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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            Mizar
Typ                               MZ 9021
Radgröße                          9Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M1           MZ 9021 M1 / ohne Ring                5/112/66,6         53       1000    2410

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51420
Herstellerzeichen                 ATS Germany
Radtyp und Ausführung             MZ 9021 (s.o.)
Radgröße                          9Jx21H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28 mm      150                    45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE 450 / 43 -AMG      270            275/45R21    A12 M+S R02                           A14 A21 A56
Coupé                  270            285/45R21    A12 M+S R02                           V10 X93 VA1
166                                                                                      S02
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé          335            265/45R21    A12 M+S R02                           A14 A21 A56
166                    335            275/45R21    A12 R02                               V21 X93 VA1
e1*2007/46*            335            285/45R21    A12 R02                               S02
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé              190-245        265/45R21    A12 M+S R02                           A14 A21 A56
166                    190-245        275/45R21    A12 R02                               V21 VA1 S02
e1*2007/46*            190-245        285/45R21    A12 R02
0598*16-...
(FIN: WDC292...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V10     Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/45R21      315/40R21
Nr.13   285/35R21      325/30R21
Nr.14   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51420 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55040917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ MZ 9021
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 4 von 4

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55046817, Ausfertigung 1
(RADTYP MZ 10021) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. August 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. August 2017




Blauth                                                               00277334.DOC




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