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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Mizar
Typ                               MZ 9021
Radgröße                          9Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M1           MZ 9021 M1 / ohne Ring                5/112/66,6         53       1000    2410

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51420
Herstellerzeichen                 ATS Germany
Radtyp und Ausführung             MZ 9021 (s.o.)
Radgröße                          9Jx21H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28 mm      150                    45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse               155-285        265/45R21   R37 T04 T08 200                         A12 A14 A21
164G                    155-285        275/40R21   T07 200                                 S02
e1*2001/116*0340*..
GL-Klasse               190-320        265/45R21   A10 M+S                                 A14 A21 A56
166                     190-320        275/40R21   A10                                     KMV S02
e1*2007/46*             190-320        275/45R21   A10
0598*05-17              190-320        285/45R21   A12
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GL-Klasse               190,245        265/45R21   A10 T04 T08                             A14 A21 A56
166                     190-320        265/45R21   A10 M+S T04 T08                         KOV S02
e1*2007/46*             190-320        275/40R21   A10 T07
0598*05-17              190-320        275/45R21   A10
(FIN: WDC1668...)       190-320        285/45R21   A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GLE-Klasse              150-270        255/40R21   R37 T02                                 A12 A14 A21
166                     150-270        265/35R21   T01                                     A56 MHy NBF
e1*2007/46*             150-270        265/40R21   T05                                     X93 S02
0598*16-...             150-270        275/35R21   T03
(FIN: WDC1660...)
GLS-Klasse              190-335        265/45R21   A10 M+S                                 A14 A21 A56
166                     190-335        275/40R21   A10                                     KMV X93 S02
e1*2007/46*             190-335        275/45R21   A10
0598*18-..              190-335        285/45R21   A12
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse              190,245        265/45R21   A10 T04 T08                             A14 A21 A56
166                     190-335        265/45R21   A10 M+S T04 T08                         KOV X93 S02
e1*2007/46*             190-335        275/40R21   A10 T07
0598*18-..              190-335        275/45R21   A10
(FIN: WDC1668...)       190-335        285/45R21   A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
M-Klasse                140-285        265/40R21                                           A12 A14 A21
164                     140-285        275/35R21   T03                                     F38 S02
e1*2001/116*0315*..
- mit Luftfederung
M-Klasse                140-285        265/40R21                                           A12 A14 A21
164                     140-285        275/35R21   T03                                     F39 S02
e1*2001/116*0315*..
- ohne Luftfederung
M-Klasse                150-320        255/40R21   R37 T02                                 A12 A14 A21
166                     150-320        265/35R21   T01                                     A56 NBF S02
e1*2007/46*0598*00-15   150-320        265/40R21   T05
                        150-320        275/35R21   T03
R 63 AMG                375            265/40R21   K1c K2c T05                             A01 A12 A14
251, 251AMG             375            275/35R21   K1c K2c T03                             A21 S02
e1*2001/116*0341*..,
e1*2001/116*0404*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
R-Klasse               140-285        265/40R21     K1c K2c T05                             A01 A12 A14
251                    140-285        275/35R21     K1c K2c T03                             A21 S02
e1*2001/116*0341*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. August 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. August 2017




Blauth                                                                  00277314.DOC




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