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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    1 / 21                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-9018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                               9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller    : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
117,176, 204, 204K, 204X, 245, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
245G, 245G AMG, 246            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212K, 212G                W212, S212:                                          130 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, R1ES                      W213, S213:                                          150 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
639, 639/2, 639/4, 639/5            Baureihe W/V 639:                                       150 Nm
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                    M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
639/2, 639/4, 639/5                 Baureihe W447:                                              175 Nm
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                    M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       215/40R18                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01)K01)K04)K13)K28)M00)N225)           E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                EG-Genehmigungs-Nr.     vorne                hinten
                e1*2001/116*0470*04)    215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                        K01)K13)M00)N225) K02)K103)K28)         E100)E93)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                              e1*2001/116*0470*..
176                               e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          225/40R18                            A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;  A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)N235)   E100)E95)
                Beim Typ 245G nur
                zulässig an                235/35R18
                Fahrzeugausführungen ab A01)K01)K02)K28)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)       245/35R18
                                          A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        215/40R18                              A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)K01)K04)K81)M00)                   E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*02)


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       215/40R18                             A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)K04)K13)K22)M00)N225)             E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 225/40R18
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         235/35R18
                                         A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/40R18            245/35R18        A01) bis A10)
                                         K13)K22)M00)N225) K02)K103)K20)K28) E100)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A01) K01)K04) K13) M00) N225)            E110)

                                         225/40R18
                                         A01) K01)K04) K13) K21) N235)

                                         235/35R18
                                         A01) K01)K04) K13) K21) N245)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K04)K106) K21)     E110)V00)

                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K02)K106) K21)     E110)V00)

                                         235/35R18            265/30R18          A01) bis A10)
                                         K01)K13)             K02)K106) K21)     E110)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/40R18                               A02) bis A10)B88)
                (Coupe C205, Cabrio A205) A01)A94)K01)N235)                       E110a)

                                          225/40R18 M+S
                                          A01)A94)K01)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)M00)N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A01)K01)M00)

                                          235/40R18
                                          A01)A94a)K01)N245)

                                          235/40R18 M+S
                                          A01)A94a)K01)

                                          235/45R18
                                          A01)G01)K01)K122)K132)N245)

                                          235/45R18 M+S
                                          A01)G01)K01)K122)K132)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K132)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)B88)
                                          K01)M00)             K132)              E110a)V00)

                                          235/40R18            265/35R18         A01) bis A10) B88)
                                          K01)                 A94a)K02)K122)K13 E110a)V00)
                                                               2)

                                          235/45R18            255/40R18          A01) bis A10) B88)
                                          K01)                 K04)K122)K132)     E110a)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    5 / 21                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/40R18                                A02) bis A10) B88)
                (Limousine, W205)        A01)K01)K04)N235)T92)                    E103)

                                          225/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)T92)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)K04)M00)N235)

                                          225/45R18 M+S
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)N245)

                                          235/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R18            255/35R18          A01) bis A10) B88)
                                          K01)                 K04)               E103)V00)

                                          225/40R18            265/35R18          A01) bis A10) B88)
                                          K01)                 K02)K122)          E103)V00)

                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10) B88)
                                          K01)M00)             K04)               E103)V00)

                                          225/45R18            255/40R18          A01) bis A10) B88)
                                          K01)M00)             K04)K122)          E103)V00)

                                          235/40R18            265/35R18          A01) bis A10) B88)
                                          K01)                 K02)K122)          E103)V00)

                                          235/45R18            255/40R18          A01) bis A10) B88)
                                          K01)                 K04)K122)          E103)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    6 / 21                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R18                                A02) bis A10) B88)ER1)
                (Kombi, S205)           A01)K01)K04)N235)T92)                    E103)

                                         225/40R18 M+S
                                         A01)K01)K04)T92)

                                         225/45R18
                                         A01)GCT)K01)K04)M00)N235)

                                         225/45R18 M+S
                                         A01)GCT)K01)K04)M00)

                                         235/40R18
                                         A01)GCT)K01)K04)N245)

                                         235/40R18 M+S
                                         A01)GCT)K01)K04)

                                         245/40R18
                                         A01)GCT)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10) B88)ER1)
                                         K01)                 K04)T94)           E103)V00)

                                         225/40R18            265/35R18          A01) bis A10) B88)ER1)
                                         K01)                 K02)K122)          E103)V00)

                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10) B88)ER1)
                                         K01)M00)             K04)               E103)GCT)V00)

                                         225/45R18            255/40R18          A01) bis A10) B88)ER1)
                                         K01)M00)             K04)K122)          E103)GCV)V00)

                                         235/40R18            265/35R18          A01) bis A10) B88)ER1)
                                         K01)                 K02)K122)          E103)V00)

                                         235/45R18            255/40R18          A01) bis A10) B88)ER1)
                                         K01)                 K04)K122)          E103)GCV)V00)




RA-000730-C0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    7 / 21                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
117                             e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K01)K04)K13)M00)N225)                E100)E93a)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                          K01)K13)M00)N225) K02)K103)K28)         E100)E93a)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      215/40R18 M+S                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie A01)K01)K28)M00)                         E95a)
                auch 235/40R18)
                                         225/40R18 M+S
                                         A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
245G AMG                        e1*2007/46*1207*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes CLA- Klasse CLA 215/40R18 M+S                            A02) bis A10)
                45 AMG                   A01)K01)K28)M00)
                (Limousine, Kombi)
                                         225/40R18 M+S
                                         A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    8 / 21                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          225/40R18                                A02) bis A10) B90)
                (W212, Limousine,          A01) K03)                                E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    225/45R18
                                           A01) K03)M00)

                                           235/40R18
                                           A01) K01)

                                           245/40R18
                                           A01) K01)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18           A01) bis A10) B90)
                                           K03)M00)                                 E111)V00)

                                           225/45R18             275/35R18          A01) bis A10) B90)
                                           K03)M00)              K02)K67)           E111)V00)

                                           235/40R18             265/35R18          A01) bis A10) B90)
                                           K01)                  K02)               E111)V00)

                                           235/40R18             275/35R18          A01) bis A10) B90)
                                           K01)                  K02)K67)           E111)V00)

                                           245/40R18             265/35R18          A01) bis A10) B90)
                                           K01)                  K02)               E111)V00)

                                           245/40R18             275/35R18          A01) bis A10) B90)
                                           K01)                  K02)K67)           E111)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse           245/40R18                               A02) bis A10) B90)
                (W212, Limousine,           A01) K01)                               E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll oder zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                18Zoll)                     vorne                hinten
                                            245/40R18            265/35R18          A01) bis A10) B90)
                                            K01)                 K02)               E111)V00)

                                           245/40R18             275/35R18          A01) bis A10) B90)
                                           K01)                  K02)K67)           E111)V00)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    9 / 21                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          225/45R18                               A02) bis A10) B90)ER1)
                (S212, Kombi,              A01) K03)M00) T95)                      E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)       235/40R18
                                           A01) K01)T95)

                                           245/40R18
                                           A01) K01)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K03)M00)                                E111)V00)

                                           225/45R18             275/35R18         A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K03)M00)              K02)K67)          E111)V00)

                                           235/40R18             265/35R18         A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K01)                  K02)              E111)V00)

                                           235/40R18             275/35R18         A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K01)                  K02)K67)          E111)V00)

                                           245/40R18             265/35R18         A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K01)                  K02)              E111)V00)

                                           245/40R18             275/35R18         A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K01)                  K02)K67)          E111)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse          245/40R18                               A02) bis A10) B90)ER1)
                (S212, Kombi,              A01) K01)                               E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/..)       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/40R18            265/35R18          A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K01)                 K02)               E111)V00)

                                           245/40R18             275/35R18         A01) bis A10) B90)ER1)
                                           K01)                  K02)K67)          E111)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    10 / 21                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/45R18                                A02) bis A10)B103) ER1)
                (W213, Limousine)        A94)M00)N235)T95)                        E111a)

                                          235/45R18
                                          A94)N245)

                                          245/40R18
                                          A01)A94)K01)N255)

                                          245/45R18
                                          A01)K01)N255)

                                          255/40R18
                                          A01)A94a)K01)N265)

                                          255/45R18
                                          A01)GA2)K01)N265)

                                          265/40R18
                                          A01)K01)K04)N275)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/45R18            275/40R18          A01) bis A10) B103)ER1)
                                          K01)                 K04)               E111a)V00)




RA-000730-C0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    11 / 21                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/45R18                                A02) bis A10) B103)ER1)
                (S213, Kombi)           A94)M00)N235)T95)

                                         235/45R18
                                         A94)N245)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)N255)

                                         255/40R18
                                         A01)A94a)K01)N265)

                                         255/45R18
                                         A01)GA2)K01)N265)

                                         265/40R18
                                         A01)K01)K04)N275)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/45R18            275/40R18          A01) bis A10) B103)ER1)
                                         K01)                 K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/50R18                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K119)K120)M00)

                                         245/45R18
                                         A01)K118)

                                         255/45R18
                                         A01)K01)K118)K119)K120)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Seite :                    12 / 21                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG      235/50R18 M+S                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K119)K120)M00)

                                         245/45R18 M+S
                                         A01)K118)

                                         255/45R18 M+S
                                         A01)K01)K118)K119)K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)M00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/5                            e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 120      Mercedes V- Klasse, Vito 235/45R18                               A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01)K01)K04)N245)T98)                   E105)ER2)
                Serienbereifung bis 18Zoll;
                2WD und 4WD)                235/50R18
                                            A01)G01)K01)K02)K123)K124)K13)K25)
                                            M00)N245)T101)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)K04)T100)

                                         255/40R18
                                         A01)K01)K02)T99)

                                         255/45R18
                                         A01)G01)K01)K02)K123)K13)K25)

                                         265/40R18
                                         A01)K01)K02)T101)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
639/5                             e1*2007/46*0459*..
639                               e9*2001/116*0048*..
639/4                             L275
639/5                             L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 120      Mercedes Vito, Viano       235/45R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation W/V 639,    A01)K01)K02)N245)T98)             E106)ER1)
                Ausführungen mit kleinster
                Serienbereifung in         245/45R18
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)K01)K02)K72)T100)

                                           255/40R18
                                           A01)K01)K02)T99)

                                           265/40R18
                                           A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
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Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
     Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
     Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000730-C0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    16 / 21                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1450 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    17 / 21                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    18 / 21                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
       nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
       versetzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
       auszuschneiden,
     - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
       zu kürzen.

K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
       markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.




K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
     - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000730-C0-015-13~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    20 / 21                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    21 / 21                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017




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