Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRT-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9519, LK112 (ABE-Nr. 49285*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
172, 172 AMG, 207, 204, 204K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
204X, 207, 245G M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212G, 212K, R1ES W212, S212: 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
W213, S213: 150 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
215, 220, 221, 221 AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K01)K13) T88) E104)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01)K13) T88) E104)G8V) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Coupe, C204) K01)K13) E110)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K01)K13) T88) E104)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K01)K13) T88) E104)G1R) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K01) E103)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) E103)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) E103)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) E103)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) E103)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, S205) K01) E103)ER2)GCT)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) E103) ER2)GCT)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) E103) ER2)GCT)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) E103) ER2)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01)T88) E103) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
115 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A205) K01) E110a)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
K01) E110a)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) E110a)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K01) E110a)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03)T88) E110a)V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K03) E110a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ: 215
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET40 9,5Jx19H2, ET40
220 bis 326 Mercedes CL-Klasse, 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) B29a)
CL 55 AMG, K53)
CL 63 AMG
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B29a)
K53)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) B29a)
K53)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET40 9,5Jx19H2, ET40
368 Mercedes CL-Klasse, 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
CL 55 AMG K53)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*98/14*0113*10 1230/1325(1355) 5/112/66
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 6 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)B90)
(W212, Limousine, K03) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
T88) E111)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) B90)
T88) E111)V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
K03) E111)V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) B90)
K03) E111)V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B90)
K03) E111)V00)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
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Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 7 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) B90)
(W212, Limousine, K01) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
18Zoll) K01) E111)T91)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B90)
(S212, Kombi, K03) E111)V00)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111)ER2)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) B90)
(S212, Kombi, K01) E111)V00)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 245/..) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B90)
K01) E111) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 8 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)B103)
(W213, Limousine) E111a) ER2)N245)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) B103)
E111a) ER2)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) B103)
E111a) ER2)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) B103)
K01) E111a) ER2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) B103)
K01) E111a) ER2)GA2)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B103)
E111a) ER2)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) B103)
E111a) ER2)V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B103)
K01) E111a) ER2)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) B103)
K01) E111a) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 9 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) B103)ER2)
(S213, Kombi) N245)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) B103) ER2)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) B103)ER2)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) B103)ER2)
K01)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) B103)ER2)
K01) GA2)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) B103)ER2)
V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) B103)ER2)
K01) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) B103)ER2)
K01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 10 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
120 bis 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) B90)
(Coupe, Cabrio; G4Y)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll oder 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) B90)
17Zoll) K01)
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) B90)
N235)T88) V00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
N235)T88) V00)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) B90)
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 18Zoll) 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) B90)
K01)
235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) B90)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 11 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
80 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 12 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
K01)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01)
235/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
V00)
235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)
K01) V00)
235/50R19 285/40R19 A01) bis A10)
K01) V00)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) V00)
245/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K01) V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K01) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 13 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ: 220
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET40 9,5Jx19H2, ET40
150 bis 326 Mercedes S-Klasse, 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)E51) ER2)
S 55 AMG, K21)B29a)
S 63 AMG
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)E51) ER2)
K28)K45)V00) B29a)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)E51) ER2)
K28)K45)V00) B29a)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8,5Jx19H2, ET35 9,5Jx19H2, ET40
368 Mercedes S-Klasse, 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) ER2)
S 55 AMG K28)K45)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*97/27*0099*15E 1255/1325(1360) 5/112/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)B72a)B85)
(W222, ab Modell 2014) E98b) ER3)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10) B72a)B85)
E98b) ER3)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) B72a)B85)
E98b) ER3)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) B72a)B85)
E98b) ER3)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10) B72a)B85)
E98b) ER3)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 14 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
AMG E97a)
(W221)
255/40R19 275/40R19 A02) bis A10)
E97a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
AMG E98b)EF0)
(W222)
255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10)
E98b)EF0) ER4)
255/45R19 285/40R19 A02) bis A10)
E98b)EF0) ER4)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 15 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
270 bis 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
Cabrio
(C217, A217)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
245/45R19 275/40R19 A02) bis A10)
V00)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
G01)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, EF0)
S63 AMG Cabrio
(C217, A217) 255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10)
EF0)
255/45R19 285/40R19 A02) bis A10)
EF0)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
115 bis 180 Mercedes SLC 245/30R19 245/30R19 A02) bis A10)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 16 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
270 Mercedes SLC 43 AMG 245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
135 bis 225 Mercedes SLK 245/30R19 245/30R19 A02) bis A10)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
225/35R19 265/30R19 A02) bis A10)
G1R)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET40 9.5x19,ET40
310 Mercedes SLK 55 AMG 245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Anlage-Nr. : 33a
Seite : 17 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden.
B29a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø300 x 32 mm, Sattel ATE44/300.
B72a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 18 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
an Achse 2)
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 19 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1415 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 20 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 21 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm:
- Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
- Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen.
- Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
- Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
- Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
zur Radmitte komplett umzulegen.
- Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
nach außen zu drücken.
K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
- die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
zu kürzen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
mm zu kürzen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49284
Nr. : RA-000726-F0-015
Anlage-Nr. : 33a
Seite : 22 / 22 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XRT-8519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 33a mit den Blättern 1 bis 22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.03.2017
RA-000726-F0-015-33a~DB-5-112-66_5-ET40.docx