Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0797-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 bzw. EH2+
                                Typ VENTI-RP 19 85 und 9 J x 19 H2 Typ VENTI-R 19 90
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      mbDESIGN GmbH & Co.KG
                                Im Steinigen Graben 18
                                63571 Gelnhausen
                                QM Nr.: 01 06 004

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          VENTI-R                       VENTI-R
Typ                             VENTI-RP 19 85                VENTI-R 19 90
Radgröße                        8,5Jx19H2 bzw. EH2+           9 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-       Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last       (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
5B          VENTI-RP 19 85 5B / Ø78,1-      5/112/66,5             35         760       2260
            Ø66,5
5R3         VENTI-R 19 90 5R3 / Ø78,1-66,5 5/112/66,6              45         650       2300

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               ETA BETA                      ETA BETA
Radtyp und Ausführung           Venti-RP 19 85 ...(s.o.)      VENTI_R 19 90 ...(s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2 bzw. EH2+           9 J x 19 H2
Einpresstiefe                   ET ...(s.o.)                  ET ...(s.o.)
Giessereikennzeichen            -                             -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                 Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28,3

Prüfungen

Die Gutachten Nr.39-3-QL14-R01 ver.0-A00-V00 und 42-2_QL14_R01-A00-V00 über die
Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0797-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 bzw. EH2+
                               Typ VENTI-RP 19 85 und 9 J x 19 H2 Typ VENTI-R 19 90
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                  Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung       kW-        Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG                 350, 375   245/35R19       R02                               A12 A14 A18
204, 204K, -/AMG         350, 375   245/35R19       R03                               A58 BnK Car
e1*2001/116*             350, 375   255/35R19       K1a K1b K5k R02                   Lim M+S
0431*33-..,0457*26-..    350, 375   255/35R19       R03                               VC3
0463*13-..,0464*14-..,   350, 375   265/35R19       K2a K2b K4i K6g K6r R03           S02
(FIN: WDD205...)         350, 375   275/35R19       K2c K4i K6h K6r K8h R03
- Limousine/T-Modell
E 500                    300        245/35R19       K1c K5d R02 T93                   A12 A14 A18
212                      300        245/35R19       R03 T93 130                       A57 F38 Lim
e1*2001/116*             300        275/30R19       K2c K4k K6c K6g R03 T96 130       V00 V19 S02
0501*09-..
ab Facelift 2011
- incl. Facelift 2013
- mit Luftfederung
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                 100-225    235/35R19       K1a K1b R02 R37 T91               A12 A14 A18
212                      100-225    235/35R19       R03 R37 T91 130                   A57 F38 Lim
e1*2001/116*0501*..      100-225    255/30R19       K2b R03 T91 130                   NoH V01
- mit Luftfederung       100-225    255/30R19       K1c K5d R02                       V19
- incl. Facelift 2013    100-285    245/35R19       K1c K5d R02 T93                   S02
(FIN: WDD212...)         100-285    245/35R19       R03 T93 130
                         100-285    265/30R19       K2b R03 T93 130
                         100-285    275/30R19       K2c K4k K6c K6g R03 T92 T96
                                                    130
E-Klasse                 100-225    235/35R19       K1a K1b R02 R37 T91               A12 A14 A18
212, 212G                100-225    235/35R19       R03 R37 T91 130                   A57 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;     100-225    255/30R19       K2b R03 T91 130                   NoH V01
e1*2007/46*0484*..       100-225    255/30R19       K1c K5d R02                       V19
- incl. Facelift 2013    100-225    265/30R19       K2b R03 T93 130                   S02
(FIN: WDD212...)         100-245    245/35R19       K1c K5d R02 T93
                         100-245    245/35R19       R03 T93 130
                         100-245    275/30R19       K2c K4k K6c K6g R03 T92 T96
                                                    130

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0797-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 bzw. EH2+
                                Typ VENTI-RP 19 85 und 9 J x 19 H2 Typ VENTI-R 19 90
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 3 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0797-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 bzw. EH2+
                               Typ VENTI-RP 19 85 und 9 J x 19 H2 Typ VENTI-R 19 90
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0797-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 bzw. EH2+
                                Typ VENTI-RP 19 85 und 9 J x 19 H2 Typ VENTI-R 19 90
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 7

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0797-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 bzw. EH2+
                               Typ VENTI-RP 19 85 und 9 J x 19 H2 Typ VENTI-R 19 90
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr. 1     215/35R19            245/30R19, 255/30R19
Nr. 2     225/35R19            245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3     225/40R19            245/35R19, 255/35R19
Nr. 4     225/45R19            245/40R19, 255/40R19
Nr. 5     235/35R19            255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6     235/40R19            265/35R19, 275/35R19
Nr. 7     235/45R19            255/40R19
Nr. 8     235/50R19            255/45R19
Nr. 9     235/55R19            255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10    245/30R19            305/25R19
Nr. 11    245/35R19            275/30R19, 285/30R19
Nr. 12    245/40R19            275/35R19, 285/35R19
Nr. 13    245/45R19            275/40R19
Nr. 14    245/50R19            275/45R19
Nr. 15    255/30R19            305/25R19
Nr. 16    255/35R19            285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17    255/40R19            285/35R19, 295/35R19
Nr. 18    255/45R19            285/40R19
Nr. 19    255/50R19            285/45R19, 295/45R19
Nr. 20    265/30R19            305/25R19, 315/25R19
Nr. 21    265/35R19            295/30R19, 305/30R19
Nr. 22    265/40R19            295/35R19
Nr. 23    265/45R19            295/40R19
Nr. 24    265/50R19            295/45R19
Nr. 25    275/30R19            315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VC3     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr.   1   245/35R19            245/35R19, 255/35R19, 265/35R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr.   2   255/30R19            275/30R19
Nr.   3   255/35R19            255/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   4   265/30R19            285/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0797-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 bzw. EH2+
                               Typ VENTI-RP 19 85 und 9 J x 19 H2 Typ VENTI-R 19 90
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in 25020 Capriano del Colle (BS) vom
01.08.2013 bis 29.10.2013 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in 25020
Capriano del Colle (BS) vom 28.04.2014 bis 08.05.2014 und 28.05.2014 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Dezember 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Dezember 2017




Schmidt                                                                              00285135.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim