Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 1 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-9018 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse * Radausführung: Lk 112 Radgröße: 9Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-8018, Lk 112 (ABE-Nr. 49282*05) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 203, 203CL, 203K, 171, 209 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 172, 172 AMG, 204, 204K, 207, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm 218 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 2 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204X GLK: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm GLC/GLC Coupe: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5mm 212, 212K, 212G, R1ES W212, S212: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm W213, S213: 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)B38) (W203 bis M00)T89) E66)N225) e1*98/14*0139*13, S203 bis e1*98/14*0158*10, 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) B38) außer AMG-Modelle) T87) E66) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B38) K56) E66) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B38) K04)K56) E66)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 3 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 75 bis 170 Mercedes C-Klasse Coupe 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) B38) (bis e1*98/14*0159*10) M00) E66)N225) 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) B38) E66) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B38) K56) E66) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B38) K04)K56) E66)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10)B38) (W203 ab M00)T89) E67)N225) e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0158*11, außer 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) B38) AMG-Modelle) E67)T87) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B38) K56) E67) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B38) K04)K56) E67)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 4 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 75 bis 270 Mercedes C-Klasse Coupe, 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) B38) CLC M00)T89) E67)N225) (ab e1*98/14*0159*11) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B38) K56)N235) E67) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) B38) K04)K56) E67)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) (Coupe, C204) K04)K106) K21) M00) E110)N225) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K02)K106) K21) E110) N235) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, W204) K02)N235) E104) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 5 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Kombi, S204) K02)N235) E104) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, W205) K04)N235) T92) E103) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) K04)T92) E103) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K04)K122) M00) E103) N235) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K04)K122) M00) E103) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K02)K103) K122) E103) K28) N245) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K02)K103) K122) E103) K28) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 6 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Kombi, S205) K04)N235) T92) E103) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) K04)T92) E103) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K04)K122) M00) E103)ER1)GCT) N235) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K04)K122) M00) E103)ER1)GCT) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K02)K103) K122) E103)ER1)GCT) K28) N245) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K02)K103) K122) E103)ER1)GCT) K28) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 7 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) K04)K132) N235) E110a) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) K04)K132) E110a) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K04)K122) K132) E110a) M00) N235) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K04)K122) K132) E110a) M00) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K02)K103) K122) E110a) K132) K28) N245) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K02)K103) K122) E110a) K132) K28) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 8 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 200 Mercedes CLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (mit und ohne Sportpaket) A94)M00) N225) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) 205/40R18 265/30R18 A01) bis A10) K67)T88) V00) 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) V00) 205/45R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 55 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)B38) AMG, CLK 63 AMG N235) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A02) bis A10)B38) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)B38) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 9 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 150 Mercedes CLS 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)B74)B87) (Limousine, Kombi; A94) EF1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 245/40R18 275/35R18 A01) bis A10) B74)B87) A94a)K04) EF1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)B90) (Coupe, Cabrio; K04)M00)T89) N225) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B90) 17Zoll) K04)K15) N235) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) B90) K04)K15)N245)T90) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B90) K04)K15)N245) G4Y) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)B90) (Coupe, Cabrio; K04)K15)N245)T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)B90) K04)K15)N245) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 10 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) B90) (W212, Limousine, K04) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) B90) K04)M00) E111) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B90) K02) E111) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B90) K02)K67) E111) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B90) K02)K67) E111)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B90) (W212, Limousine, K02)K67) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 11 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) B90) (S212, Kombi, K04)M00) T95) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) B90) K02)T95) E111) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) B90) K02)K67) E111)ER1) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) B90) K02)K67) E111)ER1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)B90) (S212, Kombi, K02)K67) E111)ER1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 12 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) M00)T95) E111a)N235) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) K04) E111a)ER1)N245) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)N255) E111a) ER1) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) K04)N255) E111a) ER1) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K02)K133) K26) E111a) ER1)GA2) N265) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K02)K133) K26) E111a) ER1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) M00)T95) N235) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) ER1) K04) N245) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10) K04)N255) ER1) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) K02)K133) K26) ER1)GA2) N265) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) K02)K133) K26) ER1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 13 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)ER2) (X253) A94)M00) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) ER2) K04) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) ER2) (C253, ohne A94)M00) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) ER2) K04) 235/60R18 255/55R18 A01) bis A10) ER2) K04) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) ER2) (C253, mit A94a)M00) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 255/55R18 255/55R18 A02) bis A10) ER2) 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) ER2) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 14 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) K02)M00) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10) K02)M00) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K02) 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K02) V00) 235/55R18 285/45R18 A01) bis A10) K02) V00) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K02) V00) 255/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K02) V00) 255/50R18 285/45R18 A01) bis A10) K02) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 15 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) Heckantrieb E97a)ER3) (W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) M00) E97a) ER3) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) E97a) ER3) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) E97a) ER3) 235/45R18 255/45R18 A02) bis A10) E97a) ER3)V00) 245/45R18 265/45R18 A01) bis A10) K04)K83) E97a) ER3)V00) 255/45R18 275/45R18 A01) bis A10) K02)K83) E97a) ER3)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) MATIC E97a) ER3) (W221) 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) M00) E97a) ER3) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) E97a) ER3) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) E97a) ER3) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 16 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 150 bis 335 Mercedes S-Klasse 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)B72a)B84) (W222, ab Modell 2014) K04)M00)N255) E98b) ER3) 245/50R18 M+S 245/50R18 M+S A01) bis A10) B72a) B84) K04)M00) E98b) ER3) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B72a) B84) N265) E98b) ER3) 255/45R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10) B72a) B84) E98b) ER3) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) B72a) B84) K04) E98b) ER3)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 270 bis 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/50R18 245/50R18 A02) bis A10) B72a)B84) Cabrio M00) (C217, A217) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B72a)B84) A94a) 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10) B72a)B84) V00) 255/50R18 285/45R18 A01) bis A10) B72a)B84) K04)K125) G01)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 17 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 135 bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) M00) N225) 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) A94a) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K103)K104)K28) G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K103)K104)K28) 225/35R18 255/30R18 A02) bis A10) V00) 225/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K02)K103)K104)K28) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K103)K104)K28) V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K02)K103)K104)K28) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 18 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S 235/35R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K103)K104)K28) 245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K103)K104)K28) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 19 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 115 bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) M00) N225) 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) A94a) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) 235/35R18 235/35R18 A02) bis A10) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K103)K104) K28) G01) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K103)K104) K28) 225/35R18 255/30R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K103)K104) K28) V00) 235/35R18 265/30R18 A01) bis A10) K02)K103) K104) V00) K28) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 270 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S 235/35R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K103)K104) K28) 245/35R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K103)K104) K28) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 20 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 120 bis 224 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap an K04)M00) N225) Hinterachse) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K04) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K04) V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K73) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K73) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K73) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 120 bis 224 Mercedes SLK 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap an HA) M00) E116)N225) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) E116) 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) E116)V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K73) E116)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K73) E116)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K73) E116)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 21 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 22 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B38) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur 17-Zoll): Achse 1: Festsattel (4-Kolben), belüft. Bremsscheibe 330 x 28 mm; Achse 2: belüft. Bremsscheibe 290 x 10 mm . B72a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm B84) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø370x36mm B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger: RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 23 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1370 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 24 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben), - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind um 10mm aufzuweiten. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 25 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden, - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 26 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K73) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig umgelegt). - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger auszustellen. - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. - die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44a Seite : 27 / 27 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 27 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017 RA-000730-C0-015-44a~DB-5-112-66_5-ET30.docx