Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49734*05
Gerät: Sonderräder für Pkw
7,5 J x 16 H2
Typ: TTD6
Inhaber der ABE und Alu-Design GmbH & Co. KG
Hersteller: DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49734
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 49734*05
Die ABE-Nr. 49734*05 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2, Typ TTD6, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0277-13-WIRD/N5 vom 12.05.2016 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 28
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 12.05.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 16.06.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 49734*05
Ausgabedatum: 06.03.2014 letztes Änderungsdatum: 16.06.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
wie bisher
letztes Änderungsdatum:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0277-13-WIRD/N3 21.08.2015
366-0277-13-WIRD/N4 26.02.2016
366-0277-13-WIRD/N5 12.05.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 49734*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 49734
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
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2
Approval No.: 49734*05
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000061
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 49 734
366-0277-13-WIRD/N6
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 400534/0000
58809 Neuenrade-Küntrop
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2
Typ: TTD6
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
TTD68KA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 730 2100 01/14
TTD68SA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 730 2100 01/14
TTD68KA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 730 2100 01/14
TTD68KA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 730 2100 01/14
TTD68KA50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 50 730 2100 01/14
TTD68SA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 730 2100 01/14
TTD68SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 730 2100 01/14
TTD68SA50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 50 730 2100 01/14
TTD68KA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 730 2100 01/14
TTD68KA37A666 PCD112 ET37 ohne 112/5 66,6 37 730 2100 01/14
TTD68KA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 730 2100 01/14
TTD68KA50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 50 730 2100 01/14
TTD68SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 730 2100 01/14
TTD68SA37A666 PCD112 ET37 ohne 112/5 66,6 37 730 2100 01/14
TTD68SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 730 2100 01/14
TTD68SA50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 50 730 2100 01/14
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG
:
: 58809 Neuenrade-Küntrop
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2 Radtyp: TTD6
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Handelsmarke : Dezent TD/TD dark
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTD68SA35651:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : TTD6
Radausführung : -- : PCD112 ET45
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 16 H2
Typzeichen : KBA 49734 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.14
Herkunftsmerkmal : -- : MII
Gießereikennzeichnung : -- : CO
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004572-A0-144 04.02.2014 TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2 Radtyp: TTD6
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
2 FIAT TTD68KA35651; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35651
1 OPEL, OPEL / VAUXHALL TTD68KA35651; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35651
3 SAAB TTD68KA35651; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35651
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2 Radtyp: TTD6
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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7 AUDI TTD68KA35571; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35571
14 AUDI TTD68KA45571; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45571
16 AUDI TTD68KA50571; 50 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA50571
10 QUATTRO GmbH TTD68KA45571; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45571
4 FORD TTD68KA35571; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35571
13 FORD TTD68KA45571; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45571
18 FORD TTD68KA50571; 50 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA50571
6 SEAT, SEAT, S.A. TTD68KA35571; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35571
12 SEAT, SEAT, S.A. TTD68KA45571; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45571
15 SEAT TTD68KA50571; 50 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA50571
5 SKODA TTD68KA35571; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35571
9 SKODA TTD68KA45571; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45571
17 SKODA TTD68KA50571; 50 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA50571
8 VOLKSWAGEN TTD68KA35571; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35571
11 VOLKSWAGEN TTD68KA45571; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45571
19 VOLKSWAGEN TTD68KA50571; 50 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA50571
21 AUDI TTD68KA35666; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35666
22 AUDI TTD68KA37A666; 37 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA37A666
23 AUDI TTD68KA45666; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45666
27 BMW AG TTD68KA35666; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35666
26 BMW AG TTD68KA45666; 45 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA45666
28 BMW AG TTD68KA50666; 50 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA50666
20 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), TTD68KA35666; 35 01.04.2017 liegt bei
MERCEDES-BENZ TTD68SA35666
24 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), TTD68KA45666; 45 01.04.2017 liegt bei
MERCEDES-BENZ TTD68SA45666
25 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ TTD68KA50666; 50 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA50666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2 Radtyp: TTD6
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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29 SSANGYONG TTD68KA35666; 35 01.04.2017 liegt bei
TTD68SA35666
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 01.04.2017
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTD68KA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2100 01/14
TTD68SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2100 01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 168
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; 204; 176; 207; 245; 204 K; 117; 169; 212K; 246; 245G;
212 G
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 140 C; 638/1; 638; 220; 140; 638/2
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168
130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212 G; 212K;
245; 245G; 246
140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 220
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/45R16-83 MA0; 10N; 11A; 21B; kurzer Radstand;
22B; 24C; 24D langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
65T 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/55R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 74P
225/45R16 89 11A; 24J; 24M
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R16 91 124; 52J A-Klasse;
205/55R16 91 124; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
4B8
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R16 91 A-Klasse;
205/55R16 91 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 246; 248; 26N; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26P; 27H 71C; 71K; 721; 725;
245/45R16 94 11A; 246; 248; 26N; 73C; 74A; 74P; 76U;
26P; 27H; 67N; 682 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 124; 52J B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R16 91 124; 52J nicht Natural Gas
Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z; 77E; 4B8
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R16 91 11A; 26P nicht Natural Gas
215/55R16 93 11A; 26P Drive; nicht Electric
225/45R16 89 11A; 26P Drive; Kombi;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 57T Frontantrieb;
245/45R16 94 11A; 248; 57F; 67N; 10B; 11B; 11G; 11H;
682 12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/55R16 87 51J; 65T 10B; 11B; 11G; 11H;
70 - 142 205/50R16 87 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R16 51G 721; 725; 73C; 74A;
215/55R16 93 11A; 24J; 24M; 54A 74P; 76U
225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R16 91 A-Klasse;
205/55R16 91 Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 246; 248; 26N; 12A; 51A; 7AC; 7BU;
26P; 27H 71C; 71K; 721; 725;
245/45R16 94 11A; 246; 248; 26N; 73C; 74A; 74P; 76U;
26P; 27H; 67N; 682 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R16 91 11A; 26P nicht Natural Gas
215/55R16 93 11A; 26P Drive; nicht Electric
225/45R16 89 11A; 26P Drive; Kombi;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 57T Frontantrieb;
245/45R16 94 11A; 248; 57F; 67N; 10B; 11B; 11G; 11H;
682 12A; 51A; 573; 7AC;
7BU; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P CLA; nicht
215/55R16 93 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N; 57T Shooting brake;
245/45R16 94 11A; 248; 57F; 67N; Kombilimousine;
682 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 124; 52J B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R16 91 124; 52J nicht Natural Gas
Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z; 77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J; 57T Kombilimousine;
245/45R16 94 11A; 248; 57F; 67N; Limousine;
682 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/60R16 92 B-Klasse ab Mj. 2011;
215/55R16 93 electric drive; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 4B8
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R16 91 124; 52J A-Klasse;
205/55R16 91 124; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7BU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
4B8
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16 91 Nur Baureihe 204; Nur
215/55R16 93 4-MATIC; Limousine;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; FH0; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 205/50R16 91 bis
205/55R16 91 e1*2001/116*0431*36;
215/55R16 93 11A; 26P Coupe; Heckantrieb;
225/45R16 89Y 5FM; 685 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 26P 12A; 51A; 7AC; 7BU;
245/45R16 94 57F; 67N; 682 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; FH0; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R16 94 12R Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 205/60R16 96 12R neue C-Klasse;
215/50R16 94 11A; 12A; 26P Kombilimousine;
215/55R16 97 11A; 12A; 26P Limousine;
215/60R16 95 11A; 12A; 26P Heckantrieb; nicht
225/50R16 96 11A; 12A; 26P Hybrid;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7FG; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
FH0; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 205/55R16 94 12R Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 205/60R16 96 12R neue C-Klasse;
215/50R16 94 11A; 12A; 26P Kombilimousine;
215/55R16 97 11A; 12A; 26P Limousine;
215/60R16 95 11A; 12A; 26P Heckantrieb; nur
150 - 155 225/50R16 96Y 11A; 12A; 26P Hybrid;
225/55R16 95Y 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AC; 7FG; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76U;
77E; 4B8
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 205/55R16 91 Nur Baureihe 204;
215/55R16 93 Limousine;
225/50R16 92 Heckantrieb;
245/45R16 94 57F; 682 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; FH0; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 150 205/55R16 51G Nur 4-MATIC; bis
215/55R16 93 e1*2001/116*0457*24;
225/50R16 11A; 24J; 24M; 51G; Kombi;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 11A; 24M; 57F; 576 12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
FH0; 4B8
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/55R16 51G bis
215/55R16 93 e1*2001/116*0457*24;
225/50R16 11A; 24J; 24M; 51G; Kombi; Heckantrieb;
57T 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 11A; 24M; 57F; 682 12A; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
FH0; 4B8
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
80 - 125 215/55R16 93 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J; 57T Kombilimousine;
245/45R16 94 11A; 248; 57F; 67N; Limousine;
682 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 11A; 248; 26P CLA; nicht
215/55R16 93 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N; 57T Shooting brake;
245/45R16 94 11A; 248; 57F; 67N; Kombilimousine;
682 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AC; 7BU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
77E; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 205/60R16 51G Baureihe W212;
215/55R16 93W 51J Stufenheck;
100 - 225 225/50R16 92Y Heckantrieb;
225/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94Y 57F; 682 12K; 51A; 7AC; 7MT;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76T;
76U; PB0; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/55R16 51G Coupe; Heckantrieb;
215/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse, E200 NGT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 G e1*2007/46*0484*.. 115 - 120 225/55R16 51G Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; PB0; 4B8
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 225/55R16 51G Kombi; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76U; PB0;
4B8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-99 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
e9*93/81*0005*.., 225/55R16 DD3; 11A; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
e9*98/14*0005*.. 24J; 367 721; 725; 73C; 74A;
225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J; 74P
Reinf 367
638/1 K393 58 - 105 215/60R16-99 11A; 22B; 24J; 24M Lkw geschl. Kasten;
Reinf
225/55R16 DD3; 11A; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
Reinf 367 74P
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-95 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 5HR 12A; 51A; 71C; 71K;
e9*98/14*0020*.. 215/60R16-99 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
Reinf
225/55R16-95 11A; 22B; 24D; 24J; 74P
5HR
225/55R16-99 11A; 22B; 24D; 24J
Reinf
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 170 225/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 110 - 300 235/60R16 10N; 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
255/50R16 631 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 235/60R16 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 255/50R16 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/60R16-98 Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12H; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
220 e1*97/27*0099*.. 180 225/60R16 98 Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12H; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
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System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
PB0) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0277-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49734
ANLAGE: 24 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTD6
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 01.04.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.