 T95                           A12 A16 A19
221                    150-380        255/35R20    R02 T93 T97                           V00 VS0 VA1
e1*2001/116*0335*..                                                                      S05
(FIN: WDD221...)
S-Klasse               150-335        245/40R20    R02                                   A12 A16 A19
222, 221               150-335        255/35R20    R02 T93 T97                           A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;    150-335        255/40R20    R02                                   P38 V20 X93
e1*2001/116*                                                                             VA1 S05
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG         386-463        255/35R20    R02 T97                               A01 A12 A16
221, 221AMG                                                                              A19 A58 P42
e1*2001/116*0335*..;                                                                     VS0 VA1 S05
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)
SL                     170-285        255/30R20    R02                                   A12 A16 A19
230                                                                                      R21 VA1 S02
e1*98/14*0169*..
SL                     225, 320       255/30R20    R02                                   A12 A16 A19
231                                                                                      X36 VA1 S02
e1*2007/46*0803*..
SL 600                 368,380        255/30R20    R02 T92                               A12 A16 A19
230                                                                                      R21 VA1 S02
e1*98/14*0169*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 8

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 8

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     315/35R20
Nr. 20   275/50R20     305/45R20
Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55035616, Ausfertigung 1
(RADTYP STELLAR 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/35R20        275/30R20
Nr. 2 255/35R20        275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252069.DOC




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2085
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
             STELLAR 2085 ET45 / ohne Ring        5/112/66,6         45       750     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51044
Herstellerzeichen                 GMP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2085 (s.o)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm    130                   27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse              85-155         225/35R20   R02 T90                          A12 A16 A19
204                   85-155         235/30R20   A01 R02 T88                      A58 B29 Lim
e1*2001/116*                                                                      V20 VA1 S02
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic       125-245        225/35R20   R02 T90                          A12 A16 A19
204                                                                               A56 Lim V20
e1*2001/116*                                                                      VA1 S02
0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé        115-180        225/35R20   R02 T90                          A12 A16 A19
204                   115-180        235/30R20   A01 R02 T88                      A58 B29 Cpe
e1*2001/116*                                                                      V20 VA1 S02
0431*37-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     85-155         225/35R20   R02                              A12 A16 A19
204K                  85-155         235/30R20   A01 R02 T88                      A58 B29 Car
e1*2001/116*                                                                      V20 VA1 S02
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell     125-245        225/35R20   R02                              A12 A16 A19
4matic                                                                            A56 Car V20
204K                                                                              VA1 S02
e1*2001/116*
0457*25-..
(FIN: WDD205...)
E-Klasse              135            255/30R20   R02 T92                          A12 A16 A19
212                   135, 143       235/35R20   R02 T92                          A58 Lim V20
e1*2001/116*          135, 143       245/35R20   R02 T91 T95                      VA1 S04
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
GLK-Klasse            100-225        235/45R20   R02                              A12 A16 A19
204X                                                                              V20 VA1 S03
e1*2001/116*
0480*00-16
(FIN: WDC204...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     315/35R20
Nr. 20   275/50R20     305/45R20
Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55035616, Ausfertigung 1
(RADTYP STELLAR 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51044 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55035516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ STELLAR 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252072.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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