Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 1 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DE808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112G
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 2 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
170, 171, 171 AMG, 202, 203, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4628 110 Nm
203CL, 203K, H0, 208, 209, M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
210, 210K
129 Bis SL500: 4628 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
SL600: 4724 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
117, 172, 172 AMG, 204, 204 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 130 Nm
AMG, 204K, 204K AMG, 204X, M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
207, 211, 211 AMG, 211G,
211K, 211K AMG, 218, 245,
245G, 246, 176, 176 AMG,
245G AMG
212, 212G, 212K, R1ES W212, S212: 4724 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
W213, S213: 4724 150 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
216, 220, 221, R1EC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K13)K25)M00)N215)T86) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 215/40R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225)
e1*2001/116*0470*04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01)K13)K25)M00)N K04)K103)K28) E100)E93)V00)
215)T86)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28) E100)E93)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 3 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; A01)K04)T86) E100)E95)
Beim Typ 245G nur
zulässig an 205/45R18 M+S
Fahrzeugausführungen ab A01)K04)K13)M00)T86)
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 M+S
A01)K04)K28)
225/40R18
A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)N235)
225/40R18 M+S
A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)
235/35R18
A01)K01)K02)K13)K28)
245/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
176 AMG e1*2007/46*1163*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes A-Klasse A45 225/40R18 M+S A02) bis A10)
AMG, AMG A45 A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28) E95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K81) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 215/40R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02)
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Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 4 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01)K04)N215)T86) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 205/45R18
EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13)K22)K25)M00)N215)T86)
e1*2001/116*0470*04)
215/40R18
A01)K04)K13)K22)N225)
225/40R18
A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
235/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
245/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
N215)T86) K02)K103)K20)K28) E100)V00)
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13)K22)K25)M00) K04)K103)K20)K28) E100)V00)
N215)T86)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K13)K22)N225) K02)K103)K20)K28) E100)V00)
Typ: H0
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 5 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)B105)
(T-Limousine)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)B105)
V00)
e1*93/81*0034*18E 970/1070(1150) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94a)N215)T86) E66)
bis e1*98/14*0139*13,
S203 bis 205/40R18 M+S
e1*98/14*0158*10, außer A94a)T86)
AMG-Modelle)
215/40R18
A94a)N225)T89)
215/40R18 M+S
A94a)T89)
225/35R18
T87)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E66)V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 6 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(W203 bis A94a)T86)W215) E66)
e1*98/14*0139*13, S203
bis e1*98/14*0158*10) 215/40R18 M+S
A94a)
225/35R18
T87)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E66)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse Coupe 205/40R18 A02) bis A10)
(bis e1*98/14*0159*10) A94a) E66)
215/40R18
A94a)
225/35R18
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E66)V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 7 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94a)N215)T86) E67)
ab e1*98/14*0139*14, S203
ab e1*98/14*0158*11, 205/40R18 M+S
außer AMG-Modelle) A94a)T86)
205/45R18
A94a)M00)N215)T86)
205/45R18 M+S
A94a)M00)T86)
215/40R18
A94a)N225)T89)
215/40R18 M+S
A94a)T89)
225/35R18
T87)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E67)V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 8 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 M+S A02) bis A10)
(W203 ab A94a)T86) E67)
e1*98/14*0139*14, S203 ab
e1*98/14*0139*15) 205/45R18 M+S
A94a)M00)T86)
215/40R18 M+S
A94a)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E67)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse Coupe, 205/40R18 A02) bis A10)
CLC A94a)N215) E67)
(ab e1*98/14*0159*11)
205/45R18
A94a)M00)N215)
215/40R18
A94a)N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E67)V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 9 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, W204) A01)K01)K04)K13)N225)T89) E104)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K85)N235)
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(W204, Limousine) K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0431*21 1135/1165(1265) 5/112/66,5
Typ: 204 AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(W204, Limousine) K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0464*08 1090/11110(0) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, C204) A01)K01)K04)K13)N225) E110)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K21)N235)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13) K04)K106)K21) E110)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 10 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Kombi, S204) A01)K01)K04)K13)N225)T89) E104)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K85)N235)
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 358 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(S204, Kombi) K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0457*16 1160/1230 (1320) 5/112/66,5
Typ: 204K AMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
336 bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A01) bis A10)
(S204, Kombi) K01)K02)K13)K85)
e1*2001/116*0463*08 1110/1165 (0) 5/112/66,5
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 11 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, W205) A01)K01)N225) E103)
215/45R18 M+S
A01)K01)W225)
225/40R18
A01)K01)K04)N235)T92)
225/40R18 M+S
A01)K01)K04)T92)
225/45R18
A01)K01)K04)N235)
225/45R18 M+S
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)N245)
235/40R18 M+S
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E103)V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 12 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, S205) A01)GCT)K01)N225)T93) E103)ER1)
215/45R18 M+S
A01)GCT)K01)T93)W225)
225/40R18
A01)K01)K04)N235)T92)
225/40R18 M+S
A01)K01)K04)T92)
225/45R18
A01)GCT)K01)K04)N235)
225/45R18 M+S
A01)GCT)K01)K04)
235/40R18
A01)GCT)K01)K04)N245)
235/40R18 M+S
A01)GCT)K01)K04)
245/40R18
A01)GCT)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K04) E103)ER1)GCT)V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 13 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)N235) E110a)
225/40R18 M+S
A01)K01)
225/45R18
A01)K01)N235)
225/45R18 M+S
A01)K01)
235/40R18
A01)K01)N245)
235/40R18 M+S
A01)K01)
235/45R18
A01)G01)K01)K122)K132)N245)
235/45R18 M+S
A01)G01)K01)K122)K132)
245/40R18
A01)K01)K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K132) E110a)V00)
Typ: 216
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL-Klasse 235/50R18 A02) bis A10)
255/45R18
e1*2001/116*0372*07 1210/1350(0) –CL500 5/112/66,5
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 14 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K04)K13)K25)M00)N215)T86) E100)E93a)
215/40R18
A01)K01)K04)K13)K25)N225)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K13)K25)M00)N215) K04)K103)K28) E100)E93a)V00)
T86)
205/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
K13)K25)M00)N215) K02)K103)K28) E100)E93a)V00)
T86)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28) E100)E93a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie A01)K13)M00) E95a)
auch 235/40R18)
215/40R18 M+S
A01)K01)K28)
225/40R18 M+S
A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)
245/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 15 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
245G AMG e1*2007/46*1207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse CLA215/40R18 M+S A02) bis A10)
45 AMG A01)K01)K28)
(Limousine, Kombi)
225/40R18 M+S
A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)
245/35R18
A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 Mercedes CLK 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio)
245/35R18
235/40R18
A01)G01)K11)K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
205 bis 255 Mercedes CLK 430, CLK 55 235/40R18 A01) bis A10)
AMG G01)K11)K25)
(Coupé, Cabrio)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 16 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 205/40R18 A02) bis A10)
(mit und ohne Sportpaket) A94)N215) T86)
205/45R18
A94)M00) N215) T86)
215/40R18
A94)N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00)N215) T86) A94) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 55 225/40R18 A02) bis A10)
AMG, CLK 63 AMG A94)N235)
225/40R18 M+S
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)B74)B87)
(Limousine, Kombi; A94) EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/45R17)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 17 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine)
235/40R18
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)E41)
(Limousine) T95)
255 bis 260 Mercedes E50 AMG, E55 235/40R18 M+S A02) bis A10)
AMG,
E55 AMG 4-MATIC
(Limousine)
e1*93/81*0022*24E 1125/1165-1280 b. erh. zul. Ges.gew.(1225) 5/112/66,5
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 260 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10)
(T-Limousine)
e1*93/81*0033*22E 1030/1300(1340) 5/112/66,5
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 18 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211G e1*2001/116*0274*..
211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine) N235)
225/45R18 M+S
W235)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
W245)
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)ER1)
(Kombi) N235)T95)
225/45R18 M+S
T95)W235)
235/40R18
N245)T95)
235/40R18 M+S
T95)W245)
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S A02) bis A10)
AMG A94a) EF0)
(Limousine, Kombi)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 19 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94)N225)T89)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 215/40R18 M+S
17Zoll) A94)T89)W225)
215/45R18
A94a)G5A)N225)
215/45R18 M+S
A94a)G5A)W225)
225/40R18
A94a)N235)
225/40R18 M+S
A94a)W235)
235/35R18
N245)T90)
235/40R18
G4Y)N245)
245/35R18
A01)K01)K04)N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N235) K04)N255) V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 20 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245)T90)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 M+S
T90)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
245/35R18
A01)K01)K04)N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes E-Klasse Coupe 245/45R18 A02) bis A10)
(mit kleinsten Serienreifen N255)
ab 245/..)
255/45R18
N265)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 21 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, N225) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 225/40R18
A01)K03)
225/45R18
A01)K03)
235/40R18
A01)K01)
245/40R18
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) E111)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A01)K01) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll oder
18Zoll)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 22 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, A01)K03)T95) E111)ER1)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/40R18
A01)K01)T95)
245/40R18
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) E111)ER1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10)
(S212, Kombi, A01)K01) E111)ER1)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B103)
(W213, Limousine) N235) E111a)EF0)
225/50R18
A01)K01)N235)
235/45R18
N245)
245/40R18
A01)K01)N255)
245/45R18
A01)K01)N255)
255/45R18
A01)GA2)K01)N265)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 23 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B103)
(S213, Kombi) N235)T95) EF0)ER1)
225/50R18
A01)K01)N235)
235/45R18
N245)
245/45R18
A01)K01)N255)
255/45R18
A01)GA2)K01)N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Mercedes E-Klasse Coupe 225/50R18 A02) bis A10)B103)
(mit kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 235/45R18
245/45R18
255/45R18
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 24 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 A02) bis A10)
A01)K118)M00)
225/50R18
A01)K118)
235/50R18
A01)K01)K118)K119)K120)
245/45R18
A01)K118)
255/45R18
A01)K01)K118)K119)K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S A02) bis A10)
A01)K118)M00)
225/50R18 M+S
A01)K118)
235/50R18 M+S
A01)K01)K118)K119)K120)
245/45R18 M+S
A01)K118)
255/45R18 M+S
A01)K01)K118)K119)K120)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 25 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)ER2)
(X253) A94)
245/55R18
255/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10)ER2)
(C253, ohne A94)
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 245/55R18
255/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)ER2)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/55R18 A02) bis A10)ER2)
(C253, mit A94a)
Radhausverbreiterungen an
Achse 2) 235/60R18
A94a)
245/55R18
255/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)ER2)
V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 26 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10)ER2)
A01)K01)K02)
235/55R18
A01)K01)K02)
245/50R18
A01)K01)K02)
245/55R18
A01)K01)K02)
255/50R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)ER2)
K01) K02) V00)
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen Hinweise
145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/45R18 A01)bis A10)
S55 AMG, S63 AMG E51)ER1)K21)
368 S 600 245/45R18 M+S
368 Mercedes S 55 AMG
e1*97/27*0099*15E 1240/1400(1445) –S55, 600 5/112/66,5
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 27 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)
Heckantrieb A94) E97a)ER2)
(W221)
235/50R18
245/45R18
A94)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
E97a)ER2)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 A02) bis A10)
MATIC A94) E97a)ER2)
(W221)
235/50R18
245/45R18
A94)
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 255/45R18 A02) bis A10)B84)
(W222, ab Modell 2014) N265) E98b)ER1)
255/45R18 M+S
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 28 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 260 Mercedes SLK 225/40R18 A01) bis A10)
E58) E65) K03)
225/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)E65)
K03)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)E65)
M00) K03)V00)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap an A94a)M00)N215)
Hinterachse)
215/40R18
A94a)N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00)N215) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 29 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap an HA) A94a)M00)N215) E116)
215/40R18
A94a)N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
M00)N215) E116)V00)
215/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
N225) E116)V00)
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
E116)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
171 AMG e1*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 294 Mercedes SLK 55 AMG 205/45R18 M+S A02) bis A10)
A94a)M00)W215)
215/40R18 M+S
A94a)W225)
225/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 M+S 245/35R18 M+S A02) bis A10)
V00)
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 30 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10)
A94)N215)
205/45R18
A94)G1R)M00)N215)
215/40R18
A94)N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
A94a)
235/35R18
A94a)
235/40R18
A01)G01)K97)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94a)
235/40R18 M+S
A01)K97)
245/35R18 M+S
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 31 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10)
A94)N215)
205/45R18
A94)G1R) M00) N215)
215/40R18
A94)N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
A94a)
235/35R18
A94a)
235/40R18
A01) G01)K97)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10)
A94a)
235/40R18 M+S
A01)K97)
245/35R18 M+S
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 32 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R18 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01) G01)K01) K04) K123) K13) K25) M00) E105)ER2)
Serienbereifung bis 18Zoll; N225) T99)
2WD und 4WD)
225/50R18
A01) K01)K04) K13) K25) N235) T99)
235/45R18
A01) K01)K04) N245) T98)
235/50R18
A01) G01)K01) K02) K123) K124) K13)
K25) N245) T101)
245/45R18
A01) K01)K04) T100)
255/45R18
A01) G01)K01) K02) K123) K13) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
129 e1*96/27*0058*..
129 F142
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 290 Mercedes SL 225/40R18 A02) bis A10)
A94)N235) EF0)
235/40R18
A94)N245)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 33 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 34 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm
B84) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø370x36mm
B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
B105) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 4-Kolben-Festsattel (AMG) mit belüfteter Bremsscheibe Ø320x30mm
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 35 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren
Stoßfänger:
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2
als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E65) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig an Achse 2 nur mit Felge
8,5x17 bei Sommer-Bereifung ausgerüstet sind.
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
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Nr. : RA-000608-F0-306
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Teiletyp : DE808
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur
Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
215/55R18 2114 1412
225/50R18 2083 1420
235/45R18 2040 1420
235/50R18 2114 1412
235/55R18 2181 1373
235/60R18 2254 1332
245/45R18 2065 1420
245/55R18 2217 1353
255/45R18 2095 1420
255/55R18 2248 1336
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
- der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
mm aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
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Seite : 39 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
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K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
versetzen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
auszuschneiden,
- die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
zu kürzen.
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
innen um 5 mm zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000608-F0-306-04c~DB-5-112-66_5-ET35.docx
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Anlage-Nr. : 4c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 42 / 42 Mobilität
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 42 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 20.11.2017
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