Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 170, 171, 202, 203, 203CL, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm 203K, H0, 208, 209, 210, 210K M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 117, 172, 172 AMG, 204, 204 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm AMG, 204K, 204K AMG, 204X, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 207, 211, 211 AMG, 211G, 211K, 211K AMG, 212, 212G, 212K, 218, 245, 245G, 246, 176, 176 AMG, 245G AMG 216, 220, 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 180 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K13)K25)M00)N215)T86) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 215/40R18 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225) e1*2001/116*0470*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K01)K13)K25)M00)N K04)K103)K28) E100)E93)V00) 215)T86) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28) E100)E93)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/45R18 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; A01)K04)K13)M00)T86) E100)E95) Beim Typ 245G nur zulässig an 215/40R18 M+S Fahrzeugausführungen ab A01)K04)K28) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 225/40R18 A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)N235) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28) 235/35R18 A01)K01)K02)K13)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes A-Klasse A45 225/40R18 M+S A02) bis A10) AMG, AMG A45 A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28) E95) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K81) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K04)K13)K22)K25)M00)N215)T86) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 215/40R18 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13)K22)N225) e1*2001/116*0470*04) 225/40R18 A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28) 235/35R18 A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K13)K22)K25)M00)N K04)K103)K20)K28) E100)V00) 215)T86) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K13)K22)N225) K02)K103)K20)K28) E100)V00) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0034*18E 970/1070(1150) 5/112/66,5 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes C55 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) V00) e1*98/14*0139*24E 1095/1075(1115) 5/112/66,5 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 260 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) 270 Mercedes C55 AMG 225/40R18 M+S (T-Limousine) e1*98/14*0158*20E 1100/1165(1200) 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) 75 bis 200 Mercedes CLC 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02)bis A10) V00) e1*98/14*0159*25E 1100/1035(1045) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) A01)K01)K04)K13)N225)T89) E104) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K85)N235) Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (W204, Limousine) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0431*21 1135/1165(1265) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe) A01)K01)K04)K13)N225) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K21)N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13) K04)K106)K21) V00) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 204 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (W204, Limousine) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0464*08 1090/11110(0) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) A01)K01)K04)K13)N225)T89) E104) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K85)N235) Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 358 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (S204, Kombi) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0457*16 1160/1230 (1320) 5/112/66,5 Typ: 204K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 336 bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10) (S204, Kombi) K01)K02)K13)K85) e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)N225) B100)E103) 215/45R18 M+S A01)K01)K04)W225) 225/40R18 A01)K01)K04)N235)T92) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)T92) 225/45R18 A01)K01)K04)N235) 225/45R18 M+S A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04)N245) 235/40R18 M+S A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K04) B100)E103)V00) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01)GCT)K01)K04)N225)T93) B100)E103)ER1) 215/45R18 M+S A01)GCT)K01)K04)T93)W225) 225/40R18 A01)K01)K04)N235)T92) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)T92) 225/45R18 A01)GCT)K01)K04)N235) 225/45R18 M+S A01)GCT)K01)K04) 235/40R18 A01)GCT)K01)K04)N245) 235/40R18 M+S A01)GCT)K01)K04) 245/40R18 A01)GCT)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K04) B100)E103)ER1)GCT) V00) Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL-Klasse 235/50R18 A02) bis A10) 255/45R18 e1*2001/116*0372*07 1210/1350(0) –CL500 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 9 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K04)K13)K25)M00)N215)T86) E100)E93a) 215/40R18 A01)K01)K04)K13)K25)N225) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K13)K25)M00)N215) K04)K103)K28) E100)E93a)V00) T86) 205/45R18 235/40R18 A01) bis A10) K13)K25)M00)N215) K02)K103)K28) E100)E93a)V00) T86) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28) E100)E93a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K13)M00) E95a) 215/40R18 M+S A01)K01)K28) 225/40R18 M+S A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 10 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse CLA215/40R18 M+S A02) bis A10) 45 AMG A01)K01)K28) (Limousine, Kombi) 225/40R18 M+S A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) 245/35R18 235/40R18 A01)G01)K11)K25) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 205 bis 255 Mercedes CLK 430, CLK 55 235/40R18 A01) bis A10) AMG G01)K11)K25) (Coupé, Cabrio) e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10)E58) (Coupe, Cabrio) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270; Mercedes CLK 55 AMG, 225/40R18 M+S A02) bis A10)E58) 354 Mercedes CLK 63 AMG (Coupe, Cabrio) e1*98/14*0184*16E 1115 /1160(1200) 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 11 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)B72) (Limousine, Kombi; A94) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine) 235/40R18 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 235/40R18 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 142 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)E41) (Limousine) T95) 255 bis 260 Mercedes E50 AMG, E55 235/40R18 M+S A02) bis A10) AMG, E55 AMG 4-MATIC (Limousine) e1*93/81*0022*24E 1125/1165-1280 b. erh. zul. Ges.gew.(1225) 5/112/66,5 Typ: 210K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 260 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) e1*93/81*0033*22E 1030/1300(1340) 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 12 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine) E68) 245/40R18 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S A02) bis A10) AMG (Limousine) e1*2001/1116*0183*21E 1005-1225/1140-1255(1305) 5/112/66,5 Typ: 211 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0397*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 Mercedes E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine) e1*2001/116*0397*02 1165 / 1245 (0) 5/112/66,5 Typ: 211G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mercedes E-Klasse NGT 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, ww. Erdgas- Antrieb) 245/40R18 e1*2001/1116*0274*07E 1025/1295(1345) 5/112/66,5 Typ: 211K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) (T-Limousine) E68) 245/40R18 378 Mercedes E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (T-Limousine) e1*2001/1116*0213*17 975-1175/1320-1382(1435) 5/112/66,5 Typ: 211K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 378 Mercedes E63 AMG 245/40R18 M+S A02) bis A10) (T-Limousine) e1*2001/116*0398*02 1110 / 1350 (0) 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 13 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)N225)T89) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S 17Zoll) A94)T89)W225) 215/45R18 A94a)G5A)N225) 215/45R18 M+S A94a)G5A)W225) 225/40R18 A94a)N235) 225/40R18 M+S A94a)W235) 235/35R18 N245)T90) 235/40R18 G4Y)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N235) K04)N255) V00) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 14 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N245)T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S T90) 235/40R18 N245) 235/40R18 M+S 245/35R18 A01)K01)K04)N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen N225) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/40R18 A01)K03) 225/45R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K01) 245/40R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) V00) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 15 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A01)K01) mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)ER1) (Kombi, Ausführungen mit A01)K03)T95) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R18 A01)K01)T95) 245/40R18 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)ER1) K03) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (Kombi, Ausführungen mit A01)K01) ER1) kleinsten Serienreifen 245/..) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 16 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 A02) bis A10) A01)K118)M00) 225/50R18 A01)K118) 235/50R18 A01)K01)K118)K119)K120) 245/45R18 A01)K118) 255/45R18 A01)K01)K118)K119)K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S A02) bis A10) A01)K118)M00) 225/50R18 M+S A01)K118) 235/50R18 M+S A01)K01)K118)K119)K120) 245/45R18 M+S A01)K118) 255/45R18 M+S A01)K01)K118)K119)K120) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 17 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) A94) 245/55R18 255/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) 235/55R18 A01)K01)K02) 245/50R18 A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen Hinweise 145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/45R18 A01)bis A10) S55 AMG, S63 AMG E51)ER1)K21) 368 S 600 245/45R18 M+S 368 Mercedes S 55 AMG e1*97/27*0099*15E 1240/1400(1445) –S55, 600 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 18 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10) Heckantrieb A94) E97a)ER1) (W221) 235/50R18 245/45R18 A94) 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R18 255/45R18 A02) bis A10) E97a)ER1)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 A02) bis A10) MATIC A94) E97a)ER1) (W221) 235/50R18 245/45R18 A94) 255/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A02) bis A10)B84) (W222, ab Modell 2014) N255) E98b)EF0)ER1) 245/50R18 M+S 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 19 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 260 Mercedes SLK 225/40R18 A01) bis A10) E58) E65) K03) 225/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E65) K03)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)E65) M00) K03)V00) e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5 Typ: 171 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 225/40R18 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Vorderachse Hinterachse 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)V00) e1*2001/116*0262*14E 840/935 – 910/940 5/112/66,5 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 20 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10) A94)G1R)M00)N215) 215/40R18 A94)N225) 225/35R18 A94) 225/40R18 A94a) 235/35R18 A94a) 235/40R18 A01)G01)K97) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10) A94a) 235/40R18 M+S A01)K97) 245/35R18 M+S RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 21 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R18 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)G01)K01)K04)K123)K13)K25)M00)N22E105)ER1) Serienbereifung bis 18Zoll) 5)T99) 225/50R18 A01)K01)K04)K13)K25)N235)T99) 235/45R18 A01)K01)K04)N245)T98) 235/50R18 A01)G01)K01)K02)K123)K124)K13)K25)N2 45) 245/45R18 A01)K01)K04)T100) 255/45R18 A01)G01)K01)K02)K123)K13)K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 22 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B72) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm B84) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø370x36mm B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm. E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 23 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E65) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Felge 8,5x17 bei Sommer-Bereifung ausgerüstet sind. E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 24 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 25 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 26 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben), - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 27 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 28 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 29 / 29 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 29 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.01.2016 RA-000627-E0-015-03~DB-5-112-66_5-ET35.docx