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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    1 / 27                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-9018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                               9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8018, Lk 112 (ABE-Nr. 49282*05) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
203, 203CL, 203K, 171, 209    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
172, 172 AMG, 204, 204K, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
218                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
204X                                   GLK:                                                         130 Nm
                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                       GLC/GLC Coupe:                                                    130 Nm
                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5mm
212, 212K, 212G, R1ES                  W212, S212:                                                       130 Nm
                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                       W213, S213:                                                       150 Nm
                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
221                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                   150 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
203                              e1*98/14*0139*..
203K                             e1*98/14*0158*..
203CL                            e1*98/14*0159*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
75 bis 160      Mercedes C-Klasse          215/40R18            215/40R18                A02) bis A10)B38)
                (W203 bis                                       M00)T89)                 E66)N225)
                e1*98/14*0139*13, S203
                bis e1*98/14*0158*10,      225/35R18            225/35R18                A02) bis A10) B38)
                außer AMG-Modelle)                              T87)                     E66)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10) B38)
                                                                   K56)                  E66)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10) B38)
                                                                   K04)K56)              E66)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                            e1*98/14*0159*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
75 bis 170      Mercedes C-Klasse Coupe 215/40R18               215/40R18                A02) bis A10) B38)
                (bis e1*98/14*0159*10)                          M00)                     E66)N225)

                                             225/35R18             225/35R18             A02) bis A10) B38)
                                                                                         E66)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10) B38)
                                                                   K56)                  E66)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10) B38)
                                                                   K04)K56)              E66)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203                             e1*98/14*0139*..
203K                            e1*98/14*0158*..
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
75 bis 200      Mercedes C-Klasse         215/40R18            215/40R18                 A02) bis A10)B38)
                (W203 ab                                       M00)T89)                  E67)N225)
                e1*98/14*0139*14, S203 ab
                e1*98/14*0158*11, außer 225/35R18              225/35R18                 A02) bis A10) B38)
                AMG-Modelle)                                                             E67)T87)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10) B38)
                                                                   K56)                  E67)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10) B38)
                                                                   K04)K56)              E67)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203                             e1*98/14*0139*..
203K                            e1*98/14*0158*..
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
75 bis 270      Mercedes C-Klasse Coupe, 215/40R18             215/40R18                 A02) bis A10) B38)
                CLC                                            M00)T89)                  E67)N225)
                (ab e1*98/14*0159*11)
                                          225/40R18            225/40R18                 A01) bis A10) B38)
                                                               K56)N235)                 E67)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10) B38)
                                                                   K04)K56)              E67)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       215/40R18            215/40R18           A01) bis A10)
                (Coupe, C204)                                K04)K106) K21) M00) E110)N225)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K106) K21)        E110)
                                                                   N235)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/40R18            225/40R18                  A01) bis A10)
                (Limousine, W204)                             K02)N235)                  E104)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    5 / 27                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       225/40R18            225/40R18                   A01) bis A10)
                (Kombi, S204)                                K02)N235)                   E104)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/40R18            225/40R18                  A01) bis A10)
                (Limousine, W205)                             K04)N235) T92)             E103)

                                             225/40R18 M+S         225/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)T92)              E103)

                                             225/45R18             225/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K122) M00)        E103)
                                                                   N235)

                                             225/45R18 M+S         225/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)K122) M00)        E103)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K103) K122)       E103)
                                                                   K28) N245)

                                             235/40R18 M+S         235/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K02)K103) K122)       E103)
                                                                   K28)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    6 / 27                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R18            225/40R18                   A01) bis A10)
                (Kombi, S205)                                K04)N235) T92)              E103)

                                             225/40R18 M+S         225/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)T92)              E103)

                                             225/45R18             225/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K122) M00)        E103)ER1)GCT)
                                                                   N235)

                                             225/45R18 M+S         225/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)K122) M00)        E103)ER1)GCT)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K103) K122)       E103)ER1)GCT)
                                                                   K28) N245)

                                             235/40R18 M+S         235/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K02)K103) K122)       E103)ER1)GCT)
                                                                   K28)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    7 / 27                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/40R18            225/40R18                 A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205)                      K04)K132) N235)           E110a)

                                             225/40R18 M+S         225/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)K132)             E110a)

                                             225/45R18             225/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K122) K132)       E110a)
                                                                   M00) N235)

                                             225/45R18 M+S         225/45R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K04)K122) K132)       E110a)
                                                                   M00)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K103) K122)       E110a)
                                                                   K132) K28) N245)

                                             235/40R18 M+S         235/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K02)K103) K122)       E110a)
                                                                   K132) K28)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    8 / 27                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
209                              e1*98/14*0184*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 200     Mercedes CLK               215/40R18            215/40R18                A02) bis A10)
                (mit und ohne Sportpaket)                       A94)M00)                 N225)

                                             225/40R18             225/40R18             A02) bis A10)


                                             205/40R18             265/30R18             A01) bis A10)
                                                                   K67)T88)              V00)

                                             205/45R18             225/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             205/45R18             255/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/40R18             255/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
209                            e1*98/14*0184*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
225 bis 354     Mercedes CLK, CLK 55     225/40R18            225/40R18                  A02) bis A10)B38)
                AMG, CLK 63 AMG                               N235)

                                             225/40R18 M+S         225/40R18 M+S         A02) bis A10)B38)


                                             225/40R18             255/35R18             A02) bis A10)B38)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    9 / 27                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150             Mercedes CLS               245/40R18            245/40R18                A02) bis A10)B74)B87)
                (Limousine, Kombi;                              A94)                     EF1)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    245/40R18            275/35R18                A01) bis A10) B74)B87)
                                                                A94a)K04)                EF1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           215/40R18            215/40R18               A01) bis A10)B90)
                (Coupe, Cabrio;                                  K04)M00)T89)            N225)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18            225/40R18               A01) bis A10) B90)
                17Zoll)                                          K04)K15)                N235)

                                             235/35R18             235/35R18         A01) bis A10) B90)
                                                                   K04)K15)N245)T90)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10) B90)
                                                                   K04)K15)N245)         G4Y)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
300             Mercedes E-Klasse          235/35R18            235/35R18         A01) bis A10)B90)
                (Coupe, Cabrio;                                 K04)K15)N245)T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18Zoll)    235/40R18            235/40R18         A01) bis A10)B90)
                                                                K04)K15)N245)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    10 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          225/40R18            225/40R18                A01) bis A10) B90)
                (W212, Limousine,                               K04)                     E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    225/45R18            225/45R18                A01) bis A10) B90)
                                                                K04)M00)                 E111)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10) B90)
                                                                   K02)                  E111)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10) B90)
                                                                   K02)K67)              E111)

                                             225/45R18             245/40R18             A01) bis A10) B90)
                                                                   K02)K67)              E111)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
125 bis 285     Mercedes E-Klasse           245/40R18            245/40R18               A01) bis A10) B90)
                (W212, Limousine,                                K02)K67)                E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll oder
                18Zoll)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    11 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          225/45R18            225/45R18                A01) bis A10) B90)
                (S212, Kombi,                                   K04)M00) T95)            E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)       235/40R18            235/40R18                A01) bis A10) B90)
                                                                K02)T95)                 E111)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10) B90)
                                                                   K02)K67)              E111)ER1)

                                             225/45R18             245/40R18             A01) bis A10) B90)
                                                                   K02)K67)              E111)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
125 bis 285     Mercedes E-Klasse          245/40R18            245/40R18                A01) bis A10)B90)
                (S212, Kombi,                                   K02)K67)                 E111)ER1)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/..)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    12 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/45R18            225/45R18                  A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                             M00)T95)                   E111a)N235)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E111a)ER1)N245)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)N255)             E111a) ER1)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)N255)             E111a) ER1)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K133) K26)        E111a) ER1)GA2)
                                                                   N265)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K133) K26)        E111a) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/45R18            225/45R18                   A02) bis A10)
                (S213, Kombi)                                M00)T95)                    N235)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  N245)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)N255)             ER1)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K133) K26)        ER1)GA2)
                                                                   N265)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K133) K26)        ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    13 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 190     Mercedes GLC            235/60R18            235/60R18                   A02) bis A10)ER2)
                (X253)                                       A94)M00)

                                             255/55R18             255/55R18             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/60R18            235/60R18                 A02) bis A10) ER2)
                (C253, ohne                                    A94)M00)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  255/55R18            255/55R18                 A01) bis A10) ER2)
                                                               K04)

                                             235/60R18             255/55R18             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/60R18            235/60R18                 A02) bis A10) ER2)
                (C253, mit                                     A94a)M00)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  255/55R18            255/55R18                 A02) bis A10) ER2)


                                             235/60R18             255/55R18             A02) bis A10) ER2)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    14 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 225     Mercedes GLK            235/50R18            235/50R18                   A01) bis A10)
                                                             K02)M00)

                                             245/50R18             245/50R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)M00)

                                             255/50R18             255/50R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             235/55R18             255/50R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             235/55R18             285/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             255/50R18             275/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             255/50R18             285/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    15 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 285     Mercedes S-Klasse,      235/45R18            235/45R18                   A02) bis A10)
                Heckantrieb                                                              E97a)ER3)
                (W221)
                                        235/50R18            235/50R18                   A02) bis A10)
                                                             M00)                        E97a) ER3)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E97a) ER3)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E97a) ER3)

                                             235/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E97a) ER3)V00)

                                             245/45R18             265/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K83)              E97a) ER3)V00)

                                             255/45R18             275/45R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K83)              E97a) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
155 bis 285     Mercedes S-Klasse, 4-   235/45R18            235/45R18                   A02) bis A10)
                MATIC                                                                    E97a) ER3)
                (W221)
                                        235/50R18            235/50R18                   A02) bis A10)
                                                             M00)                        E97a) ER3)

                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E97a) ER3)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E97a) ER3)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    16 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 335     Mercedes S-Klasse        245/50R18            245/50R18                  A01) bis A10)B72a)B84)
                (W222, ab Modell 2014)                        K04)M00)N255)              E98b) ER3)

                                             245/50R18 M+S         245/50R18 M+S         A01) bis A10) B72a) B84)
                                                                   K04)M00)              E98b) ER3)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10) B72a) B84)
                                                                   N265)                 E98b) ER3)

                                             255/45R18 M+S         255/45R18 M+S         A02) bis A10) B72a) B84)
                                                                                         E98b) ER3)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10) B72a) B84)
                                                                   K04)                  E98b) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/50R18            245/50R18                  A02) bis A10) B72a)B84)
                Cabrio                                        M00)
                (C217, A217)
                                         255/45R18            255/45R18                  A02) bis A10) B72a)B84)
                                                              A94a)

                                             245/50R18             275/45R18             A02) bis A10) B72a)B84)
                                                                                         V00)

                                             255/50R18             285/45R18             A01) bis A10) B72a)B84)
                                                                   K04)K125)             G01)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    17 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
135 bis 225     Mercedes SLK            215/40R18            215/40R18                   A02) bis A10)
                                                             M00)                        N225)

                                             225/35R18             225/35R18             A02) bis A10)
                                                                   A94a)

                                             225/40R18             225/40R18             A02) bis A10)


                                             235/35R18             235/35R18             A02) bis A10)


                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K103)K104)K28)        G01)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K103)K104)K28)

                                             225/35R18             255/30R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/35R18             265/30R18          A01) bis A10)
                                                                   K02)K103)K104)K28) V00)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K103)K104)K28)        V00)

                                             235/35R18             265/30R18          A01) bis A10)
                                                                   K02)K103)K104)K28) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    18 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
172 AMG                        e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
310             Mercedes SLK 55 AMG     235/35R18 M+S        235/35R18 M+S               A02) bis A10)


                                             235/40R18 M+S         235/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K103)K104)K28)

                                             245/35R18 M+S         245/35R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K103)K104)K28)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    19 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
115 bis 180     Mercedes SLC            215/40R18            215/40R18                   A02) bis A10)
                                                             M00)                        N225)

                                             225/35R18             225/35R18             A02) bis A10)
                                                                   A94a)

                                             225/40R18             225/40R18             A02) bis A10)


                                             235/35R18             235/35R18             A02) bis A10)


                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K103)K104) K28)       G01)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K103)K104) K28)

                                             225/35R18             255/30R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K103)K104) K28)       V00)

                                             235/35R18             265/30R18             A01) bis A10)
                                                                   K02)K103) K104)       V00)
                                                                   K28)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
270             Mercedes SLC 43 AMG     235/35R18 M+S        235/35R18 M+S               A02) bis A10)


                                             235/40R18 M+S         235/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K103)K104) K28)

                                             245/35R18 M+S         245/35R18 M+S         A01) bis A10)
                                                                   K103)K104) K28)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    20 / 27                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
171                             e1*2001/116*0262*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
120 bis 224     Mercedes SLK             215/40R18            215/40R18                  A01) bis A10)
                (Fahrzeuge ohne Flap an                       K04)M00)                   N225)
                Hinterachse)
                                         225/40R18            225/40R18                  A01) bis A10)
                                                              K04)

                                             205/45R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             215/40R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K73)              V00)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K73)              V00)

                                             225/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K73)              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
171                              e1*2001/116*0262*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
120 bis 224     Mercedes SLK               215/40R18            215/40R18                A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit Flap an HA)                      M00)                     E116)N225)

                                             225/40R18             225/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E116)

                                             205/45R18             225/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         E116)V00)

                                             215/40R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K73)                  E116)V00)

                                             225/40R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K73)                  E116)V00)

                                             225/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                                                   K04)K73)              E116)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    21 / 27                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    22 / 27                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B38) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur
     17-Zoll): Achse 1: Festsattel (4-Kolben), belüft. Bremsscheibe 330 x 28 mm;
     Achse 2: belüft. Bremsscheibe 290 x 10 mm .

B72a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm


B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm


B84) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø370x36mm

B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren
     Stoßfänger:


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
     Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
     Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1370 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
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Teiletyp :                 XRT-9018


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
     vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante
     entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben),
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
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Teiletyp :                 XRT-9018


K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
       zum Befestigungsniet auszuschneiden,
     - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
       10 mm zu kürzen

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
       auszustellen,
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen,
     - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    26 / 27                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K73) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig
       umgelegt).
     - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
       auszustellen.
     - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
     - die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-C0-015
Anlage-Nr. :               44a
Seite :                    27 / 27                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 27 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017




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