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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    1 / 17                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           41R8755.27
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2255 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    Daimler-Chrysler




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
117, 169, 176, 204, 204K, 207, Radschraube, Kugel Ø26 mm,                   ZP50706 130 Nm
245, 245G, 246                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
204X                           Radschraube, Kugel Ø26 mm,                  ZP50705 130 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                               27,5 mm
212, 212G, 212K,               W212, S212:                                 ZP50706 130 Nm
                               Radschraube, Kugel Ø26 mm,
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                               W213:                                       ZP50706 150 Nm
                               Radschraube, Kugel Ø26 mm,
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639                            Radschraube, Kugel Ø26 mm,                  ZP50706 150 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639/2, 639/4, 639/5            Vito, Viano (W/V 639):                      ZP50706 150 Nm
                               Radschraube, Kugel Ø26 mm,
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                               Vito, V-Klasse (W 447):                     ZP50706 175 Nm
                               Radschraube, Kugel Ø26 mm,
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       225/35R18                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K15) K23) K26)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/40R18                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N225)                             E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




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Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          215/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;                                    E100)E95)
                Beim Typ 245G nur          215/45R18 M+S
                zulässig an                A01) K13)K25)
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.        225/40R18
                e1*2001/116*0470*04)       N235)

                                           225/40R18 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/40R18                           A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) A93)K01)                       E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 225/35R18
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) A93)K01) K04)
                e1*2001/116*0470*02)
                                           225/40R18
                                           A01) A93)K01) K04) K81)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/40R18                           A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N225)                               E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             Mercedes B-Klasse electric 215/45R18                         A02) bis A10)
                drive
                                           225/40R18

                                           225/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18                            A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A94a)N225)                           E110)

                                           225/40R18
                                           N235)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        215/40R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        N225)T89)                           E104)

                                           225/40R18
                                           N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       215/40R18                            A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           N225)T89)                            E104)

                                           225/40R18
                                           N235)




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Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A94)ER1)N225)                     B100)E103)

                                          215/45R18 M+S
                                          A94)ER1)W225)

                                          225/40R18
                                          A94)N235) T92)

                                          225/40R18 M+S
                                          A94)T92)

                                          225/45R18
                                          A94)N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       215/45R18                          A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A94)ER1)GCT) N225) T93)            B100)E103)

                                          215/45R18 M+S
                                          A94)ER1)GCT) T93) W225)

                                          225/40R18
                                          A94)N235) T92)

                                          225/40R18 M+S
                                          A94)T92)

                                          225/45R18
                                          A94)GCT) N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A94)GCT)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    6 / 17                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes C-Klasse       225/40R18                          A02) bis A10)
                (Coupe, C205)           A94)N235)                          B100)E110a)

                                          225/40R18 M+S
                                          A94)

                                          225/45R18
                                          A94a)N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A94a)

                                          235/45R18
                                          A01)G01)N245)

                                          235/45R18 M+S
                                          A01)G01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
117                             e1*2007/46*1007*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N225)                             E100)E93a)

                                          225/40R18



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      215/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie                                   E95a)
                auch 235/40R18)          215/45R18 M+S
                                         A01) K13)K25)

                                          225/40R18 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    7 / 17                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A94)N225) T89)                    B63)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
                17Zoll)                     A94)T89) W225)

                                           225/40R18
                                           A94)N235)

                                           225/40R18 M+S
                                           A94)W235)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          215/45R18                          A02) bis A10)
                (W212, Limousine,          ER1)N225)                          E111)B63)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    225/40R18

                                           225/45R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          225/45R18                          A02) bis A10)
                (S212, Kombi,              T95)                               E111)B63)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    8 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     Mercedes E-Klasse        215/50R18                         A02) bis A10)
                (W213, Heckantrieb)      A94)N225)T92)                     B85)E111a)EF0)

                                          225/45R18
                                          A94)

                                          225/50R18
                                          A94)

                                          235/45R18
                                          A94)

                                          245/45R18
                                          A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            215/50R18                          A02) bis A10)
                                        A93)

                                          215/55R18

                                          225/50R18

                                          235/50R18

                                          245/45R18
                                          A93a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    9 / 17                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                                 e1*2001/116*0470*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
265                   Mercedes GLA45 AMG      215/50R18 M+S                                   A02) bis A10)
                                              A93)

                                                      215/55R18 M+S

                                                      225/50R18 M+S

                                                      235/50R18 M+S

                                                      245/45R18 M+S
                                                      A93a)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                                 e1*2001/116*0480*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225           Mercedes GLK            235/50R18                                       A02) bis A10)

                                                      235/55R18

                                                      245/50R18
                                                      A01) K04)

                                                      245/55R18
                                                      A01) K04)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne                hinten
                                                      235/55R18            255/50R18          A01) bis A10)
                                                                           K04)               V00)



Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190   Vito, Viano             235/45R18                                               A01) bis A10)ER2)
                                      E68)                                                    K03)K04)

                                                      245/45R18
e9*2001/116*0048*13   min 1470/1470 max1650/1650(0)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    10 / 17                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 190    Vito, Viano            235/45R18                                          A01) bis A10)EF0)ER2)
                                      E68)                                               E106)K03)K04)

                                                       245/45R18
e1*2007/46*0457*05   min1470/1470 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito                   235/45R18                                          A01) bis A10)ER2)
                                      E68)                                               E106)K03)K04)

                                                       245/45R18
e1*2007/46*0458*04   min1400/1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 170    Vito, Viano                             235/45R18                         A01) bis A10)ER2)
                                                       E68)                              K03)K04)

                                                       245/45R18
L275NT10             min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito, Viano                             235/45R18                         A01) bis A10)ER2)
                                                       E68)                              K03)K04)

                                                       245/45R18
L720 NT02            min1470/1470 max1550/1550                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    11 / 17                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/5                            e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18                                A02) bis A10)ER2)
                (W 447, Ausführungen mit A01) A94a)K04) N235) T99)                E105)
                Serienbereifung bis 18Zoll)
                                            225/55R18
                                            A01) G01)K04) K123) K13) K25) N235)

                                          235/45R18
                                          A94)N245) T98)

                                          235/50R18
                                          A01) G01)K04) K13) K25) N245)

                                          245/45R18
                                          A01) A94a)K04) T100)

                                          245/50R18
                                          A01) G01)K01) K04) K123) K124) K13)
                                          K25)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    12 / 17                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.

B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm

B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
Seite :                    13 / 17                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
     Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
     Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1470 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.




RA-000562-D0-104-21a~DB-5-112-66_5-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
       nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
       versetzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
       auszuschneiden,
     - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
       zu kürzen.

K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
       markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.




N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

RA-000562-D0-104-21a~DB-5-112-66_5-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-D0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.05.2016




RA-000562-D0-104-21a~DB-5-112-66_5-ET45_41R8755.docx
						
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