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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    1/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  48R8855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                           RONAL                              RONAL
Montageposition:                     Vorderachse                        Hinterachse
Radausführung:                        48R8855.07                         48R8855.37
Radgröße:                              8½Jx18H2                          8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                       35 mm                             45 mm
Effektive Einpresstiefe:                 27 mm                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                             112 mm
Lochzahl:                                   5                                    5
Mittenlochdurchmesser:                  76,0 mm                            76,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                       3 Ø76 Ø66.45
Adapterscheibe:              Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast:                        925 kg                                900 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2285 mm                           2285 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     :   Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
204, 204K                        Vorderachse:                             AP50702/08 130 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                                 Hinterachse:                                  ZP50706 130 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000657-D0-104-29~DB-5-112-66_5-ET27_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    2/4                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x18,ET27          8.5x18,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S          225/40R18 M+S       A01) bis A10)
                AMG                      K01)                 A94)
                (Limousine, W205)
                                         225/45R18 M+S        225/45R18 M+S       A01) bis A10)
                                         K01)                 A94a)

                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                                    V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x18,ET27          8.5x18,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S         225/40R18 M+S        A01) bis A10)
                AMG                     K01)                 A94)
                (Kombi, S205)
                                        225/45R18 M+S        225/45R18 M+S        A01) bis A10)
                                        K01)                 A94a)

                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                                    V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x18,ET27          8.5x18,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R18 M+S           225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                AMG                       K01)                 A94)
                (Coupe C205, Cabrio A205)
                                          225/45R18 M+S        225/45R18 M+S      A01) bis A10)
                                          K01)                 A94a)

                                          225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                          K01)                                    V00)



Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000657-D0-104-29~DB-5-112-66_5-ET27_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    3/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.04.2017




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