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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7


                Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                   SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                   68789 St.Leon-Rot
                                                   49 02 0341305


                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                Modell                             C12
                Typ                                C12 1022
                Radgröße                           10,0Jx22H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                    Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                C12 1022 45 62S     823/02 JF / ohne Ring         5/112/66,6          45          900    2540


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                         49241
§ 22 49241*02




                Herstellerzeichen                  CMS
                Radtyp und Ausführung              C12 1022
                Radgröße                           10,0Jx22H2
                Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)                (mm)
                S02 Schraube M14x1,5                 Kugel D = 28 mm 160                 42              Z85
                S03 Schraube M14x1,5                 Kugel D = 28 mm 150                 42              Z85
                S04 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 150                 45              Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GL-Klasse             155-285        285/35R22   K1a K1b T06 180                     A01 A07 A12
                164G                  155-285        295/35R22   K1c K2b K30 T08 180                 A16 A23 S04
                e1*2001/116*0340*..
                GL-Klasse             190-320        275/40R22   180                                 A07 A12 A16
                166                   190-320        285/35R22   180                                 A23 A56 KMV
                e1*2007/46*           190-320        295/35R22   180                                 S04
                0598*05-17
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GL-Klasse             190,245        265/40R22   T06 180                             A07 A12 A16
                166                   190-320        275/40R22   A01 K2b T07 180                     A23 A56 KOV
                e1*2007/46*           190-320        285/35R22   A01 K1a K1b K2b T06 180             S04
                0598*05-17            190-320        295/35R22   A01 K1a K1b K2b 180
                (FIN: WDC1668...)
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
§ 22 49241*02




                GLE-Klasse            150-335        265/35R22   K1b K2b T02                         A01 A07 A12
                166                   150-335        275/35R22   K1a K1b K2c T04                     A16 A23 A56
                e1*2007/46*           150-335        285/30R22   K1a K1b K2c T01                     MHy NBF
                0598*16-...           150-335        295/30R22   K1c K2c K4h K6d T03                 S04
                (FIN: WDC1660...)
                GLS-Klasse            190-335        275/40R22   180                                 A07 A12 A16
                166                   190-335        285/35R22   180                                 A23 A56 KMV
                e1*2007/46*           190-335        295/35R22   180                                 X93 S04
                0598*18-..
                (FIN: WDC1668...)
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLS-Klasse            190,245        265/40R22   T06 180                             A07 A12 A16
                166                   190-335        275/40R22   A01 K2b T07 180                     A23 A56 KOV
                e1*2007/46*           190-335        285/35R22   A01 K1a K1b K2b T06 180             X93 S04
                0598*18-..            190-335        295/35R22   A01 K1a K1b K2b 180
                (FIN: WDC1668...)
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse              110-215        265/35R22   KMV T02 T98                         A12 A16 A23
                163                   110-215        265/35R22   A01 K2b KOV T02 T98                 B01 V22 S02
                e1*96/79*0083*..      110-215        285/30R22   A01 K1c K2c KOV T01
                                      110-215        285/35R22   A01 G01 K1c K2c KOV T02 T06
                                      110-215        295/30R22   A01 K1c K2c KOV T03 T99
                                      110-255        285/30R22   A01 K2b KMV T01
                                      110-255        285/35R22   A01 G01 K2b KMV T06
                                      110-255        295/30R22   A01 K1a K2b KMV T03 T99
                M-Klasse              140-285        265/35R22   K1c K2b T02                         A01 A12 A16
                164                   140-285        285/30R22   K1c K2a K2b T01                     A23 F39 V22
                e1*2001/116*0315*..   140-285        295/30R22   K1c K2c T03                         S03
                - ohne Luftfederung




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                M-Klasse               140-285        265/35R22    K1b K2b T02                           A01 A12 A16
                164                    140-285        285/30R22    K1c K2a K2b T01                       A23 F38 V22
                e1*2001/116*0315*..    140-285        295/30R22    K1c K2c T03                           S03
                - mit Luftfederung
                M-Klasse               150-320        265/35R22    K1a K1b K2b T02                       A01 A07 A12
                166                    150-320        275/35R22    K1c K2c K4h K6h T04                   A16 A23 A56
                e1*2007/46*0598*00-    150-320        285/30R22    K1c K2c K4h K6h T01                   NBF S04
                15                     150-320        295/30R22    K1c K2c K4h K6d T03

                ML 63 AMG              375            295/30R22    T03                                   A07 A12 A16
                164, 164 AMG                                                                             A23 KMV S04
                e1*2001/116*0315*..,
                e1*2001/116*0403*..
                ML 63 AMG              386, 410       265/35R22    R70 T02                               A07 A12 A16
                166, 166AMG            386, 410       275/35R22    T04                                   A23 A56 S04
                e1*2007/46*0598*..;    386, 410       285/30R22    A01 K1a K1b K2c R70 T01
                e1*2007/46*0826*..;    386, 410       295/30R22    A01 K1a K1b K2c K4h K6d T03
§ 22 49241*02




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
                Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
                dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
§ 22 49241*02




                gen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 7

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
§ 22 49241*02




                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7


                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 49241*02




                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V22   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

                Nr.   1   245/30R22     285/25R22, 295/25R22
                Nr.   2   255/30R22     295/25R22, 315/25R22
                Nr.   3   265/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
                Nr.   4   265/35R22     295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
                Nr.   5   275/35R22     315/30R22
                Nr.   6   285/30R22     335/25R22
                Nr.   7   285/40R22     325/35R22
                Nr.   8   295/30R22     335/25R22

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                an Achse 1.

                180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 49241*02




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 14. Februar 2017




                Bohlander                                                                    00265265.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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