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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    1 / 19                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 AR4757
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                              7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    2 / 19                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                    :   Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                 Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                 moment
168                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                          4628     110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 212, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                             4724      130 Nm
212G, 212K, 245, 245G, 246     M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                             4724      140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
639/2, 639/4, 639/5            Vito, Viano (W/V 639):                                      4724      150 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                               Vito, V-Klasse (W 447):                                     4724      175 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

Typ:                           168
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                   205/40R17                                   A01) bis A10)B47)E53)
              (kurze und lange Version) G82)                                         K69)K70)

e1*96/79*0073*16E   810/ /850 (870)                                                  5/112/66,5



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                e1*2001/116*0288*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142          Mercedes A-Klasse       205/45R17                                A02) bis A10)
                                            A01)K15)K23)

                                                    215/45R17
                                                    A01)K03)K15)K23)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                  A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                      E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        A93a)N225)

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01)K13)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   E100)E93)V00)

                                           205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   E100)E93)V00)

                                           215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                           K13)K25)N225)                           E100)E93)G01)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                              e1*2001/116*0470*..
176                               e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;                                          E100)E95)
                Beim Typ 245G nur          215/45R17 M+S
                zulässig an                A93a)
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.        215/50R17 M+S
                e1*2001/116*0470*04)
                                           225/45R17
                                           N235)

                                           225/45R17 M+S

                                           235/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
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Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/45R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)                                     E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 205/50R17
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01)A93a)K01)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          215/45R17
                                          A93)

                                          225/45R17
                                          A01)A93a)K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N215)                                    E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/45R17
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)N225)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)G1D)K13)K22)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)V00)

                                          205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)V00)




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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             Mercedes B-Klasse electric 205/50R17                         A02) bis A10)
                drive                      A93a)

                                           205/55R17

                                           215/50R17

                                           225/45R17

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           245/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       205/50R17                            A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A94)N215)                            E110)

                                           205/50R17 M+S
                                           A94)W215)

                                           215/45R17
                                           A94)N225)

                                           225/45R17
                                           A94)N235)

                                           235/45R17
                                           A94a)G2G)N245)




RA-000778-E0-306-14b~DB-5-112-66_5-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    6 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/45R17                               A02) bis A10)B41a)B95a)
                (Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235)                               E110a)

                                          225/45R17 M+S
                                          A94)

                                          225/50R17
                                          A94a)N235)

                                          225/50R17 M+S
                                          A94a)

                                          235/45R17
                                          A94)N245)

                                          235/45R17 M+S
                                          A94)

                                          245/45R17
                                          A94)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)B41a)B95a)
                                                               A94)               E110a)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                 A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           N215)                                     E104)

                                          205/50R17 M+S
                                          W215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    7 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)B41a)B95a)
                (Kombi, S205)           A94)N215)                                E103)EF0)

                                         205/50R17 M+S
                                         A94)W215)

                                         205/55R17
                                         A94)GCT)N215)

                                         205/55R17 M+S
                                         A94)GCT)W215)

                                         215/50R17
                                         A94)GCT)N225)

                                         215/50R17 M+S
                                         A94)GCT)W225)

                                         215/55R17
                                         A94)G4K)N225)

                                         215/55R17 M+S
                                         A94)G4K)W225)

                                         225/45R17
                                         A94)N235)

                                         225/45R17 M+S
                                         A94)

                                         225/50R17
                                         A94)GCT)N235)

                                         225/50R17 M+S
                                         A94)GCT)

                                         235/45R17
                                         A94)GCT)N245)

                                         235/45R17 M+S
                                         A94)GCT)

                                         245/45R17
                                         A94)GCT)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)B41a)B95a)
                                                              A94)               E103)EF0)GCT)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    8 / 19                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        N215)                             E104)

                                          205/50R17 M+S
                                          W215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)




RA-000778-E0-306-14b~DB-5-112-66_5-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    9 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        205/50R17                                A02) bis A10)B41a)B95a)
                (Limousine, W205)        A94)N215)                                E103)

                                          205/50R17 M+S
                                          A94)W215)

                                          205/55R17
                                          A94)N215)

                                          205/55R17 M+S
                                          A94)W215)

                                          215/50R17
                                          A94)N225)

                                          215/50R17 M+S
                                          A94)W225)

                                          215/55R17
                                          A94)G4K)N225)

                                          215/55R17 M+S
                                          A94)G4K)W225)

                                          225/45R17
                                          A94)N235)

                                          225/45R17 M+S
                                          A94)

                                          225/50R17
                                          A94)N235)

                                          225/50R17 M+S
                                          A94)

                                          235/45R17
                                          A94)N245)

                                          235/45R17 M+S
                                          A94)

                                          245/45R17
                                          A94)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)B41a)B95a)
                                                               A94)               E103)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    10 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
117                             e1*2007/46*1007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      205/50R17                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N215)                                    E100)E93a)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          A93a)N225)

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)K13)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)E93a)V00)

                                          205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)E93a)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie                                          E95a)
                auch 235/40R18)          215/45R17 M+S
                                         A93a)

                                          215/50R17 M+S

                                          225/45R17 M+S

                                          235/45R17 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    11 / 19                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          205/50R17                               A02) bis A10)B63)
                (W212, Limousine,          A94)N215)                               E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    205/55R17
                                           A94)N215)

                                           215/50R17
                                           A94)N225)

                                           225/50R17
                                           A94)

                                           235/45R17

                                           245/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)B63)
                                                                                   E111)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          225/50R17                               A02) bis A10)B63)
                (S212, Kombi,              A94)                                    E111)ER1)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)       235/45R17

                                           245/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)B63)
                                                                                   E111)ER1)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    12 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
639/5                             e1*2007/46*0459*..
639                               e9*2001/116*0048*..
639/4                             L275
639/5                             L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano       215/55R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation W/V 639,    A94)N225)T98)                     E106)EF0)ER1)
                Ausführungen mit kleinster
                Serienbereifung in         225/50R17
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)A94)K04)T98)

                                           225/55R17
                                           A01)K04)

                                           225/55R17C
                                           A01)K04)

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K04)T100)

                                           245/45R17
                                           A01)K04)T99)

                                           245/50R17
                                           A01)K01)K04)T99)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    13 / 19                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/5                            e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17                            A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A94)N225)T98)                        E105)EF0)ER1)
                Serienbereifung bis 18Zoll;
                2WD und 4WD)                225/50R17
                                            A94a)T98)

                                           225/55R17
                                           A94a)T101)

                                           225/55R17C
                                           A94a)

                                           235/50R17
                                           A01)K04)T100)

                                           245/50R17
                                           A01)K03)K04)T99)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    14 / 19                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B41a) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø295x24 mm mit Faustsattel Kennz. TRW295x24.

B47) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:mit bel.
     Bremsscheibe Ø276x22 mm.

B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
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Teiletyp :                 AR4757


B95a) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 305x28mm

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße
     155/70R15 eingetragen ist.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
     (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
     Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
     Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06




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E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
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G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
     185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.




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K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K69) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoff-Radhausschale (Wulst) ab 20 mm bis 50 mm vom Radausschnitt
        entfernt ist von der seitlichen Karosseriesicke bis Stoßfänger-Oberkante warm
        einzuformen oder entsprechend auszuschneiden;
     - am Stoßfängerende ist die Kunststoffsicke ab Oberkante bis 100 mm nach unten um
        ca. 3 mm zu kürzen oder um mind. 3 mm nach außen auszustellen,
     - die Blechsicke direkt über dem Stoßfänger ist um ca. 3 - 5 mm nach außen zu
        verformen, die Radhausausschnittkante (serienmäßig bereits umgelegt) ist ab
        Stoßfänger-Oberkante bis ca. 100 mm nach vorn hin um mind. 3 mm aufzuweiten.

K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
         (Befestigungsstelle unterlegen),
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
         (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.10.2017




RA-000778-E0-306-14b~DB-5-112-66_5-ET48.docx
						
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