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							Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Fahrzeughersteller                       : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
5112B45666C         LK112                   ohne                        66,6                    725     2290    10/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 212; 212K
                                           150 Nm für Typ : 140; 220; 639; 639/4
                                           180 Nm für Typ : 639/2; 639/4
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 142 195/55R16             11A; 24J; 24M; 51G;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                65T                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/50R16 87    11A; 24J; 24M              723; 73C; 74C; 74D
                                                205/55R16 90    11A; 22I; 24J; 24M
                                                225/45R16 89    11A; 24J; 24M
                                                225/50R16 92    11A; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 205/55R16 91                                    Nur Baureihe 204; Nur
                                           215/55R16 93                                    4-MATIC; Limousine;
                                           225/50R16 92                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74C;
                                                                                           74D; 76U
204            e1*2001/116*0431*..    88 - 170 205/55R16 91                                Nur Baureihe 204;
                                               215/55R16 93                                Limousine;
                                               225/50R16 92                                Heckantrieb;
                                               245/45R16 94     57F; 682                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74C; 74D;
                                                                                           76U
Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 150           205/55R16 94     12R                      Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..               205/60R16 96     12R                      neue C-Klasse;
                                               215/50R16 94     11A; 12A; 26P            Kombilimousine;
                                               215/55R16 97     11A; 12A; 26P            Limousine;
                                               215/60R16 95     11A; 12A; 26P            Heckantrieb; nur
                                     150 - 155 225/50R16 96Y    11A; 12A; 26P            Hybrid;
                                               225/55R16 95Y    11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74C; 74D; 75I;
                                                                                         76U; 98A
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 155 205/55R16 94      12R                      Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..            205/60R16 96      12R                      neue C-Klasse;
                                              215/50R16 94      11A; 12A; 26P            Kombilimousine;
                                              215/55R16 97      11A; 12A; 26P            Limousine;
                                              215/60R16 95      11A; 12A; 26P            Heckantrieb; nicht
                                              225/50R16 96      11A; 12A; 26P            Hybrid;
                                              225/55R16 95      11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74C; 74D; 76U;
                                                                                         98A
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 150 205/55R16        51G                      Nur 4-MATIC; bis
                                               215/55R16 93                              e1*2001/116*0457*24;
                                               225/50R16        11A; 24J; 24M; 51G;      Kombi;
                                                                575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R16 94      11A; 24M; 57F; 576       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74C;
                                                                                         74D; 76U
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 170 205/55R16         51G                      bis
                                              215/55R16 93                               e1*2001/116*0457*24;
                                              225/50R16         11A; 24J; 24M; 51G;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                57T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R16 94      11A; 24M; 57F; 682       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 205/60R16            51G                      Baureihe W212;
                                           215/55R16 93W        51J                      Stufenheck;
                                 100 - 225 225/50R16 92Y                                 Heckantrieb;
                                           225/55R16            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R16 94Y        57F; 682                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74C;
                                                                                         74D; 76T; 76U

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 225/55R16             51G                      Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         75I; 76U
Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 205/65R16                                       V-Klasse; Vito; Vito
                                         215/60R16                                       Tourer; Vito Mixto;
                                         215/65R16                                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                    65 - 140 225/55R16                                   Frontantrieb;
                                             225/60R16                                   Heckantrieb;
                                             235/60R16          11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         75I; 76U

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 170 225/60R16            12M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                                                      51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180            225/60R16 98                               Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12H; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74C; 74D; 76U
220            e1*97/27*0099*..     145 - 165 225/60R16-98                               Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12H; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74C; 74D; 76U; MBN

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        L275                   65 - 160 225/60R16 102      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/60R16C         11A; 24M; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/60R16 100      11A; 24M; 54A            723; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 160 225/60R16 102         11A; 24M                 Heckantrieb;
                                          225/60R16C            11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16 100         11A; 24M; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         75I
Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 205/65R16                                       V-Klasse; Vito; Vito
                                           215/60R16                                     Tourer; Vito Mixto;
                                           215/65R16                                     ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                    65 - 140 225/55R16                                   Frontantrieb;
                                             225/60R16                                   Heckantrieb;
                                             235/60R16          11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         75I; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R16
                    Hinterachse:                          245/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 366-0356-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50158
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D716
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 11.09.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
						
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