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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               XRT-9520
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK112
Radgröße:                                             9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
218, 218 AMG, 245G                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5255     130 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
204X                                 GLC:                                       5242       130 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                                     GLK:                                       5255       130 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, R1ES                            Baureihe W212:                             5255       130 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                     Baureihe W213, R1ES (S213):                5255       150 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
221, 221 AMG                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5255       150 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245     Mercedes CLS               245/30R20                         A02) bis A10)B74)B87)
                (Limousine, Kombi;         A94)M00)T90)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    255/30R20
                                           A94)T92)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes CLS               255/30R20                         A02) bis A10) B74)B87)
                (Limousine, Kombi;         A94)T92)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
218 AMG                         e1*2007/46*0643*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 430     Mercedes CLS 63 AMG      255/30R20 M+S                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A94)T92)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        235/35R20                                A02) bis A10)B90)B103)
                (W213, Limousine)        A01)K01)N245)T92)                        E111a)

                                          245/35R20
                                          A01)K01)K04)N255)T95)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K04)N265)T92)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R20            275/30R20          A01) bis A10) B90) B103)
                                          K01)                 K02)K133)K26)      E111a)ER1)V00)

                                          245/35R20            285/30R20          A01) bis A10) B90) B103)
                                          K01)                 K02)K133)K26)      E111a) ER1)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       235/35R20                                A02) bis A10) B90) B103)
                (S213, Kombi)           A01)K01)N245)T92)

                                         245/30R20
                                         A01)K01)K04)M00)N255)T90)

                                         245/35R20
                                         A01)K01)K04)N255)T95)

                                         255/30R20
                                         A01)K01)K04)N265)T92)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20         A01) bis A10) B90) B103)
                                         K01)                 K02)K133)K26)T97) V00)

                                         245/35R20            285/30R20          A01) bis A10) B90) B103)
                                         K01)                 K02)K133)K26)      ER1)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K118)K119)K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC            235/45R20                                A02) bis A10)B103)
                (X253)                  M00)                                     ER2)

                                         255/45R20

                                         265/40R20
                                         A01)K03)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/45R20                               A02) bis A10) B103)
                (C253, ohne               M00)                                    ER2)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  255/45R20

                                          265/40R20

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/45R20            265/40R20          A02) bis A10) B103)
                                          M00)                                    ER2)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/45R20                               A02) bis A10) B103)
                (C253, mit                M00)                                    ER2)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  255/45R20

                                          265/40R20

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/45R20            265/40R20          A02) bis A10) B103)
                                          M00)                                    ER2)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R20                                A02) bis A10)
                                        A01) ER4)K01)K02)M00)

                                         245/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         255/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                         K01)M00)             K02)               V00)

                                         235/45R20            265/40R20          A01) bis A10)ER4)
                                         K01)M00)             K02)               V00)

                                         245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)

                                         245/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)

                                         255/40R20            285/35R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               V00)




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Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/40R20                                A02) bis A10)B72a)
                (W222, ab Modell 2014)   N255)                                    E98b)ER3)

                                          245/40R20 M+S

                                          255/35R20
                                          N265)T97)

                                          255/35R20 M+S
                                          T97)

                                          255/40R20
                                          GAP)N265)

                                          255/40R20 M+S
                                          GAP)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/40R20            275/35R20          A01) bis A10) B72a)
                                                               K04)               E98b) ER3)V00)

                                          245/40R20            285/35R20          A01) bis A10) B72a)
                                                               K04)               E98b) ER3)V00)

                                          255/40R20            285/35R20          A01) bis A10) B72a)
                                                               K04)               E98b) ER3)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S                               A02) bis A10)
                AMG                                                               E98b) ER3)
                (W222)                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        255/40R20            285/35R20            A02) bis A10)
                                                                                  E98b) ER3)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20                                A02) bis A10)
                Cabrio                   A94a)
                (C217, A217)
                                         255/35R20
                                         A94a)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                                                                  V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B72a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm

B74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 Brembo 4- Kolben Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm

B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1372 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1417 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1403 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000762-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000762-B0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2017




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