Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-9519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204K, 204X, 218, 218 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm AMG, 245G, 211, 211G M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 204X Baureihe GLK: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Baureihe GLC: 5255 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, 212G, 212K, R1ES Baureihe W212, S212: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Baureihe W213, S213: 5255 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 216, 216 AMG, 220, 221, 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5242 150 Nm AMG M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)K122)N245)T91) E103) 235/35R19 M+S A01)K01)K04)K122)T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 A02) bis A10)ER1) (Kombi, S205) A01)GCT)K01)K04)K122)N245)T91) E103) 235/35R19 M+S A01)GCT)K01)K04)K122)T91) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)K04)K122)K132)N245) E110a) 235/35R19 M+S A01)K01)K04)K122)K132) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) B82) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise Heckantrieb) vorne hinten 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) B82) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) B82) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) B82) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) B82) K04) V00) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 255/40R19 A02) bis A10) B82) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. 218 AMG e1*2007/46*0643*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 430 Mercedes CLS 63 AMG 255/35R19 M+S A02) bis A10)B74)B87) (Limousine, Kombi) A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/35R19 M+S 285/30R19 M+S A01) bis A10)B74)B87) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211G e1*2001/116*0274*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine) N245)T91) 235/35R19 M+S T91)W245) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (W212, Limousine, A01) K01)K04) T91) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/35R19 A01) K01)K02) K27) K67) K97) 255/30R19 A01) K01)K02) K67) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K67) T91) E111)V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K67) E111)V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K28) K67) E111)V00) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K01)K27) K97) K02)K28) K67) E111)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10)ER1) (W212, Limousine, A01) K01)K02) K27) K67) K97) T93) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 255/30R19 18Zoll) A01) K01)K02) K67) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) ER1) K01)K27) K97) K02)K28) K67) E111)V00) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) ER1) (S212, Kombi, K01) K02)K28) K67) T96) E111)V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) ER1) K01)K27) K97) K02)K28) K67) T96) E111)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) ER1) (S212, Kombi, K01)K27) K97) K02)K28) K67) T96) E111)V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 235/40R19 A02) bis A10) ER1) (W213, Limousine) A01)K01)N245)T95) E111a) 245/35R19 A01)K01)K04)N255)T93) 245/40R19 A01)K01)K04)N255) 255/35R19 A01)K01)K04)N265)T96) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) ER1) K01) K02)K133)K26) E111a)V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) ER1) K01) K02)K133) E111a)V00) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) ER1) K01) K02)K133)K26) E111a)V00) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211G e1*2001/116*0274*.. 211 e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A02) bis A10) (Limousine) N245)T91) 235/35R19 M+S T91)W245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 235/40R19 A02) bis A10)ER1) (S213, Kombi) A01)K01)N245)T95) 245/35R19 A01)K01)K04)N255)T93) 245/40R19 A01)K01)K04)N255) 255/35R19 A01)K01)K04)N265)T96) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) ER1) K01) K02)K133) V00) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) ER1) K01) K02)K133)K26) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/40R19 A02) bis A10) A01)K01)K118)K119)K120) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/40R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes GLC 43 AMG 255/45R19 A02) bis A10) (X253) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 245/45R19 A02) bis A10) A01) K01)K02) M00) 255/45R19 A01) K01)K02)ER4) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K01)M00) K02) V00) 245/45R19 285/40R19 A01) bis A10)ER4) K01)M00) K02) V00) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)ER4) K01) K02) V00) Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 135 bis 368 S-Klasse 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)E51) ER1) T93) K04)K45) e1*97/27*0099*15 1320/1480(1445) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10)ER1) B82) Heckantrieb N245)T95) E97a) (W221) 245/40R19 A01) K01)N255) 255/40R19 A01) K01)N265) 265/35R19 A01) K01)N275) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R19 255/40R19 A02) bis A10)ER1) B82) N245)T95) N265) E97a)V00) 245/40R19 265/40R19 A01) bis A10) ER2) B82) K01)N255) K83)N275) E97a)V00) 255/40R19 275/40R19 A01) bis A10) ER3) B82) K01) K04)K83) E97a)V00) 265/35R19 285/35R19 A01) bis A10) ER1) B82) K01) K02)K83) E97a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10)ER1) B82) MATIC N245)T95) E97a) (W221) 245/40R19 A01) K01)N255) 255/40R19 A01) K01) 265/35R19 A01) K01) RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S A02) bis A10) B82) AMG A01) K01) E97a) (W221) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/40R19 275/40R19 A01) bis A10) B82) K01) K04)K83) E97a)V00) 265/35R19 285/35R19 A01) bis A10) B82) K01) K02)K83) E97a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 255/40R19 A02) bis A10) ER1)B72a) (W222, ab Modell 2014) N265) E98b) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S A02) bis A10)ER1)B72a) AMG E98b)EF0) (W222) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B72a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage Achse 1: - mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1425 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1395 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen. - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm: - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zur Radmitte komplett umzulegen. - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm nach außen zu drücken. K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49547 Nr. : RA-000771-C0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 10.05.2017 RA-000771-C0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx