Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    1 / 12                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-9519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    2 / 12                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile             Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
204X, 216, 216 AMG, 245G             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            130 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212G, 212K, R1ES                Baureihe W212, S212:                                           130 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                     Baureihe W213:                                                 150 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
216                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                150 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
639, 639/2, 639/4, 639/5             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                180 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                Heckantrieb)                vorne                hinten
                                            255/40R19            285/35R19          A02) bis A10)
                                                                                    V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                               A02) bis A10)B82)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und
                4-MATIC)




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    3 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10) B82)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                Heckantrieb)                255/40R19 M+S

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/40R19            285/35R19          A02) bis A10) B82)
                                                                                   V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10) B82)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18-Zoll und
                4-MATIC)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                              A02) bis A10)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/40R19            285/35R19          A02) bis A10)
                                                                                   V00)




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    4 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/35R19                               A02) bis A10)B75)B90)
                (W212, Limousine,          A01) K01)T91)                           E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    255/30R19
                                           A01) K01)K04) T91)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R19            255/30R19          A01) bis A10) B75)B90)
                                           K01)                 K04)T91)           E111)V00)

                                           235/35R19             265/30R19         A01) bis A10) B75)B90)
                                           K01)                  K02)              E111)V00)

                                           235/35R19             275/30R19         A01) bis A10) B75)B90)
                                           K01)                  K02)K67)          E111)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 300     Mercedes E-Klasse           255/30R19                              A02) bis A10) B75)B90)
                (W212, Limousine,           A01) K01)K04) T91)                     E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll oder
                18Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne                hinten
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/35R19            275/30R19          A01) bis A10) B75)B90)
                (S212, Kombi,              K01)                 K02)K67) T96)      E111) ER1)V00)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    5 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        235/40R19                                A02) bis A10)B103)B108)
                (W213, Limousine)        A01)A94a)K03)N245)T95)                   E111a) ER1)

                                          245/35R19
                                          A01)A94a)K01)N255)T93)

                                          245/40R19
                                          A01)K01)N255)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)N265)T96)

                                          255/40R19
                                          A01)GA2)K01)N265)

                                          265/35R19
                                          A01)K01)K04)N275)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                                                  B103)B108)
                                          K01)                 K02)K133)          E111a) ER1)V00)

                                          245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                                                  B103)B108)
                                          K01)                 K02)K133)          E111a) ER1)V00)

                                          255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                                                  B103)B108)
                                          K01)                 K02)K133)          E111a) ER1)V00)

                                          255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                                                  B103)B108)
                                          K01)                 K02)K133)          E111a) ER1)V00)




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    6 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       235/40R19                                A02) bis A10)
                (S213, Kombi)                                                    B103)B108)
                                        A01)A94a)K03)N245)T95)                   ER1)

                                         245/35R19
                                         A01)A94a)K01)N255)T93)

                                         245/40R19
                                         A01)K01)N255)

                                         255/35R19
                                         A01)K01)N265)T96)

                                         255/40R19
                                         A01)GA2)K01)N265)

                                         265/35R19
                                         A01)K01)K04)N275)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                                                                 B103)B108)
                                         K01)                 K02)K133)          ER1)V00)

                                         255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                                                                 B103)B108)
                                         K01)                 K02)K133)          ER1)V00)

                                         255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                                                 B103)B108)
                                         K01)                 K02)K133)          ER1)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/40R19                                A02) bis A10)
                                        A01) K118)                               B79)

                                         245/40R19
                                         A01) K01)K118)




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    7 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG      245/40R19                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            245/45R19                                  A02) bis A10)
                                        A01) K01)K02) M00)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                           K01)M00)             K02)               V00)

                                           245/45R19            285/40R19          A01) bis A10)
                                           K01)M00)             K02)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
639/5                             e1*2007/46*0459*..
639                               e9*2001/116*0048*..
639/4                             L275
639/5                             L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano       245/40R19                               A02) bis A10)
                (2. Generation W/V 639,    A01)K01)K02)T98)                        E106) ER1)
                Ausführungen mit kleinster
                Serienbereifung in         265/35R19
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)K01)K02)K72)T98)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    8 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B75) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1: 2-Kolben Faustsattel mit innenbelüftete Bremsscheibe Ø 360 x 30 mm.




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    9 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


B79) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 280x25mm

B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm

B108) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage Achse 1:                     -
     -AMG 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm, Kennz. AMG
     Advics

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K72) An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen.




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    11 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.03.2017




RA-000727-C0-015-10a~DB-5-112-66_5-ET40.docx