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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 AR4706
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2150 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
                                AG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
168                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                4628     110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    4724     130 Nm
245, 245G, 246                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
212                            W212:                                              4724     130 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                               W213:                                              4724     150 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    4724     150 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639/2, 639/4, 639/5            Vito, Viano (W/V 639):                             4724     150 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                               Vito, V-Klasse (W 447):                            4724     175 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

Typ:                           168
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   Mercedes A-Klasse          195/45R16                         A01) bis A10)
              (Radstand kurz und lang)                                     E20)K70)
                                         205/45R16
                                         K68)

                                          215/40R16

                                          195/50R16
                                          G82) K68)
e1*96/79*0073*16E   810/825 (850)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93a)M00)N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         A93a)M00)

                                         195/55R16
                                         A01)K03)K15)K23)

                                         205/50R16
                                         A01)K01)K04)K15)K23)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K15)K23)K26)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes A-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N205)                             E100)E93) EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93a)K04)

                                         215/55R16
                                         A01) K04)

                                         225/50R16
                                         A01) K04)

                                         235/50R16
                                         A01) K01)K04) K13)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)A93)K01)                      E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)A93)K01)K04)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          225/50R16
                                          A01)A93a)K01)K04)K81)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes B- Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)N205)                         E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A93)

                                          215/55R16
                                          G0X)

                                          225/50R16
                                          A01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)G0X)K04)K13)K22)




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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             Mercedes B-Klasse electric 205/60R16                         A02) bis A10)
                drive
                                           215/55R16
                                           A93a)

                                           215/60R16

                                           225/55R16

                                           235/50R16

                                           235/55R16

                                           245/50R16
                                           A01)K04)




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    6 / 23                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A94)N205)                         E110)EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A94)W205)

                                         195/60R16
                                         A94)G7S)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)G7S)W205)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16
                                         A94a)G8V)N225)

                                         225/50R16
                                         A94a)N235)

                                         235/50R16
                                         A01)G8V)K01)N245)




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    7 / 23                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse        195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        A94)G7S)N205)                     E104)EF0)

                                          195/60R16 M+S
                                          A94)G7S)W205)

                                          205/55R16
                                          A94)N215)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)

                                          215/55R16
                                          G8V)N225)

                                          225/50R16
                                          N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/55R16                          A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           A94)N215)                          E104)EF0)

                                          205/55R16 M+S
                                          A94)

                                          215/55R16
                                          G1R)N225)

                                          225/50R16
                                          N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    8 / 23                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse        205/60R16                                A02) bis A10)B88)
                (Limousine, W205)        A94)N215)                                E103)EF0)

                                          205/60R16 M+S
                                          A94)W215)

                                          215/55R16
                                          A94)N225)

                                          215/55R16 M+S
                                          A94)W225)

                                          215/60R16
                                          A94)GAZ) N225)

                                          215/60R16 M+S
                                          A94)GAZ) W225)

                                          225/55R16
                                          A94)

                                          235/50R16
                                          A01) A94)K01)

                                          235/55R16
                                          A01) A94a)GAZ) K01)

                                          245/50R16
                                          A01) A94a)K01) K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)B88)
                                                               A94a)K04)          E103)EF0) V00)

                                          235/55R16             255/50R16         A01) bis A10)B88)
                                          K01)                  K04)              E103)EF0) GB6) V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    9 / 23                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse       205/60R16                                A02) bis A10)B88)
                (Kombi, S205)           A94)N215)                                E103)EF0)

                                         205/60R16 M+S
                                         A94)W215)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16 M+S
                                         A94)W225)

                                         215/60R16
                                         A94)N225)

                                         215/60R16 M+S
                                         A94)W225)

                                         225/55R16
                                         A94)

                                         235/50R16
                                         A01) A94)K01)

                                         235/55R16
                                         A01) A94a)K01)

                                         245/50R16
                                         A01) A94a)K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)B88)
                                                              A94a)K04)          E103)EF0) V00)

                                         235/55R16             255/50R16         A01) bis A10)B88)
                                         K01)                  K04)              E103)EF0) V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    10 / 23                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
117                             e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 135      Mercedes CLA-Klasse      205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         E100)E93a) EF0)
                                         215/50R16
                                         A93a)

                                          215/55R16

                                          225/50R16
                                          A01) K04)

                                          235/50R16
                                          A01) K01)K04) K13)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    11 / 23                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215     Mercedes E-Klasse           205/55R16                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;             A94)N215)                         EF0)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 205/55R16 M+S
                17Zoll)                     A94)W215)

                                           205/60R16
                                           A94)G1C)N215)

                                           205/60R16 M+S
                                           A94)G1C)W215)

                                           215/50R16
                                           A94)N225)

                                           215/50R16 M+S
                                           A94)W225)

                                           215/55R16
                                           A94)G4Z)N225)

                                           215/55R16 M+S
                                           A94)G4Z)W225)

                                           225/50R16
                                           A94)N235)

                                           225/50R16 M+S
                                           A94)W235)

                                           235/50R16
                                           A94)G4Z)N245)




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    12 / 23                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     Mercedes E-Klasse          205/60R16                               A02) bis A10)
                (W212, Limousine,          A94)                                    E111)EF0)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    215/55R16
                                           A94)

                                           225/55R16
                                           A94)

                                           235/50R16

                                           245/50R16

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/55R16            245/50R16          A02) bis A10)
                                                                                   E111)EF0)V00)




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    13 / 23                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mercedes E-Klasse        205/60R16                                A02) bis A10)
                (W213, Limousine)        A94)                                     E111a)EF0)

                                          205/65R16
                                          A94)

                                          215/60R16
                                          A94)

                                          215/65R16
                                          A94)

                                          225/55R16
                                          A94)

                                          225/60R16
                                          A94)

                                          235/55R16
                                          A94)

                                          245/50R16
                                          A94)

                                          245/55R16
                                          A94)

                                          255/50R16
                                          A94)

                                          255/55R16
                                          A94)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/60R16            245/50R16          A02) bis A10)
                                                               A94)               E111a)EF0)V00)

                                          215/60R16            255/50R16          A02) bis A10)
                                                               A94)               E111a)EF0)V00)

                                          215/65R16            255/55R16          A02) bis A10)
                                                               A94)               E111a)EF0)V00)




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    14 / 23                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
639/5                             e1*2007/46*0459*..
639                               e9*2001/116*0048*..
639/4                             L275
639/5                             L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano       205/65R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation W/V 639,    A94)N215) T99)                    E106)EF0)ER1)
                Ausführungen mit kleinster
                Serienbereifung in         205/65R16C
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A94)M00) N215)

                                           215/60R16C
                                           A01) A94)K04) N225)

                                           215/60R16
                                           A01) A94)K04) N225) T99)

                                           215/65R16
                                           A01) A94)K04) N225)

                                           215/65R16C
                                           A01) A94)K04) N225)

                                           225/55R16
                                           A01) A94)K04) T99)

                                           225/60R16
                                           A01) A94)K04)

                                           225/60R16C
                                           A01) A94)K04)

                                           235/55R16
                                           A01) K01)K04) T98)

                                           245/55R16
                                           A01) K01)K04)

                                           255/50R16
                                           A01) K01)K02) T99)

                                           255/55R16
                                           A01) K01)K02)




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    15 / 23                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 205/65R16                            A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A94)N215)T99)                        B71a)E105)EF0)ER1)
                Serienbereifung bis 18Zoll;
                2WD und 4WD)                205/65R16C
                                            A94)M00)N215)

                                           215/60R16C
                                           A94)N225)

                                           215/60R16
                                           A94)N225)T99)

                                           215/65R16C
                                           A94)N225)

                                           215/65R16
                                           A01)A94)G01)N225)

                                           215/70R16
                                           A01)A94a)G01)K13)N225)

                                           225/60R16
                                           A94)

                                           225/60R16C
                                           A94)

                                           225/65R16C
                                           A01)A94a)G01)K13)

                                           225/65R16
                                           A01)A94)G01)K13)

                                           235/55R16
                                           A01)A94a)K04)T98)

                                           235/60R16
                                           A01)A94a)G01)K04)

                                           235/65R16C
                                           A01)G01)K04)K123)K124)K13)K25)

                                           245/55R16
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.

B88)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
      Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E20)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur
       Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.




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G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G1C)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
        235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min.
        einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7S)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G82)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
        185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
        beachten.

G8V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GAZ)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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GB6)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
       nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
       versetzen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
       auszuschneiden,
     - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
       zu kürzen.




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    21 / 23                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot
       markierten Bereich um 20mm warm einzuformen.




K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K15)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K23)     An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)     An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K26)     An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K68)    An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante (soweit nicht bereits serienmäßig umgelegt) ist ab
         Stoßfängeroberkante bis ca. 250 mm nach vorn hin nach oben umzulegen.

K70)    An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
         (Befestigungsstelle unterlegen),
       - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
       - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
         (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).

RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    22 / 23                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000738-F0-306-07a~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    23 / 23                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


T98)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.09.2017




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