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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Mizar
Typ                               MZ 10021
Radgröße                          10Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
M1           MZ 10021 M1 / ohne Ring                5/112/66,6         55       1000    2410

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51419
Herstellerzeichen                 ATS Germany
Radtyp und Ausführung             MZ 10021 (s.o.)
Radgröße                          10Jx21H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28 mm       150                    45

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse              190-320         265/45R21   M+S                                     A12 A14 A21
166                    190-320         275/40R21                                           A56 KMV S02
e1*2007/46*            190-320         275/45R21
0598*05-17             190-320         285/45R21
(FIN: WDC1668...)      190-320         295/40R21
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GL-Klasse              190,245         265/45R21   T04 T08                                 A12 A14 A21
166                    190-320         265/45R21   M+S T04 T08                             A56 KOV S02
e1*2007/46*            190-320         275/40R21   T07
0598*05-17             190-320         275/45R21
(FIN: WDC1668...)      190-320         285/45R21
- ohne Radhaus-        190-320         295/40R21
  Verbreiterungen
GLE-Klasse             150-335         255/40R21   R37 T02                                 A12 A14 A21
166                    150-335         265/35R21   T01                                     A56 MHy NBF
e1*2007/46*            150-335         265/40R21   T05                                     S02
0598*16-...            150-335         275/35R21   T03
(FIN: WDC1660...)      150-335         285/35R21   A01 K2b T01 T05
                       150-335         295/35R21   A01 K1b K2b
GLS-Klasse             190-335         265/45R21   M+S                                     A12 A14 A21
166                    190-335         275/40R21                                           A56 KMV X93
e1*2007/46*            190-335         275/45R21                                           S02
0598*18-..             190-335         285/45R21
(FIN: WDC1668...)      190-335         295/40R21
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse             190,245         265/45R21   T04 T08                                 A12 A14 A21
166                    190-335         265/45R21   M+S T04 T08                             A56 KOV X93
e1*2007/46*            190-335         275/40R21   T07                                     S02
0598*18-..             190-335         275/45R21
(FIN: WDC1668...)      190-335         285/45R21
- ohne Radhaus-        190-335         295/40R21
  Verbreiterungen
M-Klasse               150-320         255/40R21   R37 T02                                 A12 A14 A21
166                    150-320         265/35R21   T01                                     A56 NBF S02
e1*2007/46*0598*00-    150-320         265/40R21   T05
15                     150-320         275/35R21   A01 K2b T03
                       150-320         285/35R21   A01 K1a K1b K2b T01 T05
                       150-320         295/35R21   A01 K1a K1b K2c
ML 63 AMG              386, 410        265/40R21   T05                                     A12 A14 A21
166, 166AMG            386, 410        275/35R21   T03                                     A56 S02
e1*2007/46*0598*..;    386, 410        285/35R21   T05
e1*2007/46*0826*..;    386, 410        295/35R21
R 63 AMG               375             265/40R21   K1c K2c T05                             A01 A12 A14
251, 251AMG            375             275/35R21   K1c K2c T03                             A21 S02
e1*2001/116*0341*..,   375             285/35R21   K1c K2c K75 T01
e1*2001/116*0404*..
R-Klasse               140-285         265/40R21   K1c K2c T05                             A01 A12 A14
251                    140-285         275/35R21   K1c K2c T03                             A21 S02
e1*2001/116*0341*..    140-285         285/35R21   K1c K2c K75 T01


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau
der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die
Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R,
S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                              Seite 4 von 5

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV     Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51419 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55046817 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ MZ 10021
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                              Seite 5 von 5

T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an
Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 28. August 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim
für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. August 2017




Blauth                                                                      00277501.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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