Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 4


                Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0341305

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         C12
                Typ                            C12 818
                Radgröße                       8,0Jx18H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/         Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                    Zentrierring                                  tiefe     last    (mm)
                                                                Lochkreis-ø (mm)/ (mm)      (kg)
                                                                Mittenloch-ø (mm)
                C12 818 52 62S 732/09 JF / ohne Ring            5/112/66,6        52        780     2115


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                     48861
§ 22 48861*09




                Herstellerzeichen              CMS
                Radtyp und Ausführung          C12 818
                Radgröße                       8,0Jx18H2
                Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr. Art der Befesti- Bund         Anzugsmoment (Nm)             Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                    gungsmittel
                S02 Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 mm 180                           30                  Z102OR

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                V-Klasse/Vito          100-140        245/45R18   A32 T00 156                          A16 A23 A58
                639/2, 639/4                                                                           AHa S02
                e1*2007/46*
                0457*09-..
                e1*2007/46*
                0458*08-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Heckantrieb
                V-Klasse/Vito          65, 84         245/45R18   T00 156                              A12 A16 A23
                639/2, 639/4                                                                           A58 AFa S02
                e1*2007/46*
                0457*09-..
                e1*2007/46*
                0458*08-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Frontantrieb
                V-Klasse/Vito 4matic   100-140        245/45R18   A32 T00 156                          A16 A23 A56
                639/2, 639/5                                                                           S02
§ 22 48861*09




                e1*2007/46*
                0457*09-..
                e1*2007/46*
                0459*06-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Allradantrieb
                Vito/Viano             65-190         245/45R18   T00 156                              A12 A16 A23
                639, -/2, -/4, -/5                                                                     A57 S02
                e9*2001/116*0048*..,
                e1*2007/46*
                0457*00-08,
                0458*00-07,
                0459*00-05,
                L275, L720
                - incl. MJ 2011

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 4

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
§ 22 48861*09




                det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
                Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
                dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
                gen.

                A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55005013 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 4



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 48861*09




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 10. Juli 2017




                Bohlander                                                                     00274889.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen