Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB11902
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112G
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
211, 212G, 204, 204K, 245G Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
204X, 212 GLK, W212:Radschraube, Kegel 60°, 4724 130 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
GLC, W213: Radschraube, Kegel 60°, 4724 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
163, 164, 166, 166 AMG, 216, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 150 Nm
216 AMG, 215, 220, 221, 221 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
AMG
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A01)GB9)K01)K04)K122)N235)T90) B100)E103)
225/35R20 M+S
A01)GB9)K01)K04)K122)T90)
235/30R20
A01)K01)K04)K122)M00)N245)T88)
235/30R20 M+S
A01)K01)K04)K122)M00)T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A01)GCX)K01)K04)K122)N235)T90) B100)E103)
225/35R20 M+S
A01)GCX)K01)K04)K122)T90)
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Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 bis 326 Mercedes CL-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)
Mercedes CL 63 AMG K53)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04)K53)V00)
e1*98/14*0113*12 1230/1325(1355) 5/112/66,5
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 Mercedes CL-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)
Mercedes CL 55 AMG, E55) K53)
Mercedes CL 600
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04)K53)V00)
e1*98/14*0113*12 1230/1325(1355) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und 275/30R20
Heckantrieb) A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17-Zoll und 275/30R20
4-MATIC) A01)K03)
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Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten N265)
Serienreifen in 18-Zoll und
Heckantrieb) 275/30R20
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18-Zoll und 275/30R20
4-MATIC) A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/35R20 M+S A02) bis A10)
275/30R20 M+S
A01)K03)
Typ: 211
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10)
T90) K03)
e1*2001/1116*0183*21 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A01)K01)K04)K27)K97)T90) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll)
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Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A01)K01)K04)K27)K97)T90) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll oder
18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10)
(W213, Heckantrieb) A01)K01)T92) E111a)
245/35R20
A01)K01)
255/30R20
A01)K01)K04)T92)
255/35R20
A01)K01)K04)
265/30R20
A01)K01)K02)
275/30R20
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A02) bis A10)
A01)K01)K118)K120)
245/35R20
A01)K01)K118)K119)K120)K121)
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Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 Mercedes GLA45 AMG 245/35R20 A02) bis A10)
A01)K01)K118)K119)K120)K121)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
A94)
245/45R20
A94a)
255/45R20
265/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R20 A02) bis A10)
A01)K01)K02)
245/40R20
A01)K01)K02)
255/40R20
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
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Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320 Mercedes GL- Klasse 265/50R20 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A01)ER2)K01)K02)K112)N275)
serienmäßige
Radhausverbreiterung) 275/45R20
A01)ER1)K01)K02)
285/45R20
A01)ER1)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 320 Mercedes GL- Klasse 265/50R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A01)ER2)K01)K112)N275)
serienmäßiger
Radhausverbreiterung) 275/45R20
ER1)
285/45R20
A01)ER1)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 Mercedes GL 63 AMG 275/45R20 M+S A02) bis A10)
ER1)
285/45R20 M+S
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Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10)
E108)
265/40R20
265/45R20
275/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 430 Mercedes GLE Coupe 265/50R20 M+S A02) bis A10)
A01)K01)W275) E109)
275/45R20
A01)K01)N285)
275/45R20 M+S
A01)K01)
275/50R20
A01)K01)N285)
275/50R20 M+S
A01)K01)
285/45R20
A01)K01)N295)
285/50R20
A01)K01)N295)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ: 163
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 Mercedes ML Klasse 265/45R20 A01) bis A10)
K03)K04)
275/40R20
184 bis 200 Mercedes ML Klasse 265/45R20 M+S A01) bis A10)
K03)K04)
275/40R20
255 Mercedes ML Klasse 265/45R20 M+S A01) bis A10)
K03)K04)
275/40R20 M+S
e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A02) bis A10)
A01)K01)K04)N255)
255/45R20
A01)K01)K04)
265/45R20
A01)K01)K04)
275/40R20
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K01)N255) K02) V00)
245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10)
K01) K02) V00)
RZ-065269-B0-306-02b~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10)
265/45R20
A01)K02)
275/40R20
A01)K01)K02)
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)E51)
Mercedes S55 AMG, K04)K15)K18)K21)
Mercedes S63 AMG 255/35R20
K51)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04)K83)V00)
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 Mercedes S 55 AMG, 245/35R20 A01) bis A10)E51)
Mercedes S 600 E55) K04)K15)K18)K21)
255/35R20
E55)K51)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04)K83)V00)
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66,5
RZ-065269-B0-306-02b~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10)
Heckantrieb N255)T95) E97a)
(W221)
255/35R20
A01)K01)N265)
265/30R20
A01)K01)N275)T94)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
N245)T92) N265) E97a)V00)
245/35R20 265/35R20 A02) bis A10)
N255)T95) N275) E97a)V00)
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K83) E97a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10)
MATIC N255)T95) E97a)
(W221)
255/35R20
A01)K01)
265/30R20
A01)K01)T94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/35R20 M+S 275/35R20 M+S A01) bis A10)
AMG K01) K83) E97a)V00)
(W221)
RZ-065269-B0-306-02b~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) E98b)
245/40R20 M+S
255/35R20
N265)T97)
255/35R20 M+S
T97)
255/40R20
GAP)N265)
255/40R20 M+S
GAP)
265/35R20
N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
E98b)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S A02) bis A10)
AMG E98b)
(W222) 265/35R20 M+S
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-B0-306
Anlage-Nr. : 2b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 A02) bis A10)
Cabrio A94a)
(C217, A217)
255/35R20
A94)
255/40R20
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe
(C217)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
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Teiletyp : RB11902
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
(Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen .
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
265/50R20 2361 1878
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Teiletyp : RB11902
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
- das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
- die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
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Teiletyp : RB11902
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K51) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel (hinter den Scheinwerfern) im Bereich der
Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
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Anlage-Nr. : 2b
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Teiletyp : RB11902
K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
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Teiletyp : RB11902
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.02.2016
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