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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

                Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0341305


                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                Modell                         C12
                Typ                            C12 858
                Radgröße                       8,5JX18H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                    Zentrierring                Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                C12 858 45 62S 824/02 JF / ohne Ring            5/112/66,6           45          880    2295


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                     49240
§ 22 49240*03




                Herstellerzeichen              CMS
                Radtyp und Ausführung          C12 858
                Radgröße                       8,5JX18H2
                Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M14x1,5        Kugel       150                       42                  Z85
                                              D = 28 mm
                S03   Schraube M14x1,5        Kugel       180                       45                  Z100OR
                                              D = 28 mm
                S04   Schraube M14x1,5        Kugel       160                       45                  Z100OR
                                              D = 28 mm
                S05   Serien-Schraube         Kugel       150                       45                  Serie
                      M14x1,5                 D = 28 mm


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                E-Klasse                   110-190    245/40R18   A10 T93 T97                      A07 A16 A19
                212                        110-190    245/45R18   A10                              A58 B60 Lim
                e1*2001/116*0501*25-..     110-190    255/40R18   A12                              V18 S05
                (FIN: WDD213...)           110-190    255/45R18   A12
                E-Klasse 4matic            135, 245   245/40R18   A10 T93 T97                      A07 A16 A19
                212                        135, 245   245/45R18   A10                              A56 B60 Lim
                e1*2001/116*0501*25-..     135, 245   255/40R18   A12                              V18 S05
                (FIN: WDD213...)           135, 245   255/45R18   A12
                E-Klasse T-Modell          110-190    245/40R18   A10 T97 X77                      A07 A16 A19
                R1ES                       110-190    245/45R18   A10 T00 T96                      A58 B60 Car
                e1*2007/46*1560*..         110-190    255/40R18   A12 T95 T99                      KOV V18 S05
                (FIN: WDD213...)           110-190    255/45R18   A12
                E-Klasse T-Modell 4matic   135-245    245/40R18   A10 T97 X77                      A07 A16 A19
                R1ES                       135-245    245/45R18   A10 T00 T96                      A56 B60 Car
                e1*2007/46*1560*..         135-245    255/40R18   A12                              KOV V18 S05
                (FIN: WDD213...)           135-245    255/45R18   A12
                GLE-Klasse                 150-190    235/60R18   A31 R37 176                      A07 A16 A19
                166                        150-190    245/60R18   A12 R37 176                      A56 B03 ML8
§ 22 49240*03




                e1*2007/46*0598*16-...     150-245    255/55R18   A01 A12 K2b 176                  NBF S05
                (FIN: WDC1660...)          150-245    285/50R18   A01 A12 K1c K2c K4h K6d 176
                M-Klasse                   140-200    235/60R18   A10 R37                          A16 A19 F38
                164                        140-225    255/55R18   A01 A12 K1b                      V18 S02
                e1*2001/116*0315*..        140-225    285/50R18   A01 A12 K1c K2a K2b
                - mit Luftfederung
                M-Klasse                   140-200    235/60R18 A10 R37                            A16 A19 F39
                164                        140-225    255/55R18 A01 A12 K1c                        V18 S02
                e1*2001/116*0315*..        140-225    285/50R18 A01 A12 K1c K2a K2b
                - ohne Luftfederung
                M-Klasse                   150-190    235/60R18   R37                              A07 A12 A16
                166                        150-190    245/60R18   A01 K2b R37                      A19 A56 B03
                e1*2007/46*0598*00-15      150-245    255/55R18   A01 K2b                          ML8 NBF S05
                                           150-245    285/50R18   A01 K1c K2c K4h K6d
                R-Klasse                   140-225    235/55R18   A01 K1c K2b R37 T00 T04 176      A12 A16 A19
                251                        140-225    235/60R18   A01 K1c K2b R37 176              V18 S02
                e1*2001/116*0341*..        140-225    255/50R18   A01 K1c K2c R37 176
                                           140-225    255/55R18   A01 K1c K2c 176
                                           140-225    285/50R18   A01 K1c K2c K41 K42 176
                V-Klasse                   72-128     245/40R18   K1c K2c K42 K44 T97              A01 A12 A16
                638/2                                                                              A19 K56 S04
                e9*95/54, 98/14,
                2001/116*0020*..
                V-Klasse/Vito              100-140    235/50R18 G90 K1c K2b K5d K5i K5l T01 T97    A01 A12 A16
                639/2, 639/4               100-140    245/45R18 K1a K1b K2b K5k T00 T96            A19 A58 AHa
                e1*2007/46*0457*09-..      100-140    255/45R18 K1c K2c K5d K5i K5l T03 T99        S03
                e1*2007/46*0458*08-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Heckantrieb




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                V-Klasse/Vito              65, 84      235/50R18 G90 K1c K2b K5d K5i K5l T01 T97       A01 A12 A16
                639/2, 639/4               65, 84      245/45R18 K1a K1b K2b K5k T00 T96               A19 A58 AFa
                e1*2007/46*0457*09-..      65, 84      255/45R18 K1c K2c K5d K5i K5l T03 T99           S03
                e1*2007/46*0458*08-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Frontantrieb
                V-Klasse/Vito 4matic       100-140     235/50R18 G90 K1c K2b K5d K5i K5l T01 T97       A01 A12 A16
                639/2, 639/5               100-140     245/45R18 K1a K1b K2b K5k T00 T96               A19 A56 S03
                e1*2007/46*0457*09-..      100-140     255/45R18 K1c K2c K5d K5i K5l T03 T99
                e1*2007/46*0459*06-..
                (FIN: WDF447...)
                nur Allradantrieb
                Vito                       58-105      245/40R18 K1c K2c K42 K44 T97                   A01 A12 A16
                638                                                                                    A19 K56 S04
                e9*93/81,98/14,
                2001/116*0005*..
                Vito                       60-105      245/40R18 K1c K2c K42 K44 T97                   A01 A12 A16
                638/1                                                                                  A19 K56 S04
§ 22 49240*03




                K 393
                Vito/Viano                 65-190      245/45R18 K1c K2b K41 T00                       A01 A12 A16
                639, -/2, -/4, -/5         65-190      255/45R18 G72 K1c K2b K41 T99                   A19 A57 S03
                e9*2001/116*0048*..,
                e1*2007/46*
                0457*00-08,
                0458*00-07,
                0459*00-05,
                L275, L720
                - incl. MJ 2011


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 8

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
§ 22 49240*03




                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
                zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G72     Ist die Reifengröße 225/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
§ 22 49240*03




                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 8

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
§ 22 49240*03




                K5l     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
                350 mm an Achse 1.

                NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 8

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 49240*03




                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49240 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55094214 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18H2 Typ C12 858
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 8 von 8

                176      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1760 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 49240*03




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 1. Februar 2017




                Bohlander                                                                       00264587.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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